Rechtsprechung
KG, 13.01.2010 - 3 Ws (B) 714/09, 2 Ss 267/09, 3 Ws (B) 714/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 37 Abs 2 StVO, § 49 StVO
Qualifizierter Rotlichtverstoß: Erhöhung der Regelgeldbuße wegen "überaus langer Rotlichtdauer" - IWW
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Rotlichtverstoß: Keine Bußgelderhöhung wegen besonders langer Dauer des Rotlichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Fahrverbot bei Rotlichtverstoß: keine Bußgelderhöhung und Fahrverbotsverlängerung wegen besonders langer Rotlichtphase!
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Rotlichtverstoß: Keine höhere Strafe für "schon besonders lange rot"
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Fahrverbot bei Rotlichtverstoß: keine Bußgelderhöhung und Fahrverbotsverlängerung wegen besonders langer Rotlichtphase!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahrverbot bei Rotlichtverstoß: Keine Bußgelderhöhung und Fahrverbotsverlängerung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Kein erhöhtes Bußgeld trotz langer Rotlichtphase
- 123recht.net (Kurzinformation)
Fahrverbot bei Rotlichtverstoß // Keine Bußgelderhöhung und Fahrverbotsverlängerung wegen besonders langer Rotlichtphase!
Besprechungen u.ä.
- schadenfixblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rotlichtverstoß - Kein erhöhtes Bußgeld trotz langer Rotlichtphase
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 320
- NZV 2010, 584
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 15.01.1999 - 3 Ws (B) 654/98
Auszug aus KG, 13.01.2010 - 3 Ws (B) 714/09
Dabei muss die Sicherheit eines bestimmten Rechtsgutes so stark beeinträchtigt sein, dass es vom Zufall abhängt, ob es verletzt wird oder nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 1999 - 3 Ws (B) 654/98, juris; OLG Köln DAR 1996, 507).
- OLG Hamm, 24.10.2017 - 4 RBs 404/17
Rotlichtverstoß; Gefährdung; Dauer; Rechtsfolge
Dabei muss die Sicherheit eines bestimmten Rechtsgutes so stark beeinträchtigt sein, dass es vom Zufall abhängt, ob es verletzt wird oder nicht (KG Berlin NZV 2010, 584; vgl. auch: OLG Köln, Beschl. v. 03.09.1996 - Ss 366/96 (B) - juris LS). - KG, 02.01.2014 - 3 Ws (B) 652/13
Zur Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid
Der Senat entscheidet aber auf der Grundlage der vom Amtsgericht getroffenen ausreichenden Feststellungen nach § 79 Abs. 6 OWiG in der Sache selbst (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 Ws (B) 714/09 - VRS 102, 296;… Seitz, a.a.O., § 79 Rn. 45 ff.).Die Urteilsfeststellungen bieten keine Anhaltspunkte dafür, dass er mit dem Fahrverbot bezweckte Warneffekt durch die bloße Erhöhung der Geldbuße erreicht werden könnte (vgl. Senat Beschluss vom 13. Januar 2010 a.a.O.).
Für eine Billigkeitsentscheidung nach §§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 4 StPO war kein Raum, weil die Betroffene den vorrangig erstrebten Wegfall des Fahrverbots nicht erreicht hat und auch ein der Senatentscheidung entsprechendes Urteil des Amtsgerichts angefochten hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 2010 a.a.O.).
- OLG Rostock, 24.01.2024 - 21 ORbs 6/24
Qualifizierter Rotlichtverstoß, Fahrverbot, keine abstrakte Gefährdung
Die Verhängung eines Fahrverbots im Falle des Vorliegens eines qualifizierten Rotlichtverstoßes hat ihre Ursache darin, dass sich bei länger als einer Sekunde andauernder Rotlichtphase bereits Querverkehr in dem durch das Rotlicht gesperrten Bereich befinden kann (vgl. KG Berlin, Beschlüsse vom 7. Oktober 2002 - 3 Ws (B) 364/02 - und 13. Januar 2010 - 3 Ws (B) 714/09 - m. w. N.) und die Einfahrt in den durch das rote Wechsellichtzeichen geschützten Bereich regelmäßig mit nicht unerheblicher Geschwindigkeit erfolgt.
- KG, 16.01.2018 - 3 Ws (B) 329/17
Verkehrsordnungswidrigkeit: Atypischer Rotlichtverstoß bei Ausschluss einer …
Die Verhängung eines Fahrverbots im Falle des Vorliegens eines qualifizierten Rotlichtverstoßes hat ihre Ursache darin, dass sich bei länger als einer Sekunde andauernder Rotlichtphase bereits Querverkehr in dem durch das Rotlicht gesperrten Bereich befinden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2002 - 3 Ws (B) 364/02 - und 13. Januar 2010 - 3 Ws (B) 714/09 - m. w. N.) und die Einfahrt in den durch das rote Wechsellichtzeichen geschützten Bereich regelmäßig mit nicht unerheblicher Geschwindigkeit erfolgt. - KG, 24.07.2019 - 3 Ws (B) 229/19
Rechtliche Bezeichnung der Tat im Bußgeldurteil
Dabei muss die Sicherheit eines bestimmten Rechtsgutes so stark beeinträchtigt sein, dass es vom Zufall abhängt, ob es verletzt wird oder nicht (std. Rspr., vgl. BGHSt 22, 341; NJW 1995, 3131; Senat NZV 2010, 584 und Beschluss vom 15. Januar 1999 - 3 Ws (B) 654/98 - juris; OLG Hamm NStZ-RR 2018, 26; OLG Köln, DAR 1996, 507;… König a.a.O., § 315c StGB Rdn. 30 f. m.w.N.;… Fischer, StGB 66. Aufl., § 315c Rdn. 15a m.w.N.;… Hecker in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 315c Rdn. 32 m.w.N.). - KG, 03.02.2014 - 3 Ws (B) 15/14
Zum Absehen vom Regelfahrverbot bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß
Die Verhängung eines Fahrverbots im Falle des Vorliegens eines qualifizierten Rotlichtverstoßes hat ihre Ursache darin, dass sich bei länger als einer Sekunde andauernder Rotlichtphase bereits Querverkehr in dem durch das Rotlicht gesperrten Bereich befinden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2002 - 3 Ws (B) 364/02 - und 13. Januar 2010 - 3 Ws (B) 714/09 - m. w. N.) und die Einfahrt in den durch das rote Wechsellichtzeichen geschützten Bereich regelmäßig mit nicht unerheblicher Geschwindigkeit erfolgt. - OLG Düsseldorf, 30.08.2019 - 1 RBs 270/18
Kein Fahrverbot bei bloßer Unaufmerksamkeit und Rotlichtverstoß
Die Verhängung eines Fahrverbots im Falle des Vorliegens eines qualifizierten Rotlichtverstoßes hat ihre Ursache darin, dass sich bei länger als einer Sekunde andauernder Rotlichtphase bereits Querverkehr in dem durch das Rotlicht gesperrten Bereich befinden kann (vgl. KG Berlin, Beschlüsse vom 7. Oktober 2002 - 3 Ws (B) 364/02 - und 13. Januar 2010 - 3 Ws (B) 714/09 - m. w. N. ) und die Einfahrt in den durch das rote Wechsellichtzeichen geschützten Bereich regelmäßig mit nicht unerheblicher Geschwindigkeit erfolgt. - KG, 18.01.2018 - 3 Ws (B) 338/17
Verkehrsordnungswidrigkeit: Regelfahrverbot bei Losfahren nach Umschalten der …
Die Verhängung eines Fahrverbots im Falle des Vorliegens eines qualifizierten Rotlichtverstoßes hat ihre Ursache darin, dass sich bei länger als einer Sekunde andauernder Rotlichtphase bereits Querverkehr in dem durch das Rotlicht gesperrten Bereich befinden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2002 - 3 Ws (B) 364/02 - und 13. Januar 2010 - 3 Ws (B) 714/09 - m. w. N.) und die Einfahrt in den durch das rote Wechsellichtzeichen geschützten Bereich regelmäßig mit nicht unerheblicher Geschwindigkeit erfolgt.