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   OLG Jena, 17.06.2009 - 5 U 797/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12805
OLG Jena, 17.06.2009 - 5 U 797/08 (https://dejure.org/2009,12805)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.06.2009 - 5 U 797/08 (https://dejure.org/2009,12805)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 5 U 797/08 (https://dejure.org/2009,12805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Haftung beim direkten Wechseln auf die Überholspur nach dem Einfahren auf die Autobahn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall an der Einfädelspur

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Autobahnunfall bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach dem Einfädeln auf die Überholspur - Wer auf eine Autobahn einfährt, den trifft erhöhte Sorgfaltspflicht!

  • dnn-online.de (Pressemeldung)

    170 auf der Autobahn: Fahrer haftet nicht unbedingt

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Nicht immer ist der Raser schuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf die Autobahn aufgefahrenen und unmittelbar danach auf die Überholspur wechselnden Fahrzeugs mit einem mit hoher Geschwindigkeit auf der linken Spur herannahenden Fahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1622
  • MDR 2010, 382
  • NZV 2010, 29
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 06.06.2008 - 10 U 72/07

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit unmittelbar

    Auszug aus OLG Jena, 17.06.2009 - 5 U 797/08
    Dies durfte das Landgericht in seine Erwägung einstellen, da es sich insoweit auf unstreitige und erwiesene Tatsachen beschränkt (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 06.06.2008 zu Az. 10 U 72/07 m. w. Nw., zitiert nach Juris).

    Ein Fahrstreifenwechsel darf nämlich nur erfolgen, wenn eine Gefährdung anderer dort fahrender Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist ( OLG Jena, NZV 2006, 147, 148; OLG Naumburg, Urteil vom 06.06.2008 zu Az. 10 U 72/07, zitiert nach Juris).

    Vielmehr ist nach dem Urteil des OLG Naumburg vom 06.06.2008 zu Az. 10 U 72/07 (zitiert nach Juris) und den dortigen Verweisen davon auszugehen, dass die angegriffene Entscheidung nicht von der obergerichtlichen Rechtsprechung abweicht.

  • OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06

    Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile an Kollision beim Einfädeln

    Auszug aus OLG Jena, 17.06.2009 - 5 U 797/08
    Sie hätte deshalb allenfalls dann auf den Überholstreifen der Autobahn auffahren dürfen, wenn sie ihr Fahrzeug derart hätte beschleunigen können, dass das mit gleichbleibender Geschwindigkeit fahrende Fahrzeug des Beklagten nicht gefährdet worden wäre (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 15.09.2006 zu Az. 10 U 16/06 ).
  • KG, 14.06.2007 - 12 U 98/06

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung des in die Autobahn Einfahrenden

    Auszug aus OLG Jena, 17.06.2009 - 5 U 797/08
    Die Klägerin müsste davon ausgehen, dass der auf der Autobahn von hinten nahende Beklagte zu 1. auf die Beachtung seiner Vorfahrt gegenüber den Einfahrenden vertraute (so auch KG Berlin, Urteil vom 14.06.2007 zu Az. 12 U 98/06, zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 01.03.2002 - 9 U 205/00

    Gefahren durch Wasser in einer Unterführung; Straßenverkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Jena, 17.06.2009 - 5 U 797/08
    Sie führt jedenfalls im hier in Rede stehenden Geschwindigkeitsbereich auch nicht zur Mithaftung infolge der grundsätzlich gegebenen Vermeidbarkeit des Unfalls - früher Betriebsgefahr - gemäß § 17 StVG (vgl. OLG Hamm, DAR 2002, 313 und OLG München, DAR 2007, 465).
  • OLG Jena, 08.12.2005 - 1 U 474/05

    Haftungsverteilung bei Kollision nach Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Jena, 17.06.2009 - 5 U 797/08
    Ein Fahrstreifenwechsel darf nämlich nur erfolgen, wenn eine Gefährdung anderer dort fahrender Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist ( OLG Jena, NZV 2006, 147, 148; OLG Naumburg, Urteil vom 06.06.2008 zu Az. 10 U 72/07, zitiert nach Juris).
  • OLG München, 02.02.2007 - 10 U 4976/06

    Zur Mithaftung des schuldlos an dem Unfall Beteiligten bei Überschreitung der

    Auszug aus OLG Jena, 17.06.2009 - 5 U 797/08
    Sie führt jedenfalls im hier in Rede stehenden Geschwindigkeitsbereich auch nicht zur Mithaftung infolge der grundsätzlich gegebenen Vermeidbarkeit des Unfalls - früher Betriebsgefahr - gemäß § 17 StVG (vgl. OLG Hamm, DAR 2002, 313 und OLG München, DAR 2007, 465).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15

    Sekundäre Darlegungslast des Unfallgegners beim Verkehrsunfall

    Die alleinige Überschreitung der Richtgeschwindigkeit führt zwar grundsätzlich zum Ausschluss eines unabwendbaren Ereignisses und damit zu einer Mithaftung in Höhe der Betriebsgefahr (OLG München Urt. v. 7.12.07, 10 U 4653/07, juris Rn. 7; OLG Stuttgart Urt. v. 11.11.09, 3 U 122/09, juris Rn. 33), dennoch kann bei einem groben Verschulden des Unfallverursachers die Betriebsgefahr im Rahmen der Abwägung ganz zurücktreten (OLG Hamm Urt. v. 6.2.18, 7 U 39/17 juris; OLG München 2.2.07, 10 U 4976/06, juris Rn. 27; OLG Jena Urt. v. 17.6.09, 5 U 797/08, juris Rn. 8 f.).
  • OLG Hamm, 21.12.2017 - 7 U 39/17

    Überschreiten der Richtgeschwindigkeit muss keine Haftungsquote begründen

    Dies begründet aber per se keinen Verstoß gegen § 3 StVO (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2002, Az. 9 U 188/01, NZV 2002, 373, 374; OLG Jena, Beschluss vom 17.06.2009, Az. 5 U 797/08, NZV 2010, 29, 30).
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