Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2011 - III-1 RBs 145/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3904
OLG Hamm, 20.09.2011 - III-1 RBs 145/11 (https://dejure.org/2011,3904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2011 - III-1 RBs 145/11 (https://dejure.org/2011,3904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2011 - III-1 RBs 145/11 (https://dejure.org/2011,3904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 562
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2011 - 1 RBs 145/11
    Bleibt der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung fern und wird daraufhin der Einspruch des Betroffenen durch Urteil gemäß § 74 Abs. 2 OWiG verworfen, so kann die Einspruchsverwerfung das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzen, wenn rechtzeitig vorgebrachte und hinreichende Entschuldigungsgründe von dem erkennenden Gericht nicht berücksichtigt worden sind (zu vgl. OLG Köln, NZV 1999, 264, 265).
  • OLG Bamberg, 29.12.2010 - 2 Ss OWi 1939/10

    Erforderliche Auseinandersetzung mit vorgebrachten Entschuldigungsgründen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2011 - 1 RBs 145/11
    Dabei ist nicht entscheidend, ob der Betroffene sich genügend entschuldigt hat, sondern ob er genügend entschuldigt ist (zu vgl. OLG Bamberg NZV 2011, 409 ff.).
  • OLG Bamberg, 28.11.2011 - 3 Ss OWi 1514/11

    Einspruchsverwerfung bei Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung:

    Legt der Betroffene eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, besteht regelmäßig ein konkreter Hinweis auf die Existenz eines berechtigten Entschuldigungsgrunds, sofern nicht Gründe dafür vorliegen, dass das Attest als erwiesen falsch oder sonst als offensichtlich unrichtig oder unzureichend anzusehen ist (Anschluss u.a. an OLG Hamm NZV 2011, 562 f.).

    Gründe dafür, dass das Attest als erwiesen falsch oder sonst als offensichtlich unrichtig oder unzureichend, etwa aufgrund der Art der attestierten Erkrankung (hierzu zuletzt instruktiv OLG Hamm NZV 2011, 562 f.) anzusehen wäre, sind nicht ersichtlich.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht