Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.04.2013

Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.07.2013 - 1 Ss 17/13, 1 Ss 17/13 (138)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22572
OLG Jena, 08.07.2013 - 1 Ss 17/13, 1 Ss 17/13 (138) (https://dejure.org/2013,22572)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.07.2013 - 1 Ss 17/13, 1 Ss 17/13 (138) (https://dejure.org/2013,22572)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Juli 2013 - 1 Ss 17/13, 1 Ss 17/13 (138) (https://dejure.org/2013,22572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,22572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Umtausch einer in einem Mitgliedsstaat unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilten Fahrerlaubnis in die Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedsstaats

  • blutalkohol PDF, S. 433
  • Justiz Thüringen

    § 21 Abs 1 StVG, § 21 Abs 2 Nr 1 StVG, § 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV
    EU-Fahrerlaubnis: Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis beim Umtausch einer in einem Mitgliedsstaat unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilten Fahrerlaubnis in die Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedsstaats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OLG Jena, 08.07.2013 - 1 Ss 17/13
    Diese Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des EuGH in vollem Umfang auch für die 3. EU-FS-RL (vgl. Urteil vom 26.04.2012, Rechtssache Hofmann, Az. C 419/10, bei juris).

    Ergänzend zu den Ausführungen unter II. 3. a) a. E. weist der Senat für die neue Verhandlung darauf hin, dass bei der Beurteilung der Frage, ob ggf. noch beizubringende, vom Ausstellerstaat herrührende Informationen zum Wohnsitz des Angeklagten zum Zeitpunkt des Umtauschs "unbestreitbar" i. S. d. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FeV sind, auch alle weiteren Umstände und Beweisergebnisse des inländischen Verfahrens herangezogen werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 01.03.2012, Az. C-467/10, Rdnrn. 75 und 77, sowie Urteil vom 26.04.2012, Az. C 419/10; BayVerwGH, Beschluss vom 03.05.2012, Az. 11 CS 11.2795; Senatsbeschluss vom 28.05.2013, Az. 1 Ss 18/13).

  • OLG Jena, 28.05.2013 - 1 Ss 18/13

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis: Nachweis eines Wohnsitzverstoßes durch

    Auszug aus OLG Jena, 08.07.2013 - 1 Ss 17/13
    Allerdings sind Feststellungen zu dem Ausnahmefall des § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 FeV noch möglich, da entsprechende Informationen des Ausstellermitgliedstaates zum (Nicht-)Vorliegen eines Wohnsitzes des Angeklagten in Ungarn noch eingeholt und bei der neu zu treffenden Entscheidung verwertet werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 28.5.2013, 1 Ss 18/13).

    Ergänzend zu den Ausführungen unter II. 3. a) a. E. weist der Senat für die neue Verhandlung darauf hin, dass bei der Beurteilung der Frage, ob ggf. noch beizubringende, vom Ausstellerstaat herrührende Informationen zum Wohnsitz des Angeklagten zum Zeitpunkt des Umtauschs "unbestreitbar" i. S. d. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FeV sind, auch alle weiteren Umstände und Beweisergebnisse des inländischen Verfahrens herangezogen werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 01.03.2012, Az. C-467/10, Rdnrn. 75 und 77, sowie Urteil vom 26.04.2012, Az. C 419/10; BayVerwGH, Beschluss vom 03.05.2012, Az. 11 CS 11.2795; Senatsbeschluss vom 28.05.2013, Az. 1 Ss 18/13).

  • VG Augsburg, 23.05.2013 - Au 7 E 13.592

    Umtausch von EU-Führerschein; Folgen eines Wohnsitzverstoßes bei Erteilung der

    Auszug aus OLG Jena, 08.07.2013 - 1 Ss 17/13
    Nach dieser Auffassung liegt, da im deutschen Recht der Fall des Umtausches einer EU-Fahrerlaubnis, die unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilt wurde, in eine andere (ausländische) EU-Fahrerlaubnis keine ausdrückliche Regelung finde, eine unbeabsichtigte Regelungslücke vor, die - im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH - durch die entsprechende Anwendung des § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FeV geschlossen werden müsse; denn auch wenn sich der Wohnsitzverstoß bei Erteilung der früheren Fahrerlaubnis nicht unmittelbar aus dem neuen Führerschein ergebe, sei die spätere Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer Fahrerlaubnis erteilt worden, die mit einer Unregelmäßigkeit behaftet sei, die ihre Nichtanerkennung rechtfertige, nämlich dem Verstoß gegen die Wohnsitzvoraussetzung (BayVerwGH, a. a. O.; dem folgend VG Augsburg Beschluss vom 23.5.2013, Au 7 E 13.592, bei juris).
  • VGH Bayern, 28.02.2013 - 11 B 11.2981

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein

    Auszug aus OLG Jena, 08.07.2013 - 1 Ss 17/13
    Insoweit schließt sich der Senat der ausführlich begründeten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 27.09.2012 (Az. 3 C 34/11, bei juris, Rdnrn. 14 ff; vgl. auch BayVerwGH, Urteil vom 28.02.2013, Az. 11 B 11.2981, bei juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage, Rdnr. 23 zu § 28 FeV) an, in dem u. a. ausgeführt wird, dass das deutsche Fahrerlaubnisrecht (insoweit) keinen Unterschied zwischen einem Umtausch und der vollständigen Neuerteilung einer Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat mache (Rdnr. 20).
  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus OLG Jena, 08.07.2013 - 1 Ss 17/13
    Ergänzend zu den Ausführungen unter II. 3. a) a. E. weist der Senat für die neue Verhandlung darauf hin, dass bei der Beurteilung der Frage, ob ggf. noch beizubringende, vom Ausstellerstaat herrührende Informationen zum Wohnsitz des Angeklagten zum Zeitpunkt des Umtauschs "unbestreitbar" i. S. d. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FeV sind, auch alle weiteren Umstände und Beweisergebnisse des inländischen Verfahrens herangezogen werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 01.03.2012, Az. C-467/10, Rdnrn. 75 und 77, sowie Urteil vom 26.04.2012, Az. C 419/10; BayVerwGH, Beschluss vom 03.05.2012, Az. 11 CS 11.2795; Senatsbeschluss vom 28.05.2013, Az. 1 Ss 18/13).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus OLG Jena, 08.07.2013 - 1 Ss 17/13
    Ergänzend zu den Ausführungen unter II. 3. a) a. E. weist der Senat für die neue Verhandlung darauf hin, dass bei der Beurteilung der Frage, ob ggf. noch beizubringende, vom Ausstellerstaat herrührende Informationen zum Wohnsitz des Angeklagten zum Zeitpunkt des Umtauschs "unbestreitbar" i. S. d. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FeV sind, auch alle weiteren Umstände und Beweisergebnisse des inländischen Verfahrens herangezogen werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 01.03.2012, Az. C-467/10, Rdnrn. 75 und 77, sowie Urteil vom 26.04.2012, Az. C 419/10; BayVerwGH, Beschluss vom 03.05.2012, Az. 11 CS 11.2795; Senatsbeschluss vom 28.05.2013, Az. 1 Ss 18/13).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    cc) Die in der strafgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, durch den Umtausch eines Führerscheins wirke der Verstoß gegen die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes im Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung nicht mehr fort (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 Ss 17/13 u.a. [ECLI:DE:OLGTH:2013:0708.1SS17.13.0A] - NZV 2013, 509 ; für den Fall der Verlängerung der Geltungsdauer auch OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Februar 2015 - 4 Ss 697/14 [ECLI:DE:OLGSTUT:2015:0205.4SS697.14.0A] - NZV 2015, 512 sowie OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Januar 2016 - 1 Ss 106/15 [ECLI:DE:POLGZWE:2016:0118.1OLG1SS106.15.0A] - juris Rn. 12), ist maßgebend durch das im Strafrecht geltende Analogieverbot und die besonderen Anforderungen an die Bestimmtheit von Straftatbeständen geprägt.
  • VGH Bayern, 21.03.2017 - 11 B 16.2007

    Umtausch einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilten

    Die strafrechtliche Rechtsprechung beantwortet die Frage uneinheitlich, ob ein auf einem Umtausch eines in der Bundesrepublik Deutschland nicht anzuerkennenden Führerscheins beruhender EU- oder EWR-Führerschein zur Strafbarkeit nach § 21 StVG führt (vgl. OLG Thüringen, B.v. 8.7.2013 - 1 Ss 17/13 - juris, OLG Stuttgart, 31 U.v. 5.2.2015 - 4 Ss 697/14 - juris, OLG Zweibrücken, B.v. 18.1.2016 - 1 OLG I Ss 106/15 - juris).
  • BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Anerkennungsgrundsatz;

    cc) Die in der strafgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, durch den Umtausch eines Führerscheins wirke der Verstoß gegen die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes im Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung nicht mehr fort (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 Ss 17/13 u.a. [ECLI:DE:OLGTH:2013:0708.1SS17.13.0A] - NZV 2013, 509 ; für den Fall der Verlängerung der Geltungsdauer auch OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Februar 2015 - 4 Ss 697/14 [ECLI:DE:OLGSTUT:2015:0205.4SS697.14.0A] - NZV 2015, 512 sowie OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Januar 2016 - 1 Ss 106/15 [ECLI:DE:POLGZWE:2016:0118.1OLG1SS106.15.0A] - juris Rn. 12), ist maßgebend durch das im Strafrecht geltende Analogieverbot und die besonderen Anforderungen an die Bestimmtheit von Straftatbeständen geprägt.
  • BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19

    Anerkennung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei Umtausch unter Verstoß gegen

    Ein Umtausch einer ausländischen (hier: tschechischen) EU-Fahrerlaubnis nach Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG stellt nicht lediglich eine bloße Dokumentation oder Fortschreibung einer früher erteilten Fahrerlaubnis dar, sondern - auch ohne erneute Eignungsprüfung - eine eigenständige Neuerteilung einer anderen ausländischen (hier: britischen) Fahrerlaubnis, auf die der Ausnahmetatbestand des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV uneingeschränkt Anwendung findet (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 11.12.2017 - 4 OLG 15 Ss 336/17 [unveröffentlicht] und OLG Jena, Beschluss vom 08.07.2013 - 1Ss 17/13 = NZV 2013, 509 = VRS 125 [2013], 40 = Blutalkohol 50 [2013], 302).

    Der Senat folgt insoweit vollumfänglich der - einen nahezu identischen Sachverhalt betreffenden - Rechtsauffassung des OLG München (OLG München, Beschluss vom 11.12.2017 - 4 OLG 15 Ss 336/17 [unveröffentlicht]; vgl. auch schon OLG Jena, Beschluss vom 08.07.2013 - 1 Ss 17/13 = NZV 2013, 509 = VRS125 [2013], 40 = Blutalkohol 50 [2013], 302).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2017 - 10 S 1216/17

    Entziehung eines echten Führerscheins eines Mitgliedstaats der EU, der aufgrund

    Dies hätten sich mittlerweile alle damit befasst gewesenen Obergerichte zu eigen gemacht, und zwar der Bayerische VGH (Urteile vom 28.10.2011 - 11 BV 10.987 - VerkMitt 2012, Nr. 2 sowie vom 28.02.2013 - 11 B 11.2981 - juris), das OLG Frankfurt a. M. (Beschluss vom 25.09.2013 - 2 Ss 306/13 -), das Thüringer OLG (Beschluss vom 08.07.2013 - 1 Ss 17/13 - NZV 2013, 509) sowie das OLG Stuttgart (Urteil vom 05.02.2015 - 4 Ss 697/14 - NStZ-RR 2015, 182).

    Sie befassen sich mit der Frage, ob nach Maßgabe des Unionsrechts beim Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis im umtauschenden Mitgliedstaat eine neue materielle Berechtigung erteilt wird oder ob ein solcher Umtausch allein das Ausweisdokument betrifft (offen lassend mit Tendenz für Erwerb einer neuen EU-Fahrerlaubnis BVerwG, Urteil vom 27.09.2012 a. a. O. sowie BayVGH, Urteil vom 28.02.2013 a. a. O. Rn. 29) sowie - in verschiedenen Variationen - mit der Frage, ob - in anderen Fällen als dem in § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 Alt. 2 FeV bzw. Art. 11 Abs. 6 UAbs. 2 Satz 2 der RL 2006/126/EG geregelten - "Unregelmäßigkeiten" einer EU-Fahrerlaubnis (vgl. EuGH, Urteil vom 13.10.2011 - C-224/10, Apelt - juris sowie Beschluss vom 22.11.2011 - C-590/10, Köppl - juris) auch noch nach ihrem prüfungsfreien Umtausch in eine (weitere) EU-Fahrerlaubnis zu berücksichtigen sind, was - anders als dies der Antragsteller meint - von der Rechtsprechung ganz überwiegend bejaht wird (vgl. neben dem vom Antragsteller zitierten Urteil des BayVGH, Urteil vom 28.02.2013 a. a. O. Rn. 29: BVerwG, Beschluss vom 08.09.2011 - 3 B 19.11 - ZfSch 2012, 597; Senatsbeschluss vom 11.09.2014 - 10 S 817/14 - NJW 2014, 3739; BayVGH, Beschlüsse vom 24.11.2014 - 11 ZB 14.1193 - BayVBl 2015, 419 sowie vom 08.01.2016 - 11 CS 15.2485 - juris sowie Urteil vom 21.03.2017 - 11 B 16.2007 - juris; OVG Saarland, Beschluss vom 10.03.2017 - 1 B 357/16 - juris; a. A. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 28 FeV Rn. 23; OLG Stuttgart, Urteil vom 05.02.2015 a. a. O.; Thüringer OLG, Beschluss vom 08.07.2013 a. a. O. unter Hinweis auf den strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz).

  • OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines unter Verstoß gegen das

    Nach der Gegenansicht ist der Umtausch einer Fahrerlaubnis nicht lediglich eine Dokumentation oder Fortschreibung einer früher erteilten Fahrerlaubnis, sondern eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis (OLG Jena, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 Ss 17/13, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 34/11, juris Rn. 15 ff.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, § 28 Rn. 23; wohl auch Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 2 StVG Rn. 27; ebenso OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. September 2013 - 2 Ss 306/13 n. v.; LG Mannheim, Urteil vom 2. Juli 2014 - 11 Ns 516 Js 19935/11, n. v.).
  • OLG Koblenz, 18.12.2013 - 2 Ss 76/13

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Vorsätzliche Begehung; Feststellung der

    Aus den von der Angeklagten zur Begründung ihrer gegenteiligen Rechtsauffassung zitierten Entscheidungen (OLG Jena NZV 2013, 509 u. BVerwGE 144, 220 ff.) ergibt sich nichts anderes.
  • LG Flensburg, 24.03.2020 - 1 S 19/19

    Regressklage der Kfz-Haftpflichtversicherung gegen einen Fahrer mit

    Soweit vor allem in der strafrechtlichen Judikatur teilweise die Auffassung vertreten wird, auch ein solcher Umtausch sei als Neuerteilung einer Fahrerlaubnis anzusehen (vergl.. OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2016, 153; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2015, 182; Thüringer OLG, NZV 2013, 509) überzeugt dies die Kammer nicht.
  • LG Arnsberg, 15.02.2016 - 2 Qs 8/16

    Bestätigung der Beschlagnahme eines sichergestellten britischen Führerscheins von

    Demgegenüber hat das Thüringer OLG im Beschluss vom 08.07.2013, 1 Ss 17/13 (138) die Auffassung vertreten, die Anerkennung ausländischer Führerscheine und Fahrerlaubnisse sei unabhängig davon, wie die ausländischen Dokumente zustande gekommen seien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2013 - 3 StR 529/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8367
BGH, 04.04.2013 - 3 StR 529/12 (https://dejure.org/2013,8367)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2013 - 3 StR 529/12 (https://dejure.org/2013,8367)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2013 - 3 StR 529/12 (https://dejure.org/2013,8367)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,8367) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 260 StPO
    Berichtigung des Schuldspruchs

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73a StGB; § 73d StGB; § 264 StPO
    Anordnung des Verfalls bei rechtsirriger Annahme einer nicht angeklagten Tat (Vorrang des einfachen Verfalls gegenüber dem erweiterten Verfall; Wirksamkeit der Anklage trotz Zählfehler; fortdauernde Anhängigkeit bei rechtsirriger Annahme hinsichtlich der Reichweite der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 StGB, § 73a StGB, § 73d StGB
    Verfallsanordnung bei Betrugsdelikten: Rangverhältnis zwischen Verfall und erweitertem Verfall

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des erweiterten Verfalls durch ein Berufungsgericht bei gleichzeitiger Anhängigkeit der angeklagten Tat in der ersten Instanz

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Schuldspruchs bei gleichzeitiger Verwerfung der Revision im Übrigen

  • rewis.io

    Verfallsanordnung bei Betrugsdelikten: Rangverhältnis zwischen Verfall und erweitertem Verfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73d; StPO § 111i Abs. 2
    Festsetzung des erweiterten Verfalls durch ein Berufungsgericht bei gleichzeitiger Anhängigkeit der angeklagten Tat in der ersten Instanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 207
  • NZV 2013, 509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 04.04.2013 - 3 StR 529/12
    Das Verfahren ist - soweit es den Anklagevorwurf Nr. 13 betrifft - beim Landgericht anhängig geblieben (BGHSt 46, 130, 138).
  • BGH, 20.04.2010 - 4 StR 119/10

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 04.04.2013 - 3 StR 529/12
    Zwar wurde der Vorrang des § 73 StGB auch mit dem Gesichtspunkt begründet, der erweiterte Verfall werde - so die ursprüngliche Rechtslage - durch bestehende Ersatzansprüche von Tatverletzten nicht ausgeschlossen, weswegen eine Verfallsanordnung deren Ansprüche beeinträchtigen könne, jedoch folgt - auch wenn der genannte Gesichtspunkt nunmehr keine Rolle mehr spielt (vgl. Senat in BGHR StGB § 73d Anwendungsbereich 3 (Gründe)) - wegen des Verweisungserfordernisses des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB und der dort vorgesehenen Beweiserleichterungen aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (weiterhin), dass das Gericht unter Ausschöpfung aller prozessual zulässigen Mittel zunächst zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen der §§ 73, 73a StGB gegeben sind (BGH NStZ-RR 2003, 75f; 2010, 255f; Fischer, StGB, 60. Aufl. § 73 Rn 5).
  • BGH, 15.06.2011 - 2 StR 206/11

    Schuldspruchberichtigung

    Auszug aus BGH, 04.04.2013 - 3 StR 529/12
    Demzufolge berührt der vorgenannte Zählfehler die Wirksamkeit der Anklage nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 2 StR 206/11 -, der konkludent von einer Wirksamkeit der Anklage ausgeht).
  • Drs-Bund, 09.03.1990 - BT-Drs 11/6623
    Auszug aus BGH, 04.04.2013 - 3 StR 529/12
    Dabei ergibt sich der Vorrang des § 73 StGB sowohl aus dem Wortlaut des § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB durch die dortige Formulierung 'auch dann' (LK-Schmidt, StGB, 12. Aufl. § 73d Rn 11 mwN) als auch aus dem Sinn und Zweck des erweiterten Verfalls, dem nach der gesetzgeberischen Intention eine Auffangfunktion zukommen soll (BTDrs 11/6623 S. 6; BGH NStZ-RR 2003, 75).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss

    Eine erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen beim Täter kommt daher erst dann in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller zulässigen Beweismittel ausgeschlossen werden kann, dass die Voraussetzungen des § 73 StGB erfüllt sind (vgl. zu § 73d StGB BGH, Beschlüsse vom 7. April 2016 - 1 StR 632/15, BGHR StGB § 73d Anwendungsbereich 4; vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13, NStZ 2014, 82, 83; vom 4. April 2013 - 3 StR 529/12, NStZ-RR 2013, 207; Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 386/08, BGHR StGB § 73a Anwendungsbereich 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht