Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.08.2010 - 1 U 31/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15072
OLG Zweibrücken, 25.08.2010 - 1 U 31/10 (https://dejure.org/2010,15072)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.08.2010 - 1 U 31/10 (https://dejure.org/2010,15072)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. August 2010 - 1 U 31/10 (https://dejure.org/2010,15072)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 286 ZPO, § 287 ZPO
    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Auslegung eines Teilungsabkommens; Kausalitätsnachweis für eine HWS-Verletzung bei einem Auffahrunfall

  • verkehrslexikon.de

    Auslegung eines Teilungsabkommens zwischen Kfz-Versicherung und Krankenkasse hinsichtlich des vereinbarten Ursachennachweises

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang eines Ersatzanspruches aus einem Schadensfall im Verhältnis von Arbeitnehmer zu Arbeitgeber bei Geltung eines dem Arbeitsvertrag zugrundliegenden Teilungsabkommens; Anforderungen an die Auslegung zur Erbringung des Kausalitätsnachweises eines Schadensfalles auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung eines Teilungsabkommens unter Versicherungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 157
    Auslegung eines Teilungsabkommens unter Versicherungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 295
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.2010 - 1 U 31/10
    Der Bundesgerichtshof hat es (in der vom Landgericht selbst angeführten Entscheidung NJW 2008, 2845) gebilligt, dass das Berufungsgericht seine Überzeugung aus den Aussagen des Unfallopfers und des behandelnden Arztes gewonnen hat.
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 110/06

    Prüfung der Haftungsfrage bei Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.2010 - 1 U 31/10
    Für die Annahme eines "Schadensfalles" ist dabei nicht Voraussetzung, dass die Anspruchstellerin eine durch den Unfall verursachte Körperverletzung nachweist; vielmehr reicht es aus, dass nach einem Unfall durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (sei es auch aufgrund einer fehlerhaften Diagnose) ein Schleudertrauma festgestellt wurde und die Anspruchstellerin dafür Kosten aufgewendet hat (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1470).
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