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   LG Dessau-Roßlau, 22.03.2012 - 5 S 98/11   

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https://dejure.org/2012,31371
LG Dessau-Roßlau, 22.03.2012 - 5 S 98/11 (https://dejure.org/2012,31371)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 22.03.2012 - 5 S 98/11 (https://dejure.org/2012,31371)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 22. März 2012 - 5 S 98/11 (https://dejure.org/2012,31371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 StVG, § 1 Abs 2 StVO, § 8 Abs 1 S 1 Nr 2 StVO
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Qualifikation als Feld- oder Waldweg; Geltung der Straßenverkehrsordnung auf Privatstraßen

  • verkehrslexikon.de

    Zur Geltung der StVO af Feld- und Waldwegen und in Privatstraßen

  • rabüro.de

    Die Regelungen der StVO finden auch auf Privatstraßen Anwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Crash auf unbefestigten Wegen - An Einmündungen gilt "rechts vor links", außer der Fahrer kommt aus einem untergeordneten Feldweg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1306
  • NZV 2013, 131
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 22.03.2012 - 5 S 98/11
    Die Qualifikation als Feld- und Waldweg richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und ist gegeben, wenn der Weg nur land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dient, keine überörtliche Bedeutung besitzt und weder zu einer Ortschaft noch zu einem Gebäude oder Wirtschaftsbetrieb, sondern allein zu Feldern und in Wälder führt (Anschluss BGH, 18. November 1975, VI ZR 172/74, NJW 1976, 1317).(Rn.4).

    Nur dann, wenn der Weg weder zu einer Ortschaft, noch zu einem Gebäude, noch zu einem Wirtschaftsbetrieb, sondern allein zu Feldern führt, handelt es sich um einen Feldweg, der gegenüber der Landesstraße untergeordnet ist (BGH, Urteil vom 18.11.1975 - VI ZR 172/74 -, zitiert nach juris).

  • BGH, 05.10.1976 - VI ZR 256/75

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer Einmündung

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 22.03.2012 - 5 S 98/11
    Dies kann sogar zu einer überwiegenden oder gar ausschließlichen Haftung des Vorfahrtsberechtigten führen, wenn sich die bevorrechtigte Straße wie ein Feldweg oder Waldweg darstellt und - anders als hier - nur über eine abgeschrägte Bordsteinkante mit der gut ausgebauten Straße verbunden ist (so: OLG Nürnberg a.a.O. unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 05.10.1976 - VI ZR 256/75 -).
  • LG Arnsberg, 09.07.1996 - 5 S 57/96

    Erhöhte Sorgfaltspflicht des Fahrzeugführers bei Einfahrt in einen dem Anschein

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 22.03.2012 - 5 S 98/11
    Für die Einordnung als Feld- oder Waldweg ist dabei ohne Bedeutung, ob eine öffentlich-rechtliche Widmung für Straßenverkehrszwecke erfolgt ist; denn die Vorschriften der StVO finden auch auf Privatstraßen Anwendung (LG Arnsberg, Urteil vom 09.07.1996 - 5 S 57/96 -, zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 27.10.1982 - 4 U 1902/82

    Qualifizierung einer Strassenstelle als Einmündung oder als Grundstücksausfahrt;

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 22.03.2012 - 5 S 98/11
    Zum einen führt die Straße - wie jedenfalls in der mündlichen Verhandlung vor der Kammer unstreitig geworden ist - zu einem oder mehreren Gebäuden, zum anderen war sie trotz des Schildes "Privatweg" für andere als die Grundstückseigentümer zur Benutzung zugelassen (vgl. zu diesem Aspekt: OLG Nürnberg, Urteil vom 27.10.1982 - 4 U 1902/82 -, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 41/14

    Haftungsverteilung beim Zusammenstoß zweier Fahrzeuge an einer Wegekreuzung im

    Nach der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Gegenmeinung kommt es hingegen für die Einordnung als Feld- oder Waldweg maßgeblich auf die Verkehrsbedeutung an (BGH NJW 1976, 1317, 1318 linke Spalte; OLG Hamm NZV 2014, 125, 126 linke Spalte, OLG Rostock MDR 2007, 1129, 1130; LG Dessau-Roßlau NZV 2013, 131; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Hentschel/König/Dauer a.a.O.).
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