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   OLG Bremen, 09.05.2011 - 3 U 19/10   

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https://dejure.org/2011,4464
OLG Bremen, 09.05.2011 - 3 U 19/10 (https://dejure.org/2011,4464)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09.05.2011 - 3 U 19/10 (https://dejure.org/2011,4464)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09. Mai 2011 - 3 U 19/10 (https://dejure.org/2011,4464)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Eigenverantwortlichkeit des Fahrgastes für sicheren Halt im Bus und zum Anscheinsbeweis für die Verletzung eigener Sorgfalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anscheinsbeweis für den Sturz eines Fahrgastes in einem Linienbus

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Linienbusunfall - Haftung bei Sturz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Linienbus - Sturz eines Fahrgastes

  • rabüro.de

    Zur Eigenverantwortlichkeit des Fahrgastes für sicheren Halt im Bus

  • reise-recht-wiki.de

    Keine Haftung beim Sturz im Linienbus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung beim Sturz eines Fahrgastes im Linienbus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sturz im Bus beim Anfahren: Kein Schadensersatz

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Und hier etwas für die Busfahrer……..

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sturz im Linienbus

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Busfahrer müssen nicht speziell darauf achten, dass alle Passagiere einen sicheren Halt haben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Pflicht des Busfahrers zur Überprüfung des festen Halts aller Fahrgäste beim Anfahren - Sturz eines Fahrgastes spricht für fehlenden festen Halt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1245
  • NZV 2011, 540
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 14.08.2000 - 12 U 893/99
    Auszug aus OLG Bremen, 09.05.2011 - 3 U 19/10
    Dies gilt auch beim Anfahren, es sei denn, die besondere Hilfsbedürftigkeit des Fahrgastes musste sich dem Fahrer aufdrängen (vgl. OLG Koblenz, Urteil, vom 14.08.2000, 12 U 893/99, BeckRS 2000 07458).
  • OLG Naumburg, 13.03.2008 - 1 U 44/07

    Ersatzfähiger Vermögensschaden wegen entfallener Nutzungsmöglichkeit eines

    Auszug aus OLG Bremen, 09.05.2011 - 3 U 19/10
    Kann dieser Anscheinsbeweis nicht entkräftet werden, fällt die auf Seiten der Beklagten zu berücksichtigende Betriebsgefahr nicht ins Gewicht und tritt gänzlich zurück (vgl. OLG Bremen, 1 U 44/07, Urteil vom 19.09.2007 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2015 - 12 U 16/14

    Schadensersatzansprüche von Fahrgästen eines Linienbusses

    Da Fahrgäste in Linienbussen sowohl beim Anfahren, während der Fahrt und auch beim Anhalten stets für die eigene Sicherheit zu sorgen und sich festen Halt zu verschaffen haben (§ 4 BefBedV), besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass ein Sturz während der Fahrt auf eine schuldhafte Verletzung der Pflicht zur Gewährleistung eines festen Halts zurückzuführen ist (OLG Dresden, 7 U 1506/13; OLG Naumburg, 1 U 129/12; OLG Bremen, 3 U 19/10; OLG Frankfurt, 14 U 209/09; 1 U 75/01; KG, 12 U 95/09, 12 U 30/10; OLG Köln, 2 U 173/90).
  • OLG Celle, 02.05.2019 - 14 U 183/18

    Haftung beim Sturz eines Fahrgastes im anfahrenden Linienbus

    Der Fahrer eines Linienbusses darf nämlich grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Fahrgäste entsprechend ihrer Verpflichtung aus § 14 Abs. 3 Nr. 4 BOKraft selbst dafür sorgen, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen, wobei dies auch beim Anfahren gilt, es sei denn, die besondere Hilfsbedürftigkeit des Fahrgastes musste sich dem Fahrer aufdrängen [Hanseatisches OLG Bremen <3 U 19/10>, Urteil vom 9. Mai 2011, Leitsatz und Rn. 28; OLG Frankfurt <14 U 209/09>, Urteil vom 16. November 2010, Leitsatz, Rn. 23 und 29; OLG Hamm <9 U 38/07>, Urteil vom 14. September 2007, Leitsatz und Rn. 10; alle zitiert nach juris].

    Dass es sich bei ihm um einen älteren Menschen handelte, war bezogen auf die Frage einer etwaigen Hilfsbedürftigkeit bedeutungslos [Hanseatisches OLG Bremen <3 U 19/10>, Urteil vom 9. Mai 2011, Leitsatz und Rn. 28; BGH <VI ZR 27/92>, Urteil vom 1. Dezember 1992, Leitsatz und Rn. 12; beide zitiert nach juris].

    Auch eine etwaige Nässe im Bus spielte keine Rolle, weil sie angesichts der vom Kläger geschilderten Witterungsverhältnisse erwartbar und hinzunehmen war [Hanseatisches OLG Bremen <3 U 19/10>, Urteil vom 9. Mai 2011, Leitsatz und Rn. 28, zitiert nach juris].

    Gibt es keinerlei Anhaltspunkte für eine sonstige Ursache des Sturzes eines Fahrgastes, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Sturz jedenfalls weit überwiegend auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist; kann der Anscheinsbeweis nicht entkräftet werden, tritt die auf Seiten des Betreibers des Linienbusses zu berücksichtigende Betriebsgefahr gänzlich zurück [Hanseatisches OLG Bremen <3 U 19/10>, Urteil vom 9. Mai 2011, Leitsatz und Rn. 30; OLG Frankfurt <14 U 209/09>, Urteil vom 16. November 2010, Leitsatz und Rn. 31, 35 bis 37; beide zitiert nach juris].

    Die Rechtsprechung geht sogar so weit, die Betriebsgefahr beim Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit des Fahrgastes zurücktreten zu lassen [OLG Düsseldorf, VersR 2000, 70; OLG Bremen, NZV 2011, 540].

  • OLG Hamm, 17.02.2017 - 11 U 21/16

    Haftung des Halters einer Straßenbahn wegen Sturzes eines Fahrgastes beim

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob ein vollständiges Zurücktreten der Betriebsgefahr schon bei einfacher Fahrlässigkeit des Fahrgastes anzunehmen ist (so wohl: OLG Bremen NZV 2011, 540 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil v. 16.02.1998 - 1 U 125/97, BeckRS 1998, 13549, beck-online m.w.N).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 71/14

    Deliktisches und vertragliches Schadensersatzbegehren eines Fahrgastes gegen den

    Der Senat vertritt im Gegenteil die Ansicht, es entspreche der Erfahrung des täglichen Lebens, dass dann, wenn ein Fahrgast beim Abbremsen des Busses zu Sturz komme, dieser Gleichgewichtsverlust auf einer Unachtsamkeit des Fahrgastes beruhe, falls nicht besondere Umstände dieser Annahme entgegen stünden (Senat a.a.O. mit Hinweis auf KG NZV 2012, 182 sowie OLG Bremen NJW-RR 2011, 1245).

    Denn unter diesen Voraussetzungen bestünde auch im Falle des eigenen Handelns des Geschäftsherrn kein Anspruch (Palandt/Sprau a.a.O. mit Hinweis auf BGH a.a.O.; OLG Bremen, NJW-RR 2011, 1245, Rdnr. 29 - zitiert nach juris; Senat, Urteil vom 27. November 2012, Az.: I-1 U 50/12).

    Hat der Fahrgast seine Verpflichtung, sich einen festen Halt zu verschaffen, fahrlässig verletzt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der Würdigung des Landgerichts seinem Verschulden ein so großes Gewicht beizumessen, dass demgegenüber die auf die einfache Betriebsgefahr gestützte Verantwortlichkeit des Straßenbahnunternehmers gänzlich zurücktritt (Senat, Urteil vom 27. November 2012, Az.: I-1 U 50/12; Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, dort mit Hinweis auf OLG Bremen NJW-RR 2011, 1245; KG NZV 2012, 182; OLG Frankfurt NZV 2011, 199; LG Wiesbaden NZV 2011, 201).

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 50/12

    Schadensersatzanspruch eines Fahrgastes wegen Sturzes infolge einer

    Denn unter diesen Voraussetzungen bestünde auch im Falle des eigenen Handelns des Geschäftsherrn kein Anspruch (Palandt/Sprau a.a.O. mit Hinweis auf BGH a.a.O.; OLG Bremen, NJW-RR 2011, 1245, Rdnr. 29 - zitiert nach juris; Senat a.a.O.).

    Es wird im Gegenteil die Ansicht vertreten, es entspreche der Erfahrung des täglichen Lebens dass dann, wenn ein Fahrgast beim Abbremsen des Busses zu Sturz komme, dieser Gleichgewichtsverlust auf einer Unachtsamkeit des Fahrgastes beruhe, falls nicht besondere Umstände dieser Annahme entgegen stünden (KG NZV 2012, 182; OLG Bremen, NJW-RR 2011, 1245).

    Hat der Fahrgast seine Verpflichtung, sich einen festen Halt zu verschaffen, fahrlässig verletzt, so ist nach der Rechtsprechung des Senats seinem Verschulden ein so starkes Gewicht beizumessen, dass demgegenüber die auf die einfache Betriebsgefahr gestützte Verantwortlichkeit des Straßenbahnunternehmers gänzlich zurück tritt (Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, veröffentlicht in NZV 2011, 393; so auch OLG Bremen NJW-RR 2011, 1245; KG NZV 2012, 182; OLG Frankfurt NZV 2011, 199; LG Wiesbaden NZV 2011, 201).

  • KG, 17.08.2011 - 22 W 50/11

    Bus - Fahrgaststurz - Haftung

    14 Kommt es in einem im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzten Bus zu einem Sturz, entspricht es der Erfahrung des täglichen Lebens, dass der Sturz auf einer Unachtsamkeit des Fahrgastes beruht, wenn nicht besondere Umstände dieser Annahme entgegenstehen (Senat v. 30.5.2011 - 22 U 17/11; OLG Bremen v. 9.5.2011 - 3 U 19/10, zitiert nach juris).

    In der Regel wird ein solches Eigenverschulden des Fahrgastes, der sich nicht ordnungsgemäß festgehalten hat, die Gefährdungshaftung aus einfacher Betriebsgefahr vollständig verdrängen (KG v. 29.6.2010 - 12 U 30/10, zfs 2010, 612, 613; OLG Bremen v. 9.5.2011 - 3 U 19/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt v. 15.4.2002 - 1 U 75/01, NZV 2002, 367; OLG Düsseldorf v. 16.2.1998 - 1 U 125/97, VersR 2000, 70, 71).

  • LG Düsseldorf, 19.12.2011 - 14e O 208/10

    Prüfung des Vorliegens schuldhafter Pflichtverletzung eines Busfahrers im Rahmen

    Allein der Umstand, dass es sich bei dem Fahrgast um einen älteren Menschen handelt, begründet keine Beobachtungspflicht (BGH a.a.O., OLG Bremen, Urteil vom 09.05.2011, Az. 3 U 19/10, LG Kassel, VersR 1995, 111).

    In Anbetracht dieses schuldhaften Fehlverhaltens der Klägerin kann dahinstehen, ob nicht sogar bereits zu Lasten der Klägerin ein Anscheinsbeweis spricht, den die Klägerin - wie nicht - hätte entkräften müssen (siehe hierzu OLG Bremen, Urteil vom 09.05.2011, Az. 3 U 19/10; OLG Koblenz, BeckRS 2000, 07458 zum Anscheinsbeweis beim Anfahren, AG München NZV 2005, 523, AG München I NZV 2006, 478, LG Wiesbaden, BeckRS 2011, 08236 zum Anscheinsbeweis beim Abbremsen eines Busses).

    Darauf, ob das Fehlverhalten der Klägerin als grob fahrlässig zu werten ist, kommt es nicht an, da ein vollständiges Verdrängen der Betriebsgefahr auch dann in Betracht kommen kann, wenn gegenüber dem Fahrgast nicht der Vorwurf grober Fahrlässigkeit gerechtfertigt ist (OLG Düsseldorf, VersR 2000, 70, 71) und von einer jedenfalls überwiegend durch das Fehlverhalten der Klägerin erfolgten Verursachung des Unfalles auszugehen ist (OLG Bremen, Urteil vom 09.05.2011, Az. 3 U 19/10).

  • OLG Dresden, 03.11.2017 - 1 U 62/16

    Sturzunfall eines Fahrgastes in Straßenbahn

    Denn dann bestünde auch bei eigenem Handeln des Geschäftsherrn kein Anspruch (Palandt-Sprau, BGB, 70. Aufl., § 831 Rn. 8 m.w.N.; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urt. v. 09.05.2011, Az: 3 U 19/10, Fundstelle juris).
  • KG, 07.09.2023 - 22 U 61/22
    Daher streitet in einem solchen Fall der Beweis des ersten Anscheins für die Annahme, dass der Sturz auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. August 2011 - 22 W 50/11 -, juris; Senat, Urteil vom 7. Mai 2012 - 22 U 251/11 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 9. Mai 2011 - 3 U 19/10 -, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 14. August 2000 - 12 U 893/99 -, juris).

    Beklagten zu 2) zu berücksichtigende Betriebsgefahr nicht ins Gewicht und tritt gänzlich zurück (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 9. Mai 2011 - 3 U 19/10 -, juris).

  • KG, 07.05.2012 - 22 U 251/11

    Zur Haftung beim Sturz eines Fahrgastes beim Einsteigen

    Wenn feststeht, dass ein Fahrgast, der in einem Bus oder einer Straßenbahn zu Fall gekommen ist, sich entgegen seiner Verpflichtung nicht festgehalten hat, spricht die Erfahrung des täglichen Lebens dafür, dass der Sturz auf einer Unachtsamkeit des Fahrgastes beruht, wenn nicht besondere Umstände dieser Annahme entgegenstehen (vgl. Senat, a.a.O., 22 W 50/11 - juris Rn. 14; Beschlüsse vom 18. April 2011 und vom 30. Mai 2011- 22 U 17/11; OLG Bremen, Urteil vom 09. Mai 2011 - 3 U 19/10 - juris Rn. 30, NZV 2011, 540 f; OLG Koblenz, Urteil vom 14. August 2000 - 12 U 893/99 - juris Rn. 13, RuS 2000, 498-499; OLG Oldenburg, Urteil vom 06. Juli 1999 - 5 U 62/99, juris Rn. 11, MDR 1999, 1321 f).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2012 - 3 U 293/11

    Keine Haftung für Sturz beim Einsteigen in einen Linienbus

  • OLG Hamm, 01.12.2021 - 11 U 73/21

    Schadensersatz wegen eines Sturzes in einem Bus; Verkehrsbedingtes Abbremsen;

  • AG Köln, 31.07.2015 - 136 C 49/14

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Fahrgastunfalls in

  • LG Mühlhausen, 07.08.2013 - 3 O 687/12

    Bus - Fahrgaststurz - Haftung

  • LG Bochum, 04.10.2021 - 5 O 390/20
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