Weitere Entscheidung unten: LG Hildesheim, 15.09.2009

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   VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082   

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VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082 (https://dejure.org/2009,3840)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.11.2009 - 11 CS 09.2082 (https://dejure.org/2009,3840)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. November 2009 - 11 CS 09.2082 (https://dejure.org/2009,3840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ab dem 19. Januar 2009 trotz Entziehung der Fahrerlaubnis erteilten tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen;Verstoß gegen die Wohnsitzvoraussetzung nicht erforderlich, um die Anerkennung der ...

  • verkehrslexikon.de

    Strikte Anwendung der 3. Führerschein-Richtlinie der EU ab 19.01.2009 und zur Nichtanwendung älterer EuGH-Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Gültigkeit von EU-Führerscheinen nach Fahrerlaubnisentzug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Führerscheintourismus: Nach Fahrerlaubnisentzug erworbene ausländische EU-Fahrerlaubnisse haben keine Gültigkeit in Deutschland - Im Kartenführerschein eingetragener ausländischer Wohnsitz nicht mehr relevant

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 48
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082
    Zum anderen spricht gegen eine die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG berücksichtigende, einschränkende Auslegung des Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG der Umstand, dass diese Richtlinie u.a. dem Zweck dient, den sogenannten Führerscheintourismus zu bekämpfen (vgl. die eingehende Darstellung im Beschluss des Senats vom 22.2.2007 ZfS 2007, 354; ferner Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, Vorbemerkung zur FeV, RdNr. 4).

    Dabei ist das in der deutschen Fassung verwendete Wort "gelten" so zu verstehen, dass die genannten Vorschriften ab dem 19. Januar 2009 anwendbar sind (vgl. Beschluss des Senats vom 22.2.2007, a.a.O.), sie mithin, soweit sie zwingende Vorgaben für die Mitgliedstaaten enthalten, auch angewendet werden müssen.

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082
    Nach der Rechtsprechung des EuGH kann er diese Befugnis aber nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausüben (vgl. in diesem Sinn die Beschlüsse vom 6.4.2006 - Rechtssache C-227/05, Halbritter - RdNr. 38 und vom 28.9.2006 Rechtssache C-340/05, Kremer - RdNr. 35).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082
    Hierzu hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass weder das Recht, von einem in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein Gebrauch zu machen, von einer vorherigen Genehmigung gemacht werden darf (Urteil vom 26.6.2008 Rechtssache C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - RdNr. 61 f.) noch der Mitgliedstaat berechtigt ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern, etwa dann, wenn seine Vorschriften strengere Erteilungsvoraussetzungen enthalten (Urteil vom 26.6.2008 Rechtssache Wiedemann u.a., a.a.O. RdNr. 63).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082
    In seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 (Rechtssache Wiedemann u.a., a.a.O. und Rechtssache C-334/06 bis C-336/06 Zerche u.a.) hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass es nach Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1, 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG einem Mitgliedstaat nicht verwehrt ist, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs der früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (Urteile vom 26.6.2008 Rechtssache Wiedemann u.a. - a.a.O. RdNr. 68 f. sowie Rechtssache Zerche u.a. - a.a.O. RdNr. 65 f.).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082
    Nach der Rechtsprechung des EuGH kann er diese Befugnis aber nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausüben (vgl. in diesem Sinn die Beschlüsse vom 6.4.2006 - Rechtssache C-227/05, Halbritter - RdNr. 38 und vom 28.9.2006 Rechtssache C-340/05, Kremer - RdNr. 35).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung (BVerwG vom 11.12.2008, BVerwGE 132, 315 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 2 Ss 269/10

    Anerkennung einer im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

    Diese Auslegung nationalen Rechts ist mit Gemeinschaftsrecht, insbesondere mit dem Anerkennungsgrundsatz nach der Richtlinie 2006/126/EG vom 20.12.2006 (sog. 3. Führerscheinrichtlinie) vereinbar (so auch mit jeweils ausführlicher Begründung: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10.11.2009, 11 CS 09.2082; und Beschluss vom 21.12.2009, 11 CS 09.1791; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.01.2010, 16 B 814/09; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.01.2010, 10 S 2391/09; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Auflage 2010, § 21 StVG, Rz 6a, S. 802, § 2 StVG, Rz 21/1 m.w.N. aus der Literatur; a.A.: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 04.12.2009, 2 B 2138/09 zum kumulativen Vorliegen von § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und 3 FeV; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.02.2010, 10 B 11351/09 zur Notwendigkeit des Laufens einer Sperrfrist bei Anwendung von § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 FeV).

    § 28 Abs. 4 (S. 1 Nr. 3) FeV dient der Umsetzung von Art. 11 Abs. 4 Unterabsatz (künftig: UAbs.) 2 der 3. Führerscheinrichtlinie, der gemäß Art. 18 Abs. 2 dieser Richtlinie seit dem 19.01.2009 in Kraft und hier anzuwenden ist (hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., Rz 3; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, a.a.O., Rz 8; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10.11.2009, a.a.O., Rz 19).

  • VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941

    Polizeiliche Sicherstellung und Verwahrung von Fahrzeugschlüsseln

    Dies habe auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinen beiden Entscheidungen vom 10. November 2009 - 11 CS 09.2082 und vom 21. Dezember 2009 - 11 CS 09.1791 ausdrücklich bestätigt.

    Diese Auslegung nationalen Rechts sei auch mit Gemeinschaftsrecht, insbesondere dem Anerkennungsgrundsatz nach der Richtlinie 2006/126/EG vom 10. Dezember 2006 (so genannte dritte Führerscheinsrichtlinie) vereinbar (OLG Stuttgart, NJW 2010, 2818, 2819; VGH München, NZV 2010, 48).

    Dagegen gehe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der Entscheidung vom 10. November 2009 - 11 CS 09.2082 zutreffend davon aus, dass der gemeinschaftsrechtliche Anerkennungsgrundsatz der Versagung der Führerscheinserlaubnis nicht entgegenstehe.

  • VG Gelsenkirchen, 26.08.2010 - 9 K 3898/09

    Sperrvermerk; EU-Fahrerlaubnis; Sperrfrist; Neuerteilung der Fahrerlaubnis;

    vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 16 B 814/09 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 11 Cs 09.2082 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 10 S 2391/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 10 B 11351/09 -, alle zitiert nach Juris; Mosbacher/Gräfe, Die Strafbarkeit von "Führerscheintourismus" nach neuem Recht, NJW 2009, 801 (802); a. A. wohl Geiger, Neues Ungemach durch die 3. Führerscheinrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft", DAR 2007, 126 (127).

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 16 B 814/09 - m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 11 Cs 09.2082 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 10 S 2391/09 -, alle zitiert nach Juris.

    vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 16 B 814/09 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 11 Cs 09.2082 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 10 S 2391/09 -, alle zitiert nach Juris; Geiger, Neues Ungemach durch die 3. Führerscheinrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft", DAR 2007, 126 (128); Mosbacher/Gräfe, Die Strafbarkeit von "Führerscheintourismus" nach neuem Recht, NJW 2009, 801 (802 f.); a. A. Hessischer VGH, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 2 B 2138/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 10 B 11351/09 - OVG Saarland, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 B 204/10, 1 D 232/10 -, alle zitiert nach Juris; Hailbronner, Anerkennung der in anderen EU-Mitgliedstaaten erworbenen Fahrerlaubnisse, NZV 2009, 361 (366 f.).

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Rechtsprechung
   LG Hildesheim, 15.09.2009 - 26 Qs 101/09   

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https://dejure.org/2009,30643
LG Hildesheim, 15.09.2009 - 26 Qs 101/09 (https://dejure.org/2009,30643)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 15.09.2009 - 26 Qs 101/09 (https://dejure.org/2009,30643)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 15. September 2009 - 26 Qs 101/09 (https://dejure.org/2009,30643)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Trunkenheitsfahrt: Kostentragung bei einem zur Entkräftung des Vorwurfs eingeholten Sachverständigengutachten; Strafverfolgungsentschädigung für die Sicherstellung des Führerscheins

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24a Abs 1 StVG; § 25 Abs 1 S 2 StVG; § 316 StGB; § 465 Abs 2 StPO; § 472 StPO; § 5 Abs 1 Nr 2 StrEG; § 5 Abs 2 StrEG
    1,1 Promille; Alkoholbeeinflussung; Alkoholisierung; Alkoholkonsum; Blutalkoholkonzentration; Entschädigungsanspruch; Führerscheinsicherstellung; grobe Fahrlässigkeit; Kostenentscheidung; Nachtrunkbehauptung; Ordnungswidrigkeit; Sachverständigengutachten; ...

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Kosten für ein Nachtrunkgutachten zugunsten des Angeklagten bei Verurteilung lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit

  • blutalkohol PDF, S. 434
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 48
 
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