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   LG Heidelberg, 21.10.2011 - 5 S 30/11   

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LG Heidelberg, 21.10.2011 - 5 S 30/11 (https://dejure.org/2011,882)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 21.10.2011 - 5 S 30/11 (https://dejure.org/2011,882)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - 5 S 30/11 (https://dejure.org/2011,882)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Halter des vorausfahrenden Fahrzeugs trägt die Beweislast über die genaue Art der Schadensverursachung bei einem Steinschlag zu Lasten des sich dahinter befindlichen Fahrzeugs; Beweislast des Halters des vorausfahrenden Fahrzeugs über die genaue Art der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Steinschlagschaden durch vorausfahrendes Fahrzeug - Haftung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Steinschlag auf nachfahrendes Fahrzeug - Gefährdungshaftung

  • rabüro.de

    Zur Haftung für Schäden durch von LKW aufgewirbelten Steinen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Halter des vorausfahrenden Fahrzeugs trägt die Beweislast über die genaue Art der Schadensverursachung bei einem Steinschlag zu Lasten des sich dahinter befindlichen Fahrzeugs; Beweislast des Halters des vorausfahrenden Fahrzeugs über die genaue Art der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Steinschlag auf der Autobahn durch aufgeworfenen Stein: Wer zahlt?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Steinschlagschaden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steinschlag an PKW-Frontscheibe

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gefährdungshaftung - Steinschlag durch vorausfahrenden LKW

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Steinschlag - wer zahlt?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Frontscheibenschaden durch vorausfahrenden Lkw

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    LG Heidelberg zur Haftung beim Steinschlagschaden

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Gefahr durch Steinschlag - wer haftet?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Lkw-Fahrer muss Ladung ausreichend gegen Herabstürzen sichern

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Haftung: Wer Auto fährt, lebt gefährlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweislast bei Steinschlagschäden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steinschlag durch Lkw - Prozessgewinn mit glaubwürdiger Zeugin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gefährdungshaftung: Steinschlag durch vorausfahrenden Lkw - Lkw-Fahrer muss Ladung ausreichend gegen Herabstürzen sichern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 406
  • NZV 2012, 299
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Bremen, 21.04.2009 - 4 C 14/09

    Die Haftung des vorausfahrenden Kraftfahrzeughalters ist bei Steinschlag

    Auszug aus LG Heidelberg, 21.10.2011 - 5 S 30/11
    Der von einigen Amtsgerichten vertretenen Rechtsansicht, der Geschädigte müsse in einem solchen Fall auch "die genaue Art und Weise der Schadensverursachung" darlegen und beweisen (AG Bremen, Urteil vom 21.4.2009, Az. 4 C 14/09; AG München, Urteil vom 18.8.2009, Az. 343 C 10603/09), ist nicht zu folgen.
  • AG München, 18.08.2009 - 343 C 10603/09

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast bei Steinschlag

    Auszug aus LG Heidelberg, 21.10.2011 - 5 S 30/11
    Der von einigen Amtsgerichten vertretenen Rechtsansicht, der Geschädigte müsse in einem solchen Fall auch "die genaue Art und Weise der Schadensverursachung" darlegen und beweisen (AG Bremen, Urteil vom 21.4.2009, Az. 4 C 14/09; AG München, Urteil vom 18.8.2009, Az. 343 C 10603/09), ist nicht zu folgen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2017 - 2 S 2191/16

    Anspruch auf Schadensersatz - ein unabwendbares Ereignis

    Beim zugrundezulegenden Sachverhalt (auf der Straße liegender Stein wurde durch den Beklagten-LKW aufgewirbelt und auf das nachfolgende Klägerfahrzeug geschleudert) ist eine Haftung der Beklagten aus § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG iVm § 7 Abs. 1 StVG grundsätzlich zunächst ohne weiteres zu bejahen, da der Schaden am Klägerfahrzeug "beim Betrieb" des versicherten Beklagten-LKWs entstanden ist (z.B. BGH VersR 1974, 1030; LG Heidelberg NZV 2012, 299).

    Ein solch unabwendbares Ereignis kann vorliegen, wenn ein auf der Straße liegender Stein von den Rädern eines LKW aufgewirbelt und auf ein nachfolgendes Fahrzeug geschleudert wird (z.B. LG Heidelberg NZV 2012, 299; AG Buchen r+s 2016, 362 m.w.N.; vgl. auch BGH VersR 1974, 1030).

  • AG Brandenburg, 18.07.2014 - 31 C 147/12

    Beweislast bei einem Steinschlag

    Ist ein Schaden aber z.B. tatsächlich durch eine mangelhaft gesicherte Ladung verursacht worden, war der Unfall auch nicht unabwendbar im Sinne des § 17 Abs. 3 StVG ( OLG Köln , VRS Band 88 [1995], Seiten 22 ff. = Schaden-Praxis 1994, Seite 339 = NZV 1994, Seite 484 LG Heidelberg , NJW-RR 2012, Seiten 406 f. LG Bonn , Schaden-Praxis 2004, Seiten 328 f.; LG Aachen , VersR 1983, Seiten 591 f.; LG München I , VersR 1967, Seite 914; AG München , Urteil vom 18.08.2009, Az.: 343 C 10603/09, u. a. in: juris ).

    Der somit hier erforderliche Nachweis durch die geschädigte Klägerin dafür, dass tatsächlich ein Stein/Kiesel von der Ladefläche des vorderen, bei der Beklagten haftpflichtversicherten Lkws herunter gefallen ist und dann den Schaden an der Windschutzscheibe des klägerischen Fahrzeugs verursacht hat, ist hier auch nicht dadurch geführt, dass der Fahrer bzw. Beifahrer des Fahrzeugs der Geschädigten vortragen, sie hätten "einen Knall gehört" und unmittelbar hieran dann den Schaden an der Windschutzscheibe gesehen, auch wenn die Aussagen dieser Zeugen dafür sprechen, dass der von den Zeugen bekundete Steinschlag zumindest auf den "Betrieb" des Lkws der Beklagtenseite zurück zuführen ist und nicht auf eine andere Ursache, die mit dem Betrieb des Lkws der Beklagtenseite nicht in Zusammenhang steht ( LG Heidelberg , NJW-RR 2012, Seiten 406 f.; LG Bonn , Schaden-Praxis 2004, Seiten 328 f. ).

    Es ist nicht erkennbar, wie dies geschehen sein soll ( LG Heidelberg , NJW-RR 2012, Seiten 406 f. LG Bonn , Schaden-Praxis 2004, Seiten 328 f. ).

    Dass der Schaden nur auf diese Weise hier entstanden sein kann, hat die Beklagte aber durch das Sachverständigengutachten vorliegend sogar bewiesen (bei einem insoweit nicht bewiesenen bzw. nicht mehr feststellbaren Sachverhalt vgl. u. a.: LG Heidelberg , NJW-RR 2012, Seiten 406 f.; LG Bonn , Schaden-Praxis 2004, Seiten 328 f.; LG Aachen , VersR 1983, Seiten 591 f.; LG München I , VersR 1967, Seite 914; AG Düsseldorf , Schaden-Praxis 2013, Seiten 177 f.; AG Düsseldorf , Schaden-Praxis 2013, Seiten 70 f.; AG München , Urteil vom 18.08.2009, Az.: 343 C 10603/09, u. a. in: juris; AG Bremen , Urteil vom 21.04.2009, Az.: 4 C 14/09, u. a. in: juris; AG Regensburg , NZV 2009, Seite 289 ).

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2019 - 1 U 170/16

    Haftung für Schäden an nachfolgenden Fahrzeugen durch von einem Fahrzeug

    Auch ein Idealfahrer an seiner Stelle hätte die Kollision mit dem Gegenstand nicht vermeiden können (vgl. auch für vom LKW fallende Steine LG Heidelberg, Urteil vom 21.10.2011, 5 S 30/11, juris, Rn. 18; LG Bonn, Urteil vom 29.07.2004, 6 S 117/04, juris, Rn. 12).
  • AG Düsseldorf, 16.07.2012 - 41 C 3509/11

    Beschädigung eines anderen Fahrzeugs durch von der Straße aufgewirbelte Steine

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Landgerichts Heidelberg vom 21.10.2011 (5 S 30/11) überzeugt nicht.
  • LG Wiesbaden, 28.01.2016 - 9 S 36/15

    Steinschlagschaden - Haftung des vorausfahrenden Lkw

    Die Klägerin beruft sich insoweit vergeblich auf das Urteil des LG Heidelberg vom 21.10.2011 zu 5 S 30/11).
  • AG Buchen, 17.04.2014 - 1 C 3/14

    Steinschlagschaden durch Herabfallenden Stein als unabwendbares Ereignis

    Nach anderer Auffassung könne dies offen bleiben, da sich in beiden Fällen die Betriebsgefahr des Fahrzeugs verwirkliche (LG Bonn, Urteil vom 29.07.2004, 6 S 117/04; LG Heidelberg; Urteil vom 21.10.2011, 5 S 30/11).
  • LG Stuttgart, 14.06.2022 - 12 O 270/21

    Haftungsausschluss bei Unklarheit exakter Unfallursache

    Denn für eine Haftung gemäß §§ 7, 17 StVG ist gerade ausreichend, dass der Schaden kausal auf dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs zurückgeführt werden kann (LG Heidelberg, Urteil vom 21.10.2011 - 5 S 30/11, im Ergebnis auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.04.2019 - 1 U 170/16).
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