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   OLG Hamm, 13.07.2009 - I-13 U 179/08   

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https://dejure.org/2009,16904
OLG Hamm, 13.07.2009 - I-13 U 179/08 (https://dejure.org/2009,16904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.2009 - I-13 U 179/08 (https://dejure.org/2009,16904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - I-13 U 179/08 (https://dejure.org/2009,16904)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn ohne Beachtung des fließenden Verkehrsüberquerenden 10 Jahre alten Kind

  • rabüro.de

    Zur Mithaftung eines Zehnjährigen für Verkehrsunfall

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Regress - Kfz-Unfall mit einem erst seit wenigen Tagen zehn Jahre alten Schüler - schwer wiegendes Verschulden des Kindes - Haftungsabwägung - Zurücktreten der Betriebsgefahr des Kfz

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn ohne Beachtung des fließenden Verkehrs überquerenden 10 Jahre alten Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zehnjähriger läuft in ein Auto - Bei schwerem Verschulden kann auch ein Minderjähriger allein für Unfallfolgen haften

  • web.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Schuld oder nicht? - Wann Kinder im Verkehr haft

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Auch Kinder sind haftbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 464
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZR 184/05

    Zum völligen Zurücktreten einer Mithaftung des Kfz-Führers bei einem Unfall mit

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2009 - 13 U 179/08
    Es ist auch weiterhin eine Abwägung der Schadensverurteilungsanteile dahin möglich, dass der Jugendliche alleine haftet, wenn ihm objektiv und subjektiv ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, welches die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs als völlig untergeordnet erscheinen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 30.05.2006 - VI ZR 184/05; OLG Nürnberg NZV 07, 205).
  • OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem Jugendlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2009 - 13 U 179/08
    Es ist auch weiterhin eine Abwägung der Schadensverurteilungsanteile dahin möglich, dass der Jugendliche alleine haftet, wenn ihm objektiv und subjektiv ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, welches die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs als völlig untergeordnet erscheinen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 30.05.2006 - VI ZR 184/05; OLG Nürnberg NZV 07, 205).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2017 - 13 U 143/16

    Verkehrsunfallhaftung: Beweislast und Haftungsverteilung bei einem Unfall

    Ebenso erachtete das OLG Hamm (Urteil vom 13.07.2009 - 13 U 179/08, juris Rn. 29) einen 10-jährigen Jungen, der die Straße hinter einem Lkw überquerte, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten und von einem ca. 40 km/h schnell fahrenden Fahrzeug erfasst wurde, für allein verantwortlich.
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    Soweit sich aus der Entscheidung des OLG Hamm (Urt. v. 13.7.2009 - 13 U 179/08 -, zit. n. juris), die das Landgericht ebenfalls anführt, in dem dort entschiedenen Sachverhalt ein strengerer Maßstab für die Bewertung des Verstoßes eines Geschädigten, der die Altersgrenze des § 828 Abs. 2 S. 1 BGB erst seit Kurzem überschritten hat, ergeben sollte, vermag der Senat dem für den vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt nicht zu folgen.
  • OLG Celle, 08.06.2011 - 14 W 13/11

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines elfjährigen Kindes mit einem Fahrzeug

    Die Rechtsprechung hat dies wiederholt angenommen, wenn ein minderjähriger Fußgänger eine Fahrbahn grob sorgfaltswidrig überquert hat (vgl. KG, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 12 U 178/09, MDR 2011, 27, juris-Rdnr. 13; OLG Hamm, Urteil vom 13. Juli 2009 - 13 U 179/08, NZV 2010, 464; zum rechtlichen Ausgangspunkt BGH, Urteil vom 18. November 2003 - VI ZR 31/02, NJW 2004, 772, juris-Rdnr. 11 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20

    Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter

    Im Fall grob fahrlässigen Verhaltens des Fußgängers kann die Betriebsgefahr des Kfz in vollem Umfang zurücktreten (OLG Celle 5.6.18 - 14 U 5/18 - OLG Brandenburg 3.1.19 - 12 U 133/18 -: vom Smartphone abgelenkte 15jährige tritt vor Linienbus; OLG Jena 15.6.17 - 1 U 540/16 - (2,07 %o); OLG Celle 19.3.15 - 5 U 185/11 - (1,7 %o); OLG Hamm 17.4.15 - 9 U 34/14 - (2,49 %o); OLG Hamm 13.7.09 - 13 U 179/08 - OLG Hamm 26.4.12 - 6 U 59/12 - diff.
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 296/09

    Schuld oder nicht? - Wann Kinder im Verkehr haft

    OLG Hamm - Az. I-13 U 179/08 vom 13.07.2009;.
  • AG Halle/Saale, 24.01.2013 - 93 C 4615/11

    Verkehrsunfall mit Beteiligung eines Kindes: Quotenmäßige Haftung bzw.

    Soweit sich aus der Entscheidung des OLG Hamm (Urt. v. 13.7.2009 - 13 U 179/08 -, zit. n. juris), die das Landgericht ebenfalls anführt, in dem dort entschiedenen Sachverhalt ein strengerer Maßstab für die Bewertung des Verstoßes eines Geschädigten, der die Altersgrenze des § 828 Abs. 2 S. 1 BGB erst seit Kurzem überschritten hat, ergeben sollte, vermag der Senat dem für den vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt nicht zu folgen.".
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