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   OLG Düsseldorf, 14.09.2010 - I-1 U 6/10   

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https://dejure.org/2010,6034
OLG Düsseldorf, 14.09.2010 - I-1 U 6/10 (https://dejure.org/2010,6034)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.09.2010 - I-1 U 6/10 (https://dejure.org/2010,6034)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. September 2010 - I-1 U 6/10 (https://dejure.org/2010,6034)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Merkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG ist bei mehr als dreitägiger Betriebsruhe des in einer Werkstatt abgestellten Fahrzeugs nicht erfüllt; Anforderungen an das Merkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG; ...

  • rabüro.de

    Zur Haftung bei Brand eines auf einer Hebebühne in einer Werkstatt abgestellten Lastkraftwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine betriebsbedingte Haftpflicht bei LKW-Brand auf Hebebühne

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lastwagen entzündet sich in der Kfz-Werkstatt - Der Kfz-Haftpflichtversicherer muss sich an der Regulierung des Brandschadens nicht beteiligen

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrzeug war nicht in Betrieb - Ist ein Kundenauto in der Werkstatt in Betrieb oder nicht?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 318
  • MDR 2011, 157
  • NZV 2011, 190
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06

    Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2010 - 1 U 6/10
    Es genügt, dass sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (BGH VersR 2008, 656 mit Hinweis auf BGHZ 105, 65; 107, 359; 115, 84; BGH VersR 2005, 566; BGH VersR 2005, 992).

    Ob dies der Fall ist, muss mittels einer am Schutzzweck der Haftungsnorm orientierten wertenden Betrachtung beurteilt werden (BGH VersR 2008, 656; BGH VersR 2005, 992).

    In dem seinerzeit entschiedenen Fall war der nahe örtliche und zeitliche Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung, welche für die Zurechnung der Betriebsgefahr gemäß § 7 Abs. 1 StVG erforderlich ist (BGH VersR 2008, 656 mit Hinweis auf BGH VersR 2005, 992 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen), gegeben: Der nach der vorangegangenen Fahrt noch heiße Auspuff des Fahrzeuges hatte als Betriebseinrichtung unmittelbar nach dem Abstellen wegen eines Hitzestaus eine Brandbeaufschlagung des an der rückwärtigen Garagenwand angebrachten Prallschutzes bewirkt.

    Allein der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug wegen der mitgeführten Betriebsstoffe oder der verwendeten Materialien leicht brennt, reicht - so auch der Bundesgerichtshof - nicht aus, um eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG zu begründen (BGH VersR 2008, 656, 657).

  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2010 - 1 U 6/10
    Es genügt, dass sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (BGH VersR 2008, 656 mit Hinweis auf BGHZ 105, 65; 107, 359; 115, 84; BGH VersR 2005, 566; BGH VersR 2005, 992).

    Ob dies der Fall ist, muss mittels einer am Schutzzweck der Haftungsnorm orientierten wertenden Betrachtung beurteilt werden (BGH VersR 2008, 656; BGH VersR 2005, 992).

    In dem seinerzeit entschiedenen Fall war der nahe örtliche und zeitliche Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung, welche für die Zurechnung der Betriebsgefahr gemäß § 7 Abs. 1 StVG erforderlich ist (BGH VersR 2008, 656 mit Hinweis auf BGH VersR 2005, 992 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen), gegeben: Der nach der vorangegangenen Fahrt noch heiße Auspuff des Fahrzeuges hatte als Betriebseinrichtung unmittelbar nach dem Abstellen wegen eines Hitzestaus eine Brandbeaufschlagung des an der rückwärtigen Garagenwand angebrachten Prallschutzes bewirkt.

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2010 - 1 U 6/10
    Es genügt, dass sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (BGH VersR 2008, 656 mit Hinweis auf BGHZ 105, 65; 107, 359; 115, 84; BGH VersR 2005, 566; BGH VersR 2005, 992).

    Eine Haftung entfällt daher in den Fällen, in welchen die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch etwa als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (BGH VersR 2005, 566, 567).

  • LG Karlsruhe, 28.05.2013 - 9 S 319/12

    Schadenersatzanspruch aufgrund der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs: Übergreifen

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es zu Inspektionszwecken aus dem allgemeinen Verkehr entfernt und in eine Werkstatt eingestellt wurde (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2011, 190, 192).
  • OLG Dresden, 03.09.2019 - 6 U 609/19

    Ansprüche eines Gebäudeversicherers gegenüber dem Haftpflichtversicherer eines

    Nur wenn man einen derart weiten Normzweck zugrunde legte, wäre im vorliegenden Fall das Brandereignis und der darauf beruhende Schaden der mit dem Tatbestandsmerkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" in § 7 Abs. 1 StVG umschriebenen Betriebsgefahr des LKW zuzurechnen (zur fehlenden Fortbewegungs- und Transportfunktion eines Kraftfahrzeugs während eines Werkstattaufenthalts vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2010, 1 U 6/10, Rdn. 51, juris).
  • OLG Saarbrücken, 17.01.2013 - 4 U 201/11

    Fahrzeughalterhaftung: Brand eines in einer Werkstatt abgestellten Lkw und

    Nicht hinreichend ist es indessen, wenn sich im Schadensereignis lediglich die Sachgefahr realisiert, wie sie jeder komplexen Maschine innewohnt (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2011, 157: im dort entschiedenen Fall geriet ein Fahrzeug aus ungeklärter Ursache in Brand, nachdem es bereits mehrere Tage in einer Reparaturwerkstatt abgestellt gewesen war; vgl. auch BGH, Urt. v. 27.11.2007 - VI ZR 210/06, MDR 2008, 623).
  • LG Mainz, 26.02.2019 - 1 O 237/17

    Betriebsunterbrechungsversicherung - Erstattungsanspruch der

    Ein Fahrzeug, das zur Wiederherstellung der Eigenschaften als Verkehrs- und Transportmittel in einer Werkstatt repariert werden soll, ist sozusagen "aus dem Verkehr gezogen" worden, um daran Arbeiten vornehmen zu lassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2010 -1 - 1 U 6/10).

    Eine Annahme eines Falls des § 7 StVG würde in Fällen der unsachgemäßen Reparatur eine Umgehung der vertraglichen bzw. deliktischen Risikoverteilung bedeuten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2010 -1 - 1 U 6/10).

  • OLG Frankfurt, 23.10.2017 - 14 U 165/16

    Auslegung des Haftungsmerkmals "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" in § 7 Abs.

    Der Betrieb ist erst dann beendet, wenn das Kraftfahrzeug nach Ende der Fahrt außerhalb von Verkehrsflächen ordnungsgemäß abgestellt und völlig zur Ruhe gekommen ist (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14. September 2010, NJW-RR 2011, S. 318 ff. , juris Rn. 44 ff. für einen Lastkraftwagen, der an einem Freitagnachmittag für Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten "aus dem Verkehr genommen" und am darauffolgenden Montagvormittag in Brand geraten war; Kaufmann, in: Geigel, ebenda) oder - bei einem Kraftfahrzeug mit Zusatzfunktion -, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion keine Rolle mehr spielt , weil das Fahrzeug in der konkreten Situation nur noch in seiner Zusatzfunktion, etwa als Arbeitsmaschine, eingesetzt wird (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Dezember 2015, NJW 2016, S. 1162 Rn. 12 ff.).
  • LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11

    Auslegung des Merkmals beim Betrieb i.S.d. § 7 StVG im Rahmen des

    Dementsprechend entfällt eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG in den Fällen, in welchen die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs keine Rolle mehr spielt, was der Fall ist, wenn ein Fahrzeug aus dem Verkehr herausgenommen und in eine Werkstatthalle verbracht wird, um dort als Instandsetzungsgegenstand behandelt zu werden (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 318-321).
  • LG Frankenthal, 26.04.2012 - 8 O 47/11

    Unfallschadenentstehung "beim Betrieb" des Fahrzeugs bei Brand

    Betriebsvorgang, insbesondere der letzten Fahrt des Betonmischers des Beklagten zu 1), in Verbindung gebracht werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2011, 157).
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