Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 11.05.2012

Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2012 - I ZR 191/11   

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https://dejure.org/2012,45398
BGH, 18.10.2012 - I ZR 191/11 (https://dejure.org/2012,45398)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2012 - I ZR 191/11 (https://dejure.org/2012,45398)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - I ZR 191/11 (https://dejure.org/2012,45398)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Taxibestellung

    § 4 Nr 11 UWG, § 47 Abs 2 S 1 PBefG, § 47 Abs 2 S 2 PBefG
    Wettbewerbsverstoß: Einsatz von telefonisch bestellten Taxen aus einem weiteren Betriebssitz des Taxiunternehmers in einer anderen Gemeinde - Taxibestellung

  • verkehrslexikon.de

    Zum Wettbewerbsverstoß durch den Einsatz von telefonisch bestellten Taxen aus einem weiteren Betriebssitz des Taxiunternehmers in einer anderen Gemeinde

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Taxiunternehmer handelt wettbewerbswidrig, wenn er Aufträge mit Taxen durchführt, die ihren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde haben

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Bestimmungen des § 47 Abs. 2 S. 1, 2 PBefG als Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG; Rechtmäßigkeit des Unterhaltens von Taxikonzessionen eines Taxiunternehmers an der Niederlassung und am Hauptsitz

  • kanzlei.biz

    Taxibestellung

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Einsatz von telefonisch bestellten Taxen aus einem weiteren Betriebssitz des Taxiunternehmers in einer anderen Gemeinde - Taxibestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PBefG § 13 Abs. 4; PBefG § 47 Abs. 2 S. 1, 2
    Bewertung der Bestimmungen des § 47 Abs. 2 S. 1, 2 PBefG als Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG; Rechtmäßigkeit des Unterhaltens von Taxikonzessionen eines Taxiunternehmers an der Niederlassung und am Hauptsitz

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Taxibestellung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 47 Abs. 2 Satz 1 und 2 PBefG sind Marktverhaltensregelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Taxi nur vom Betriebsort

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Taxibestellung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Taxiunternehmer darf für telefonische Fahraufträge nicht ohne weiteres Taxen von anderem Betriebssitz einsetzen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Taxiunternehmer darf für telefonische Fahraufträge nicht ohne weiteres Taxen von anderem Betriebssitz einsetzen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Taxieinsatz von anderen Betriebsorten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unternehmensinterne Weitergabe eines Fahrauftrags für ein Taxi seines Betriebssites an einen weiteren Betriebssitz in anderer Gemeinde ist wettbewerbswidrig

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß bei Einsatz von telefonisch bestellten Taxis aus einem weiteren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 606
  • MDR 2013, 614
  • GRUR 2013, 412
  • NZV 2013, 344 (Ls.)
  • DB 2013, 15
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - I ZR 191/11
    bb) Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung ergibt sich Abweichendes auch nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1960 (1 BvL 53/55, BVerfGE 11, 168).

    Es hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, Konkurrenzschutz für die bereits im Beruf Tätigen dürfe niemals Zweck einer Zulassungsregelung sein und müsse auch als Nebenwirkung vermieden werden, wo er nicht wirklich unvermeidlich sei (BVerfGE 11, 168, 188 f.).

    Danach war die Konzession zu versagen, wenn sie den Interessen des öffentlichen Verkehrs zuwiderlief (BVerfGE 11, 168, 190).

  • OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 6 U 55/10

    Bereithalten eines Taxis außerhalb des Betriebssitzes

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - I ZR 191/11
    Das Berufungsgericht hat die in erster Instanz erfolgreiche Klage abgewiesen (OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Mai 2011 - 6 U 55/10, juris).
  • OLG Koblenz, 19.12.2000 - 4 U 1000/00

    Bereitstellung von Taxen; Begriff der Bestellung und des Beförderungsauftrages

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - I ZR 191/11
    Wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, unterscheidet sich der Streitfall insofern von den vom OLG Koblenz (Urteil vom 19. Dezember 2000 - 4 U 1000/00, juris) und vom OLG Schleswig (OLG-Rep Schleswig 2002, 279) entschiedenen Fällen.
  • OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 6 U 73/15

    Verbot der Vermittlung von Fahrten durch "UberPOP" bestätigt

    Bei der Genehmigungspflicht nach § 2 Abs. 2 PBefG handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3 a UWG n.F. Die Genehmigungspflicht für Taxi- und Mietwagenunternehmer dient nicht nur dem Interesse des Taxengewerbes an einem unverfälschten Wettbewerb sondern auch dem Verbraucherschutz, weil dadurch gewährleistet wird, dass der Betrieb des Unternehmens, seine Ausrüstung und die Beschaffenheit der Fahrzeuge sowie die Verkehrskenntnisse der Fahrer das Vertrauen in eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung rechtfertigen können (§ 2 BOKraft, § 48 FeV vgl. ferner BGH GRUR 2013, 412, [BGH 18.10.2012 - I ZR 191/11] Tz. 15 ff. - Taxibestellung).
  • LG Frankfurt/Main, 25.08.2014 - 3 O 329/14

    Taxi-Dienst Uber verstößt gegen Wettbewerbsrecht

    6 Die Funktionsweise der App der Antragsgegnerin ist mit den §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 4, 9 Abs. 1 Nr. 5, 46 PBefG, Marktverhaltensregeln i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH, GRUR 2013, 412 - Taxibestellung, Tz. 15), nicht vereinbar.
  • BGH, 06.04.2017 - I ZR 33/16

    Anwaltsabmahnung II - Wettbewerbsverstoß: Bereithaltung von Taxen für

    Danach ist die Vorschrift dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG aF (§ 3a UWG nF) zu regeln (Heinze in Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl., § 47 Rn. 17; zu § 47 Abs. 2 Satz 1 und 2 PBefG vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - I ZR 191/11, GRUR 2013, 412 Rn. 15 = WRP 2013, 486 - Taxibestellung).
  • BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17

    Bonusaktionen für die Smartphone-App "My Taxi"

    Die Regelungen zur Tarifpflicht für den Taxiverkehr sind ebenfalls zumindest auch dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer, nämlich der Verbraucher und Mitbewerber, einen unbilligen und ruinösen Wettbewerb unter den Beförderungsunternehmen zu verhindern und so ein funktionsfähiges örtliches Taxigewerbe zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - I ZR 191/11, GRUR 2013, 412 Rn. 15 bis 17 = WRP 2013, 486 - Taxibestellung; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Erg.-Lfg. 2/99, B § 39 Rn. 131 aE).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 29/16

    Wettbewerbsverstoß: Verletzung der Tarifpflicht für Taxis durch Taxivermittler

    Die Vorschriften sind daher auch dazu bestimmt, im Interesse der Verbraucher, der Mitbewerber und der Allgemeinheit ein funktionsfähiges örtliches Taxigewerbe zu erhalten (vgl. BGH GRUR 2013, 412 [BGH 18.10.2012 - I ZR 191/11] Tz. 15 zur sog. Rückkehrpflicht gem. § 47 PBefG - Taxibestellung).
  • LG Köln, 12.07.2018 - 81 O 33/18

    Unterlassungsanspruch wegen einer Beförderungsleistung aufgrund der Annahme einer

    Nach der Rechtsprechung des BGH zu § 4 Nr. 11 UWG a.F. enthält § 47 Abs. 2 PBefG ebenso wie § 13 PBefG eine Marktverhaltensregelung (vgl. BGH, 18.10.2012, Az.: I ZR 191/11, Rn. 16 m.w.N. (juris)).

    Mit § 47 Abs. 2 PBefG soll eine Umgehung des Genehmigungserfordernisses des § 13 Abs. 1, 4 PBefG, der die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes im Interesse der Mitbewerber und Verbraucher schützt, verhindert werden (vgl. BGH, 18.10.2012, Az.: I ZR 191/11, Rn. 15 f. m.w.N. (juris)).

    Die Ausnahme des § 47 Abs. 1 S. 2 PBefG greift schon nicht, da das auswärtige Taxi nicht in der Gemeinde seines Betriebssitzes bestellt wurde (vgl. hierzu BGH, 18.10.2012, Az.: I ZR 191/11, Rn. 24 (juris)).

    Auch wenn es dem Sinn und Zweck des § 47 Abs. 2 S. 1 PBefG entspricht, ein funktionsfähiges, örtliches Taxigewerbe aufrechtzuerhalten (vgl. BGH, 18.10.2012, Az.: I ZR 191/11, Rn. 15) und die Übermittlung von innerhalb Kölns über die Applikation "Q" ausgebrachte Suchanfragen an auswärtig konzessionierte Taxis bei Annahme der Taxifahrt durch einen solchen Fahrer dem Zweck der Vorschrift zuwiderläuft, kann hieraus nicht geschlossen werden, dass auch die Antragsgegnerin Normadressatin ist.

  • OLG Frankfurt, 25.06.2020 - 6 U 64/19

    Unlautere Bereitstellung der App "mytaxi" für die Beförderung von Kunden in Taxis

    (1) Die Bestimmungen des § 47 Abs. 2 Satz 1 und 2 PBefG sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG (BGH GRUR 2013, 412 Rn 15 - Taxibestellung).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 6 U 37/17

    Wettbewerbsverstoß durch gleichzeitigen Einsatz eines Taxis und eines

    Die Genehmigungspflicht dient dem Interesse des Taxengewerbes an einem unverfälschten Wettbewerb und dem Verbraucherschutz ( BGH, GRUR 2013, 412 [BGH 18.10.2012 - I ZR 191/11] , Rn. 15 - Taxibestellung; Senat, Urt. v. 9.6.2016, Az.: 6 U 73/15, juris-Rn. 61 ).
  • OLG Celle, 31.03.2017 - 2 Ss OWi 60/17

    Umfang der Beförderungspflicht der Taxiunternehmer

    Bereithalten kann schließlich auch durch das physische Vorhalten einer Taxe am Betriebssitz des Unternehmers begründet werden, wenn gleichzeitig die Bereitschaft des Unternehmers zur Beförderung von Fahrgästen zum Ausdruck gebracht wird (BGH, Urteil vom 18.10.2012 - I ZR 191/11, BeckRS 2013, 03162).
  • LG Stuttgart, 16.06.2015 - 44 O 23/15

    Wettbewerbsverstoß: Rabattangebote bei der Vermittlung von Taxifahrten mittels

    Sie sind dazu bestimmt, auch im Interesse der Marktteilnehmer, nämlich der Verbraucher und Mitbewerber, ein funktionsfähiges Taxigewerbe zu erhalten (vgl. BGH, GRUR 2013, 412 ff., juris, Rn. 15 [zu § 47 Abs. 2 PBefG]; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG, Rn. 11.33 ff.).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2020 - 6 U 57/19

    Zum Tatbestand des § 47 Abs. 1 PbefG als Marktverhaltensregel und zum Begriff des

  • LG Frankfurt/Main, 10.12.2019 - 6 O 38/19
  • LG Hamburg, 15.09.2015 - 312 O 225/15

    Wettbewerbsrecht: Bindung eines Online-Portals zur Vermittlung von Taxifahrten an

  • LG Frankfurt/Main, 17.02.2021 - 8 O 67/20
  • OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 6 U 196/19

    § 47 Abs. 1 und Abs. 2 PBefG enthält das Verbot, sich außerhalb behördlich

  • LG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - 8 O 133/18

    Wettbewerbsrecht: Taxiverkehr außerhalb eines Taxihalteplatzes

  • LG Frankfurt/Main, 27.05.2020 - 8 O 46/19

    Wettbewerbswidriges Nutzen eines nicht konzessionierten Taxis. Ersatzwagennutzung

  • LG Frankfurt/Main, 02.04.2019 - 6 O 19/15
  • LG Krefeld, 16.07.2013 - 12 O 118/12

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung unter der textlichen und bildlichen

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 11.05.2012 - 6 U 64/12   

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https://dejure.org/2012,80831
OLG Oldenburg, 11.05.2012 - 6 U 64/12 (https://dejure.org/2012,80831)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.05.2012 - 6 U 64/12 (https://dejure.org/2012,80831)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2012 - 6 U 64/12 (https://dejure.org/2012,80831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • heise.de (Pressebericht, 28.07.2014)

    Unfall in der Autobahnbaustelle: Mithaftung für Überholende

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streitunfall und die Schadenshaftung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streifkollision - Haftungsteilung?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hälftige Haftung für Streifunfall in einer Autobahnbaustelle

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn es beim Überholvorgang in einer Autobahnbaustelle zu einem Streifunfall kommt - Wer haftet?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Streifunfälle auf schmalen Fahrstreifen wegen Baustellen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei verengter Autobahnbaustelle aneinandergeraten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hälftige Haftung nach Streifunfall in einer Autobahnbaustelle - Pkw- und Lkw-Fahrer müssen in einer Baustelle besondere Sorgfaltspflicht walten lassen

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 344
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.05.2012 - 6 U 64/12
    Diese Wertdifferenz stellt einen unmittelbaren Sachschaden dar (vgl. BGH NJW 2005, 277 ).

    Bei der Bemessung des Nutzungsausfallschadens für den Zeitraum, der zur Wiederherstellung des vor dem Unfall bestehenden Zustandes erforderlich ist, ist hinsichtlich der Höhe der Anspruchs eine Schätzung gemäß § 287 ZPO möglich, eine bestimmte Berechnungsmethode ist nicht bindend vorgeschrieben (vgl. BGH NJW 2005, 277 ).

    Deshalb kann die Nutzungsausfallentschädigung für den Pkw nicht nach Gruppe F der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch eingestuft werden; vielmehr ist wegen des Alters und der Laufleistung des Pkw eine Herabstufung in die nächst niedrigere Stufe/Gruppe der Tabelle - nämlich Gruppe E - vorzunehmen (vgl. BGH NJW 2005, 277 ).

  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07

    Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.05.2012 - 6 U 64/12
    Der Kläger kann als Eigentümer des privat genutzten Pkw A. für die Dauer der Reparatur auch Nutzungsausfall beanspruchen, wenn er infolge des Unfallgeschehens und einem dabei entstandenen Schaden die Möglichkeit der Nutzung des Pkw verliert und zur Nutzung des Pkw willens und in der Lage gewesen wäre (vgl. BGH NJW 2008, 915 = MDR 2008, 259 in juris Rn. 6).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.05.2012 - 6 U 64/12
    Die Sachverständigenkosten sind also nur im Umfang der Haftungsquote zu erstatten (vgl. BGH Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 249/11, in juris Rn. 10 m. w. N. sowie Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 133/11 in juris).
  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Nur bei Mangel eines Verschuldensnachweises und eines infolge dessen ungeklärten Ablaufs des Unfallgeschehens dürfte somit bei der gebotenen Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile lediglich die von den unfallbeteiligten Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahren berücksichtigt werden ( OLG Oldenburg , Urteil vom 11.05.2012, Az.: 6 U 64/12, u.a. in: NZV 2013, Seiten 344 f. ), so dass auch nur dann eine Haftung von 50 : 50 erfolgen müsste ( OLG Oldenburg , Urteil vom 11.05.2012, Az.: 6 U 64/12, u.a. in: NZV 2013, Seiten 344 f.; AG Wolfhagen , Urteil vom 18.12.2002, Az.: 2 C 410/02, u.a. in: Schaden-Praxis 2003, Seiten 372 f. ).
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