Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.11.2012 - 14 U 70/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35075
OLG Celle, 14.11.2012 - 14 U 70/12 (https://dejure.org/2012,35075)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.11.2012 - 14 U 70/12 (https://dejure.org/2012,35075)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. November 2012 - 14 U 70/12 (https://dejure.org/2012,35075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,35075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung für einen Unfall bei einem Abschleppvorgang und zur Gefälligkeitshaftung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des abschleppenden Fahrzeugs für Beschädigungen des abgeschleppten Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; StVG § 8; StVG § 17; StVG § 18
    Haftung des abschleppenden Fahrzeugs für Beschädigungen des abgeschleppten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Abschleppunfall: Abgeschlepptes Fahrzeug wird nicht zum Anhänger

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haftungsabwägung bei einem Unfall im Zusammenhang mit einem Abschleppvorgang

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrer eines abgeschleppten Lkw ist aufgrund Betriebsgefahr für Schäden durch "Abschlepphindernisse" mitverantwortlich

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn abgeschlepptes Kraftfahrzeug bei Abschleppvorgang auf Privatgrundstück beschädigt wird - Gefährdungshaftung nach § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG)?

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Unfall beim Abschleppen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollision zweier Fahrzeuge im Rahmen eines Abschleppvorgangs: Betrieb des abgeschleppten Fahrzeugs im Sinne der §§ 7, 18 StVG bei laufendem Motor und Betätigung der Lenkung - Gleich hohe Betriebsgefahr des abgeschleppten und abschleppenden Fahrzeugs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 292
  • NZV 2013, 4
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 09.09.2008 - 9 U 73/08

    Abschleppen; Betrieb; Unfall

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2012 - 14 U 70/12
    Da unstreitig während des Abschleppmanövers sein Motor lief und dadurch Kraft auf die Antriebsräder übertragen wurde und zudem der Zeuge S. das Lenkrad betätigte, war auch der Lkw der Klägerin in Betrieb (vgl. dazu BGH, VersR 1966, 934 - juris Rn. 11; OLG Hamm, OLGR 2009, 425 - juris Rn. 5; LG Hannover, DAR 1978, 74; LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 232; OLG Köln, DAR 1986, 321; OLG Koblenz, VersR 1987, 707).

    Denn es kann nicht darauf ankommen, wer die Hauptverantwortlichkeit für den Abschleppvorgang trägt; vielmehr ist entscheidend, dass das abschleppende Fahrzeug dem Abgeschleppten ebenso gefährlich werden kann wie umgekehrt das abgeschleppte Fahrzeug dem Abschleppenden (so auch OLG Hamm, OLGR 2009, 425 - juris Rn. 8; für eine hälftige Schadensteilung bei Beschädigung eines von zwei an einem Abschleppvorgang beteiligten Fahrzeugen bei gleichem Verschuldensbeitrag ferner BGH, VersR 1966, 934 - juris Rn. 7 und 14; ebenso OLG Koblenz, VersR 1987, 707).

  • OLG Koblenz, 06.01.1986 - 12 U 447/85
    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2012 - 14 U 70/12
    Da unstreitig während des Abschleppmanövers sein Motor lief und dadurch Kraft auf die Antriebsräder übertragen wurde und zudem der Zeuge S. das Lenkrad betätigte, war auch der Lkw der Klägerin in Betrieb (vgl. dazu BGH, VersR 1966, 934 - juris Rn. 11; OLG Hamm, OLGR 2009, 425 - juris Rn. 5; LG Hannover, DAR 1978, 74; LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 232; OLG Köln, DAR 1986, 321; OLG Koblenz, VersR 1987, 707).

    Denn es kann nicht darauf ankommen, wer die Hauptverantwortlichkeit für den Abschleppvorgang trägt; vielmehr ist entscheidend, dass das abschleppende Fahrzeug dem Abgeschleppten ebenso gefährlich werden kann wie umgekehrt das abgeschleppte Fahrzeug dem Abschleppenden (so auch OLG Hamm, OLGR 2009, 425 - juris Rn. 8; für eine hälftige Schadensteilung bei Beschädigung eines von zwei an einem Abschleppvorgang beteiligten Fahrzeugen bei gleichem Verschuldensbeitrag ferner BGH, VersR 1966, 934 - juris Rn. 7 und 14; ebenso OLG Koblenz, VersR 1987, 707).

  • BGH, 04.07.1978 - VI ZR 136/77

    Anspruch auf Schadensersatz wegens des Ausfalls einer Verkehrssignalanlage -

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2012 - 14 U 70/12
    Lediglich in der älteren höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde angenommen, dass bei einem Schleppzug nur eine einheitliche, vom Halter und Fahrer des schleppenden Fahrzeugs zu vertretene Betriebsgefahr vorliege, weil nur so der Einheitlichkeit des Betriebsvorgangs Rechnung getragen werde (so z. B. BGH, NJW 1963, 251 und NJW 1971, 940 - juris Rn. 8; offengelassen dagegen in MDR 1979, 46 - juris Rn. 20).

    Zwar hat der BGH in der eingangs zitierten Entscheidung (MDR 1979, 46) noch angenommen, das abgeschleppte Fahrzeug gehöre zum Schleppfahrzeug, weil es mit diesem eine Betriebseinheit bilde.

  • BGH, 30.10.1962 - VI ZR 4/62

    Gefährdungshaftung eines abschleppenden Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2012 - 14 U 70/12
    Lediglich in der älteren höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde angenommen, dass bei einem Schleppzug nur eine einheitliche, vom Halter und Fahrer des schleppenden Fahrzeugs zu vertretene Betriebsgefahr vorliege, weil nur so der Einheitlichkeit des Betriebsvorgangs Rechnung getragen werde (so z. B. BGH, NJW 1963, 251 und NJW 1971, 940 - juris Rn. 8; offengelassen dagegen in MDR 1979, 46 - juris Rn. 20).
  • BGH, 03.03.1971 - IV ZR 134/69

    Deckungspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers für Schäden beim Abschleppen

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2012 - 14 U 70/12
    Lediglich in der älteren höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde angenommen, dass bei einem Schleppzug nur eine einheitliche, vom Halter und Fahrer des schleppenden Fahrzeugs zu vertretene Betriebsgefahr vorliege, weil nur so der Einheitlichkeit des Betriebsvorgangs Rechnung getragen werde (so z. B. BGH, NJW 1963, 251 und NJW 1971, 940 - juris Rn. 8; offengelassen dagegen in MDR 1979, 46 - juris Rn. 20).
  • BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08

    Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2012 - 14 U 70/12
    Nach der Rechtsprechung kann sich ein stillschweigender Haftungsausschluss zwischen einem (späteren) Schädiger und einem (späteren) Geschädigten bei Fehlen einer ausdrücklichen Abrede zwar grundsätzlich auch aus einer konkludent getroffenen Vereinbarung oder im Wege ergänzender Vertragsauslegung auf der Grundlage des § 242 BGB ergeben (BGH, VersR 2009, 558 - juris Rn. 13 m. w. N - std. Rspr.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 19.10.1992 - 2 O 5006/92

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem abgeschleppten Fahrzeug

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2012 - 14 U 70/12
    Da unstreitig während des Abschleppmanövers sein Motor lief und dadurch Kraft auf die Antriebsräder übertragen wurde und zudem der Zeuge S. das Lenkrad betätigte, war auch der Lkw der Klägerin in Betrieb (vgl. dazu BGH, VersR 1966, 934 - juris Rn. 11; OLG Hamm, OLGR 2009, 425 - juris Rn. 5; LG Hannover, DAR 1978, 74; LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 232; OLG Köln, DAR 1986, 321; OLG Koblenz, VersR 1987, 707).
  • OLG Köln, 07.03.1986 - 6 U 183/85

    Gefahrenquelle; Betriebsgefahr; Abschleppen; Abschleppen eines Kfz;

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2012 - 14 U 70/12
    Da unstreitig während des Abschleppmanövers sein Motor lief und dadurch Kraft auf die Antriebsräder übertragen wurde und zudem der Zeuge S. das Lenkrad betätigte, war auch der Lkw der Klägerin in Betrieb (vgl. dazu BGH, VersR 1966, 934 - juris Rn. 11; OLG Hamm, OLGR 2009, 425 - juris Rn. 5; LG Hannover, DAR 1978, 74; LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 232; OLG Köln, DAR 1986, 321; OLG Koblenz, VersR 1987, 707).
  • OLG Köln, 05.06.2001 - 3 U 17/00

    Begriff desselben Betriebs in § 105 Abs. 1 SGB VII

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2012 - 14 U 70/12
    Denn nach einer Entscheidung des OLG Köln (OLGR 2001, 323 - juris Rn. 24) wird ein Arbeitnehmer bei einer spontanen Pannenhilfe nicht Verrichtungsgehilfe seines Arbeitgebers, weil diese Tätigkeit außerhalb des eigentlichen Aufgabenbereiches des Arbeitnehmers liegt, wenn die Fortführung der eigenen Arbeitstätigkeit durch das Liegenbleiben des anderen Fahrzeugs nicht behindert worden ist.
  • OLG Celle, 26.01.2016 - 14 U 148/15

    Ansprüche wegen Beschädigung eines zum Gebrauch überlassenen Pkw

    Bejaht werden kann eine entsprechende konkludente Abrede demnach nur dann, wenn der Schädiger z. B. über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt, für ihn ein nicht hinnehmbares Haftungsrisiko besteht und darüber hinaus besondere Umstände vorliegen, die im konkreten Fall einen Haftungsverzicht als besonders naheliegend erscheinen lassen (BGH, VersR 2009, 558 ff.; OLG Celle, NZV 2013, 292).
  • OLG Hamm, 21.05.2019 - 9 U 56/18

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Auch solche Schadensereignisse, die sich Tage nach der Herausnahme aus dem öffentlichen Verkehr auf Privatgrundstücken ereignen, können daher dem Betrieb nach § 7 Abs. 1 StVG zugeordnet werden, sofern nur der örtliche und zeitliche Kausalzusammenhang mit dem Betriebsvorgang des Kraftfahrzeugs oder dem Versagen einer seiner Betriebseinrichtungen nachgewiesen wird (BGH v. 10.10.1972 - VI ZR 104/71 - juris Rn. 13 - VersR 1973, 83; Brandenburgisches OLG v. 20.11.2012 - 6 U 36/12 - juris Rn. 40 - VRR 2013, 180; OLG Celle v. 14.11.2012 - 14 U 70/12 - juris Rn. 2 - NZV 2013, 292; OLG Hamm v. 04.02.2002 - 6 U 130/01 - juris Rn. 13 - NJW-RR 2002, 1389; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt v. 24.11.2015 - 12 U 110/15 - juris Rn. 40 - RuS 2016, 150; vgl. Lemcke , RuS 2016, 152 und Wenker , jurisPR-VerkR 6/2016, Anm. 2).
  • LG Bonn, 18.03.2021 - 17 O 393/20

    Ansehen eines fahruntüchtigen Fahrzeugs als "in Betrieb" i.R.v.

    Insofern ist auch zu berücksichtigten, dass selbst für Anhänger eine eigenständige Betriebsgefahr besteht (vgl. § 19 Abs. 1 StVG) (vgl. zur Haftung bei Abschleppvorgängen: OLG Köln, Urteil v. 07.03.1986, 6 U 183/85; OLG Hamm NZV 2009, 456; OLG Celle, Urteil v. 14.11.2012, 14 U 70/12).
  • LG Freiburg, 20.12.2013 - 4 O 69/13

    Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters: Inbrandgeraten eines Fahrzeugs auf der

    Deshalb besteht zwar bei einem mit Seil oder Stange abgeschleppten Fahrzeug, welches noch gelenkt werden muss, noch eine eigene Betriebsgefahr (OLG Celle, NZV 2013, 292; OLG Koblenz, VersR 87, 707; OLG Hamm, NJW-RR 09, 1031).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht