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   OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 12 U 142/09   

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https://dejure.org/2010,5786
OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 12 U 142/09 (https://dejure.org/2010,5786)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2010 - 12 U 142/09 (https://dejure.org/2010,5786)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 12 U 142/09 (https://dejure.org/2010,5786)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zur Frage des Schadensersatzes wegen behaupteter Verursachung eines Brandes durch Betrieb eines Mähdreschers auf dem Nachbargrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1
    Haftung des Halters eines Mähdreschers für Brandschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 193
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 12 U 142/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein auf einen angemessenen Ausgleich in Geld gerichteter nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen gem. § 1004 Abs. 1 BGB rechtzeitig zu unterbinden (vgl. BGH NJW 1999, 2896 m.w.N.).

    Die Beeinträchtigung muss wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers zurückgehen (vgl. BGH NJW 1999, 2896, 2897).

  • OLG Stuttgart, 25.06.2003 - 4 U 41/03

    Amtshaftung und Verkehrsunfallhaftung des Straßenbaulastträgers:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 12 U 142/09
    Eine Verbindung mit dem Betrieb als Kraftfahrzeug ist zu bejahen, wenn eine fahrbare Arbeitsmaschine während der Fahrt bestimmungsgemäß Arbeiten verrichtet (vgl. BGH a.a.O.; OLG Saarbrücken NZV 2006, 418, 419; OLG Stuttgart VersR 2003, 1275, 1276; OLG Rostock DAR 1998, 474).
  • BGH, 01.02.2008 - V ZR 47/07

    Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 12 U 142/09
    Hiervon ist auszugehen, wenn ein Brand auf ein fremdes Grundstück übergreift, da der Nachbar die Gefahr in aller Regel nicht erkennen und die Einwirkungen auf sein Grundstück daher nicht rechtzeitig abwehren kann (vgl. BGH NJW 2008, 992, 993; OLG Koblenz ZfS 2009, 379).
  • BGH, 23.04.1993 - V ZR 250/92

    Kein Ausgleichsanspruch bei unwetterbedingtem Baumeinsturz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 12 U 142/09
    Voraussetzung ist vielmehr, dass der Beklagte zu 1. den Brandausbruch durch eigene Handlungen oder ein pflichtwidriges Unterlassen ermöglicht hat (vgl. BGH NJW 1993, 1855).
  • VGH Bayern, 07.05.2009 - 4 BV 08.166

    Kostenersatzanspruch; Feuerwehr; Mähdrescher; Arbeitsmaschine;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 12 U 142/09
    Diese Schadensursachen gehen jedoch typischerweise auf den Betrieb des Mähdreschers als Arbeitsmaschine und nicht als Fortbewegungsmittel zurück (vgl. dazu auch Urt. des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 07.05.2009, 4 BV 08.166, zitiert nach Juris).
  • BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Täuschungsversuchs des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 12 U 142/09
    Diese Beweiserleichterung greift jedoch nur bei typischen Geschehensabläufen ein, d. h. in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (vgl. BGH VersR 1991, 460; BGH VersR 1993, 1351).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2005 - 4 U 386/04

    Amtshaftung: Bei Mäharbeiten entstandene Schäden an einem Fahrzeug

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 12 U 142/09
    Eine Verbindung mit dem Betrieb als Kraftfahrzeug ist zu bejahen, wenn eine fahrbare Arbeitsmaschine während der Fahrt bestimmungsgemäß Arbeiten verrichtet (vgl. BGH a.a.O.; OLG Saarbrücken NZV 2006, 418, 419; OLG Stuttgart VersR 2003, 1275, 1276; OLG Rostock DAR 1998, 474).
  • OLG Rostock, 16.05.2008 - 5 U 105/08

    Haftung des Grundstücksnutzers: Brandschäden auf dem Nachbargrundstück durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 12 U 142/09
    Aus der von dem Kläger mit der Berufungsbegründung zitierten Entscheidung des OLG Rostock vom 16.05.2008 (5 U 105/08) kann der Kläger für sich ebenfalls nichts Günstiges herleiten.
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 12 U 142/09
    Die Überschreitung der 20 km/h-Grenze muss daher entweder schon bauartbedingt schlechthin ausgeschlossen sein oder das Erreichen einer höheren Geschwindigkeit durch bestimmte herstellerseits angebrachte Vorrichtungen und Sperren verhindert werden (vgl. BGH VersR 2005, 566).
  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 82/90

    Voraussetzungen eines Beweises des ersten Anscheins; Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 12 U 142/09
    Diese Beweiserleichterung greift jedoch nur bei typischen Geschehensabläufen ein, d. h. in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (vgl. BGH VersR 1991, 460; BGH VersR 1993, 1351).
  • OLG Koblenz, 28.08.2008 - 5 U 218/08

    Ansprüche des geschädigten Grundstücksnachbarn bei Übergreifen eines Feuers

  • OLG München, 18.09.1998 - 10 U 6463/97

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigter Abbiegeabsicht des

  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 265/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges;

    Bei der notwendigen Gesamtbetrachtung ergibt sich, dass bei dem Einsatz der landwirtschaftlichen Maschine - hier der Kombination eines Traktors mit angehängtem, von diesem betriebenen Arbeitsgerät - zur Bestellung einer landwirtschaftlichen Fläche die Funktion als Arbeitsmaschine im Vordergrund stand und der Schadensablauf nicht durch den Betrieb des Kraftfahrzeuges geprägt wurde (vgl. im Ergebnis auch BayVGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - 4 BV 08.166, juris Rn. 18; Brandenburgisches OLG, NZV 2011, 193, 194; OLG Hamm, MDR 1996, 149).
  • OLG Bamberg, 07.12.2015 - 4 U 196/14

    Grundstücksverschmutzung durch Ölaustritt aus einem neu gekauften Radlader

    Hierbei kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit des Fahrzeugs an, so dass geschwindigkeitsbegrenzende Vorrichtungen, die zum Zeitpunkt des Schadensereignisses angebracht waren, zu berücksichtigen sind (BGH Urteil vom 17.06.1997, VI ZR 156/96 = BGHZ 136, 69, Rz. 17; OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2010, 12 U 142/09, Rz. 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2011 - 7 A 11124/11

    Kosten der Feuerwehr - Brand eines Mähdreschers im Ernteeinsatz

    Daran fehlt es, wenn diese Faktoren keine oder lediglich noch eine deutlich untergeordnete Rolle spielen und das Fahrzeug ausschließlich bzw. vornehmlich als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 7. Mai 2009, 4 BV 08.166, juris; siehe auch BGH, Urteil vom 18. Januar 2005, NVwZ-RR 2005, 381 f.; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18. Februar 2010, 12 U 142/09, juris zu § 7 Abs. 1 StVG).
  • LG Kleve, 05.07.2018 - 2 O 17/18
    Ein solcher Zusammenhang mit der Bestimmung des Kraftfahrzeuges als Beförderungsmittel im Verkehr besteht nicht mehr, wenn es nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird und die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeuges keine oder nur noch eine deutlich untergeordnete Rolle spielt (BGH Urteil vom 27.5.1975, VI ZR 95/74; OLG Brandenburg, Urteil vom 18.2.2010,12 U 142/09; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.11.2011, 7 A #####/####).
  • LG Potsdam, 11.08.2017 - 6 O 32/17

    Verkehrsunfallhaftung: Verletzung eines Jägers durch einen Maishäcksler während

    Desgleichen ist unter anderem zu berücksichtigen, ob und inwieweit die Transportfunktion der Fortbewegung oder lediglich dem Bestellen der landwirtschaftlichen Fläche dient (BGH NJW 2015, 1681; vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2010 - 12 U 142/09 - NZV 2011, 193, zu einem Mähdrescher).
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