Rechtsprechung
EuGH, 02.12.2010 - C-334/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Verzicht auf den nationalen Führerschein nach Erreichen des Höchstpunktestands wegen mehrerer Verstöße - In einem anderen Mitgliedstaat erteilter Führerschein ...
- Burhoff online
Nichtanerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis aufgrund negativer MPU
- verkehrslexikon.de
Zum europarechtlichen Verwendungsverbot eines Fahreignungsgutachtens, in dem lediglich Vorkommnisse aus der Zeit vor der Erteilung des EU-Führerscheins bewertet werden
- Europäischer Gerichtshof
Scheffler
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Verzicht auf den nationalen Führerschein nach Erreichen des Höchstpunktestands wegen mehrerer Verstöße - In einem anderen Mitgliedstaat erteilter Führerschein ...
- EU-Kommission
Scheffler
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Verzicht auf den nationalen Führerschein nach Erreichen des Höchstpunktestands wegen mehrerer Verstöße - In einem anderen Mitgliedstaat erteilter Führerschein ...
- EU-Kommission
Scheffler
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Verzicht auf den nationalen Führerschein nach Erreichen des Höchstpunktestands wegen mehrerer Verstöße - In einem anderen Mitgliedstaat erteilter Führerschein ...
- Wolters Kluwer
Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine; Grenzen der Ausübung seiner Befugnis nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 zur Anwendung seiner innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis auf den Inhaber eines von ...
- streifler.de
Neue EuGH-Entscheidung zum Führerscheintourismus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine; Grenzen der Ausübung seiner Befugnis nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 zur Anwendung seiner innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis auf den Inhaber eines von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Alle Jahre wieder: Ostern, aber auch der EuGH zur ausländischen FE
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Scheffler
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Verzicht auf den nationalen Führerschein nach Erreichen des Höchstpunktestands wegen mehrerer Verstöße - In einem anderen Mitgliedstaat erteilter Führerschein ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Meiningen (Deutschland) eingereicht am 24. August 2009 - Frank Scheffler gegen Landkreis Wartburgkreis
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Verwaltungsgericht Meiningen - Auslegung der Art. 1 Abs. 2 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S. 1) - Führerschein, der von einem Mitgliedstaat einem Angehörigen eines ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 12.08.2009 - 2 K 56/08
- EuGH, 02.12.2010 - C-334/09
Papierfundstellen
- NJW 2011, 587
- NZV 2011, 215 (Ls.)
- DÖV 2011, 324
Wird zitiert von ... (29)
- EuGH, 26.04.2012 - C-419/10
Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Zudem hat der Gerichtshof wiederholt darauf hingewiesen, dass die in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 vorgesehene Befugnis eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine darstellt und aus diesem Grund eng auszulegen ist (vgl. u. a. Urteil vom 20. November 2008, Weber, C-1/07, Slg. 2008, I-8571, Randnr. 29, Urteil Schwarz, Randnr. 84, und Beschluss vom 2. Dezember 2010, Scheffler, C-334/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 63). - EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die …
Der Gerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, dass die in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 vorgesehene Befugnis eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine ist und aus diesem Grund eng auszulegen ist (vgl. u. a. Urteile vom 20. November 2008, Weber, C-1/07, Slg. 2008, I-8571, Randnr. 29, Schwarz, Randnr. 84, und Beschluss vom 2. Dezember 2010, Scheffler, C-334/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 63).Die Ausnahmen, die von der Pflicht, in anderen Mitgliedstaaten erteilte Fahrerlaubnisse ohne Formalitäten anzuerkennen, bestehen und mit denen ein Gleichgewicht zwischen diesem Grundsatz und dem Grundsatz der Sicherheit im Straßenverkehr hergestellt wird, dürfen nämlich nicht weit verstanden werden, da sonst der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der in den Mitgliedstaaten nach der Richtlinie 91/439 ausgestellten Fahrerlaubnisse völlig ausgehöhlt würde (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 9. Juli 2009, Wierer, C-445/08, Randnr. 52, und Scheffler, Randnr. 63).
- BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11
Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr …
Das ergebe sich aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Dezember 2010 in der Rechtssache C-334/09, Scheffler; dort werde für die Verwertbarkeit eines solchen Gutachtens verlangt, dass es sich nicht ausschließlich auf Umstände beziehe, die vor dem Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung im Ausland lägen.Im Hinblick darauf kann davon ausgegangen werden, dass die Grundsätze aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Dezember 2010 - Rs. C-334/09, Scheffler (NJW 2011, 587), der noch zur Richtlinie 91/439/EWG ergangen ist, ebenfalls auf die 3. EU-Führerscheinrichtlinie anwendbar sind.
Nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Dezember 2010 (a.a.O.) darf die Nichtanerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis nicht auf ein vom Betroffenen vorgelegtes negatives Fahreignungsgutachten gestützt werden, wenn dieses Gutachten zwar nach dem Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins und auf der Grundlage einer nach diesem Zeitpunkt durchgeführten Untersuchung des Betroffenen erstellt wurde, aber keinen, sei es auch nur partiellen Bezug zu einem nach Ausstellung dieses Führerscheins festgestellten Verhalten des Betroffenen hat und sich ausschließlich auf vor diesem Zeitpunkt liegende Umstände bezieht (…a.a.O. Rn. 72 und 77).
- BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im …
Zwar knüpfen die Eignungszweifel, die zur Gutachtensanforderung geführt haben, ausschließlich an ein Verhalten der Klägerin an, das zeitlich vor der Erteilung ihrer polnischen Fahrerlaubnis am 4. August 2004 lag (zum Erfordernis eines zumindest partiellen Bezugs zu einem nach der Fahrerlaubniserteilung liegenden Verhalten: EuGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - Rs. C-334/09, Scheffler - NJW 2011, 587 Rn. 76). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16
Zur Anerkennungspflicht von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich (nur) als Nachweis dessen anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Ausstellung des Führerscheins diese Voraussetzungen - die Fahreignung eingeschlossen - erfüllt hat (vgl. EuGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - C-334/09 -, juris, Rdnr. 52).Demgegenüber steht, dass die Wiederinbesitznahme des von dem Mitgliedstaat Polen am 5. April 2005 ausgestellten Führerscheins nur als Nachweis dafür anzusehen ist, dass der Kläger als Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Ausstellung des Führerscheins die Voraussetzungen - Wohnsitzerfordernis und die Fahreignung - erfüllt hat (vgl. EuGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010, a. a. O.), mithin die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Erteilung einer Sperrfrist den Kläger nicht hinderten, von seiner Fahrberechtigung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 3 L 56/09
Klage in Sachen "Führerscheintourismus" vor dem Oberverwaltungsgericht …
Voraussetzung dafür, dass die dem Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes gegenüber dem Inhaber eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG erteilte Befugnis zur Anwendung seiner innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis auf den Inhaber dieses Führerscheins ausgeübt werden kann, ist weiter, dass Anhaltspunkte dafür bestehen müssen, dass die Fahreignung des Inhabers dieses Führerscheins aufgrund von Umständen in Zweifel zu ziehen ist, die im Zusammenhang mit einem Verhalten des Betroffenen nach dem Erwerb seines Führerscheins in einem anderen Mitgliedstaat stehen, der seine Fahreignung in Frage stellt (EuGH, Beschl. v. 02.12.2010 - C-334/09 - "Scheffler", Rdnr. 75).Ferner hat der Gerichtshof in einer neueren Entscheidung (EuGH, Beschl. v. 02.12.2010, a. a. O., Rdnr. 76) den Begriff des "ordentlichen Wohnsitzes" im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 9 der Richtlinie 91/439/EWG im gleichen Sinne wie den Begriff des "gewöhnlichen Wohnsitzes" verwandt, den der Gerichtshof unter anderem bereits in den Urteilen vom 7. Juni 2007 (…C-156/04 "Kommission/Griechenland, Rdnr. 45), vom 26. April 2007 (…C-392/05 "Alevizos", Rdnr. 57) und vom 12. Juli 2001 (…C-262/99 "Louloudakis", Rdnr. 51) zur Interpretation des Begriffs des "gewöhnlichen Wohnsitzes" im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 (…ABl. EG L 105 vom 23.04.1983, S. 59) bzw. im Sinn von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 83/183/EWG des Rates vom 28. März 1983 (…ABl. EG L 105 vom 23.04.1983, S. 64) näher definiert hat.
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14
Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis; …
Zwar knüpfen die Eignungszweifel, die zur Gutachtensanforderung und letztlich zu Entziehung geführt haben, ausschließlich an ein Verhalten der Antragstellerin an, das zeitlich vor der Erteilung ihrer tschechischen Fahrerlaubnis vom 25.07.2013 lag (zum Erfordernis eines zumindest partiellen Bezugs zu einem nach der Fahrerlaubniserteilung liegenden Verhalten: EuGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - Rs. C-334/09 - Scheffler - NJW 2011, 587 Rn. 76). - VGH Bayern, 17.02.2011 - 11 CE 10.3110
Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009
Unter Berücksichtigung des Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Dezember 2010 (Az. C-334/09) spreche deshalb eine ganz überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich im Hauptsacheverfahren die Berechtigung des Antragstellers erweisen werde, auf der Grundlage des ihm ausgestellten Führerscheins Kraftfahrzeuge im Bundesgebiet zu führen.Wenn der Europäische Gerichtshof im Beschluss vom 2. Dezember 2010 (a.a.O.) an seiner zur Richtlinie 91/439/EWG ergangenen Rechtsprechung festgehalten hat, so folgt hieraus nichts für die zutreffende Auslegung der Richtlinie 2006/126/EG.
Für den Europäischen Gerichtshof bestand deshalb keine Veranlassung, im Beschluss vom 2. Dezember 2010 (a.a.O.) zur Auslegung der für die Beurteilung des Rechtsfalles noch nicht einschlägigen Richtlinie 2006/126/EG Stellung zu nehmen.
- VGH Bayern, 16.05.2011 - 11 CS 11.891
Aberkennung des Rechts, von einer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland …
Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 2. Dezember 2010 (Rechtssache C 334/09 Frank Scheffler) festgestellt, dass die nationalen Gerichte prüfen dürften, ob Umstände vorliegen, die einen Bezug zu einem nach der Ausstellung des Führerscheins festgestellten Verhalten des Betroffenen haben.Nach dem Ablauf einer Sperrfrist darf der sog. Aufnahmestaat seine Befugnis nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (…ABl L 237 vom 24.8.1991, S. 1) vielmehr nur im Hinblick auf ein Verhalten des Betroffenen ausüben, das nach dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis liegt (…EuGH vom 6.4.2006, a.a.O., RdNr. 38; vom 28.9.2006 Rechtssache C-340/05, NJW 2007, 1863/1864, RdNr. 35; vom 2.12.2010 Rechtssache C-334/09, RdNr. 61).
Die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des EuGH vom 2. Dezember 2010 (a.a.O.) führt zu keiner anderen Beurteilung.
- VGH Bayern, 24.07.2015 - 11 CS 15.1203
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen
Es kommt deshalb nicht auf die Fragen an, ob der Verdacht einer Betäubungsmittelabhängigkeit wegen des langen Zeitablaufs überhaupt noch auf die dem Urteil vom 26. März 2009 zugrunde liegenden Vorgänge aus dem Jahr 2008 und noch weiter zurück liegende Umstände gestützt werden könnte (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - DAR 2005, 581;… einen regelmäßigen Gebrauch ablehnend für einen 2, 5 Jahre zurückliegenden Vorfall HessVGH, U.v. 24.11.2010 a.a.O.) und ob der beim Antragsteller festgestellte Besitz einer sehr geringen Menge von Marihuana am 2. Mai 2014 ausreichender Anlass wäre, um das Recht abzuerkennen, von der polnischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen (vgl. EuGH, B.v. 2.12.2010 - Scheffler, C-334/09 - Slg 2010, I-12379; BayVGH, B.v. 28.10.2010 - 11 CS 10.1930 - juris; B.v. 19.4.2010 - 11 ZB 09.298 - juris; NdsOVG, B.v. 27.1.2015 - 12 LA 9/14 - NZV 2015, 356). - VG Potsdam, 20.09.2012 - 10 K 522/09
Straßenverkehrsrecht
- VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13
Umdeutung der Ablehnung, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen …
- VG Berlin, 16.05.2012 - 20 K 88.11
Teilweise Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum
- OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
EU-Fahrerlaubnis, unbestreitbare Informationen, ordentlicher Wohnsitz
- VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14
Entziehung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis rechtmäßig
- OVG Niedersachsen, 27.01.2015 - 12 LA 9/14
Aberkennung der Fahrberechtigung wegen erheblicher Verkehrsverstöße; tschechische …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2020 - 16 B 1645/19
Rechtswidrige Aberkennung des Rechts zur Gebrauchmachung von einer …
- VG Gelsenkirchen, 20.11.2019 - 7 L 636/19
Fahrerlaubnis, Entziehung, Cannabis, gelegentlicher Konsum, Trennungsgebot, …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2011 - 3 M 315/11
Entziehung der Fahrerlaubnis
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - 1 N 103.12
Fahrerlaubnis; polnischer Führerschein; Entziehung; Fahrberechtigung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 16 B 1246/11
Übertragbarkeit der in der EuGH-Rechtsprechung zur Richtlinie 91/439/EWG …
- OVG Sachsen, 17.07.2012 - 3 A 316/12
Zur Anerkennungspflicht einer ausländischen (hier schweizerischen) Fahrerlaubnis, …
- OVG Bremen, 26.06.2012 - 2 B 95/11
Nichtanerkennung eines in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellten …
- VG München, 15.02.2012 - M 6a S 11.5790
Cannabiskonsum; tschechische Fahrerlaubnis; angeblicher Studienaufenthalt in der …
- VGH Bayern, 24.02.2011 - 11 CS 11.36
Ungenügende Beschwerdebegründung
- VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet …
- VG Würzburg, 14.06.2012 - W 6 S 12.435
Aberkennung eines ausländischen Führerscheins; Eintragung eines tschechischen …
- VG Würzburg, 20.04.2011 - W 6 K 10.357
Aberkennung des Rechts von einer polnischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu …
- VG Würzburg, 19.08.2011 - W 6 S 11.606
Abänderung eines Sofortbeschlusses
Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2010 - 16 B 1392/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei ungenügend begründeter MPU-Anforderung bei 17 Punkten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in Abweichung von dem Punktesystem des Straßenverkehrsgesetzes
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fahrerlaubnisentziehung bei Mehrfachtätern
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in Abweichung von dem Punktesystem des Straßenverkehrsgesetzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Entziehung der Fahrerlaubnis und Punktesystem des § 4 StVG
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1242
- NZV 2011, 215
Wird zitiert von ... (22)
- VG Düsseldorf, 01.09.2022 - 6 K 4721/21
Stadt Düsseldorf darf "Auto-Posen" nach derzeit geltendem Recht nicht verbieten
vgl. BT-Drucks. 17/12636, S. 38; Bay. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 11 CS 21.1504, juris Rn. 15 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10, NJW 2011, 1242; VG Braunschweig, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 6 B 256/19, juris Rn. 10; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 8. Januar 2019 - 5 K 6324/18, juris Rn. 9; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 21. März 2017 - 3 L 293/17.NW; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 4 StVG Rn. 33.vgl. auch BT-Drucks. 13/6914 S. 49, 17/12636 S. 38; OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10, NJW 2011, 1242.
vgl. auch BT-Drucks. 17/12636 S. 38; OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10, NJW 2011, 1242; OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09, juris Rn. 5 (zur alten Rechtslage); VG Braunschweig, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 6 B 256/19, juris Rn. 10; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 4 StVG Rn. 33.
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 10 S 2785/10
Entziehung der Fahrerlaubnis - strenge Anforderungen an die Anlassbezogenheit und …
Einer diesbezüglichen näheren Erörterung, ob die rechtlichen Anforderungen an eine solche Abweichung vom Reaktionskatalog des Punktsystems und an deren Begründung gegeben sind, bedarf es hier nicht (vgl. dazu aber OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2010 - 16 B 1392/10 -, NJW 2011, 1242 mit Anmerkung Dauer; Senatsbeschluss vom 18.03.2010 - 10 S 2234/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.05.2009 - 10 B 10387/09 -, DAR 2009, 478). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - 16 B 212/11
Keine erneute Anwendung des Punktsystems nach Wiedererhalt der für ein Jahr …
Die von den Verwaltungsgerichten vollen Umfangs überprüfbaren Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 StVG, vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2010 16 B 1392/10 , juris, Rn. 13 f. (= NJW 2011, 1242 = NZV 2011, 215 = VRS 120 [2011], 190), also insbesondere das Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit anderer oder früherer Maßnahmen, liegen vor.vgl. zu diesem Gesichtspunkt OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2010 16 B 1392/10 , am angegebenen Ort (…juris, Rn. 11), mit zustimmender Anmerkung von Dauer, NJW 2011, 1243 f.
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 10 S 705/14
Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde bei Bedenken gegen die Eignung zum Führen …
Allerdings ist die Annahme einer solchen Notwendigkeit im Einzelfall besonders begründungspflichtig, soll nicht das auf einheitlich abgestufte Sanktionierungen typisierter Verkehrsverstöße abzielende Punktsystem in seiner vom Gesetzgeber intendierten Bedeutung zu stark relativiert werden (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2010 - 16 B 1392/10 - NJW 2011, 1247; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.05.2009 - 10 B 10387/09 -DAR 2009, 478; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.06.2007 - OVG 1 S 55.07 - juris; Senatsbeschluss vom 19.07.2012 - 10 S 1112/12 -). - VG Köln, 11.07.2018 - 23 L 1385/18 Nach der Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 - juris Rn 9 f. für die damalige Fassung des § 4 Abs. 3 StVG, der die Kammer folgt, liegt mit § 4 Abs. 1 Satz 1 StVG eine im Verhältnis zu § 3 Abs. 1 Satz 3 StVG speziellere Norm vor.
Die Straßenverkehrsbehörde muss sich hier in Zurückhaltung üben und im Einzelnen darlegen, warum der Fahrerlaubnisinhaber sich von allen anderen "Punktetätern" negativ abhebt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 - juris Rn 11 m.w.N.
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 - juris Rn 15 sowie Beschluss vom 14. November 2013 - 16 B 1146/13 - juris Rn 9 m.w.N.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - 16 A 2820/12
Erneutes Durchlaufen des Punktesystems bzw. des Punktekatalogs nach …
vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 16 B 212/11 -, juris, Rdnr. 5 (= NJW 2011, 2985), und vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 -, juris, Rdnr. 11 (= NJW 2011, 1242); OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09 -, juris, Rdnr. 5 (= DAR 2009, 478); OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 1 S 145.07 -, juris, Rdnr. 3.; Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, juris, Rdnr. 5 (= NJW 2007, 313); Bay. VGH, Beschluss vom 2. April 2003 - 11 CS 02.2514 -, juris, Rdnr. 15.Die Berufung ist auch nicht deswegen zuzulassen, weil das angefochtene Urteil von dem Beschluss des beschließenden Senats vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 -, a. a. O., abweicht und auf dieser Abweichung beruht (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).
- VG Arnsberg, 01.02.2011 - 6 L 25/11
Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 20 Punkten
vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 -.vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09 -, DAR 2009, 478; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, NJW 2007, 313; Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 2. April 2003 - 11 CS 02.2514 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 1 S 145.07 - OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 -.
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 -.
- VG Cottbus, 21.10.2019 - 1 L 496/19
Entziehung der Fahrerlaubnis
Sofern die Fahrerlaubnisbehörde von dem Fahreignungs-Bewertungssystem abweichen will, muss sie plausibel darlegen, warum sich der Fahrerlaubnisinhaber von allen anderen "Punktetätern" negativ abhebt und weshalb es daher abweichend von der grundsätzlichen Linie in dem gegebenen Einzelfall im öffentlichen Interesse nicht verantwortet werden kann, weitere Delikte abzuwarten (vgl. etwa OVG NW, Beschl. v. 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 -, juris Rn. 15;… OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 15;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, juris Rn. 5).Diese lediglich pauschale Begründung lässt nicht hinreichend erkennen, warum der Antragsteller entgegen der üblichen Verfahrensweise nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem zu einer Begutachtung aufgefordert wurde (vgl. auch insoweit OVG NW, Beschl. v. 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 -, juris Rn. 19 - 20).
- VG Würzburg, 23.01.2014 - W 6 S 13.1279
Entziehung der Fahrerlaubnis nach 18 Punkten
Die den Verdacht begründenden Umstände müssen so genau bezeichnet sein, dass es dem Betreffenden möglich ist abzuschätzen, ob nach den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung hinreichender Anlass zur angeordneten Überprüfung besteht (OVG NRW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - juris; BayVGH, B.v. 6.8.2012 - 11 B 12.416 - juris; OVG NRW, B.v. 29.6.2011 - 16 B 212/11 - NJW 2011, 2985; OVG NRW, B.v. 10.12.2010 - 16 B 1392/10 - NJW 2011, 1242; OVG RhPf, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09 - DAR 2009, 478;… Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 3 StVG, Rn. Rn. 7c und § 4 StVG, Rn. 2;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 4 StVG, Rn. 18 jeweils m.w.N. zur Rspr.).Vorliegend sind genügend hinreichende Umstände ersichtlich, die darauf hinweisen, dass Hilfsangebote des Punktsystems nicht ausreichen (OVG NRW, B.v. 10.12.2010 - 16 B 1392/10 - NJW 2011, 1242 mit Anm. Dauer).
- VG Düsseldorf, 28.02.2013 - 6 L 297/13
Zum Entzug der Fahrerlaubnis außerhalb des Punktesystems
Die Abweichung vom Punktesystem, die nach der Rechtsprechung des OVG NRW (Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 -) nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig sei, sei hier bei lediglich drei fahrlässig begangenen und eher geringfügigen Geschwindigkeitsverstößen nicht geboten. - VG Gelsenkirchen, 23.10.2015 - 9 K 3467/15
Fahrerlaubnis; Entziehung; Punkte; Fahreignungs-Bewertungssystem; Verwarnung; …
- VG Köln, 25.03.2014 - 23 L 263/14
Verhältnis von Punktesystem und Anordnung eines medizinisch-psychologischen …
- VG Gelsenkirchen, 28.01.2013 - 7 L 1516/12
Entziehung, Fahrerlaubnis, Ungeeignetheit, Gutachtenaufforderung, Anforderungen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2014 - 16 B 57/14
Anspruch auf Löschung von Punkten wegen der Nichtteilnahme an einem Aufbauseminar …
- VG Gelsenkirchen, 21.11.2012 - 7 L 1350/12
Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktesystem; mehrfaches …
- VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 6 K 4483/18
Mehrfachtäter Punkte Abweichung Ausnahme Gutachten
- VG Düsseldorf, 09.07.2015 - 6 L 1668/15
Entzug einer Fahrerlaubnis aufgrund des Punktestandes im …
- VG München, 10.10.2014 - M 6a S 14.3110
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen …
- VG Düsseldorf, 12.10.2015 - 6 L 2765/15
- VG Bayreuth, 17.01.2012 - B 1 S 11.1033
Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; kein Verwaltungsakt, sondern …
- VG Gelsenkirchen, 26.03.2014 - 7 L 373/14
Fahrerlaubnis; Entziehung; Punkte; Ungeeignetheit
- VG München, 22.10.2013 - M 6a S 13.3066
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen …