Rechtsprechung
KG, 20.08.2014 - 3 Ws (B) 388/14 - 122 Ss 113/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 74 Abs 2 OWiG
Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung: Pflicht des Tatrichters zur Erkundigung nach Eingang einer Entschuldigung vor Verwerfung des Einspruchs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtzeitige Übersendung eines ärztlichen Attests und eines Antrags auf Terminsverlegung per Fax an die Nummer der Poststelle des AG und nicht an die auf der Ladung mitgeteilten Nummer der Geschäftsstelle; Verwerfung eines Einspruchs durch das Gericht wegen Ausbleiben ...
- Wolters Kluwer
- bussgeldsiegen.de
Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung - Erkundigungspflicht des Tatrichters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtzeitige Übersendung eines ärztlichen Attests und eines Antrags auf Terminsverlegung per Fax an die Nummer der Poststelle des AG und nicht an die auf der Ladung mitgeteilten Nummer der Geschäftsstelle
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 23.06.2014 - 300 OWi 13/14
- KG, 20.08.2014 - 3 Ws (B) 388/14 - 122 Ss 113/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 382
- NZV 2015, 253
Wird zitiert von ... (7)
- KG, 27.07.2021 - 3 Ws (B) 194/21
Voraussetzungen einer "Gehörsrügefalle"
Tatsächlich war unter den Bedingungen eines üblicherweise dynamisch und komplex verlaufenden Sitzungstags (vgl. Senat NZV 2015, 253) nicht damit zu rechnen, dass die Abteilungsrichterin den Schriftsatz in der unter normalen Voraussetzungen gebotenen und üblichen Gründlichkeit und Sorgfalt liest. - KG, 09.07.2019 - 3 Ws (B) 201/19
Genügende Entschuldigung im Sinne des § 74 OWiG
Liegen Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung vor, hat sich das Gericht um Aufklärung zu bemühen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 2014 - 3 Ws (B) 388/14 -, juris). - KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22
Verwerfungsurteil bei wegen unzureichender Gerichtsorganisation unberücksichtigt …
Ebenso wenig ist entscheidend, dass eine Erkundigung, die über die Nachforschung auf der Geschäftsstelle hinausgeht, insbesondere die Ermittlung eines Eingangs bei allen möglichen und zugelassenen Einlaufstellen für digitale und physikalische Post, durch den Tatrichter nicht geboten ist (vgl. Senat ZfSch 2020, 470 und NZV 2015, 253; OLG Bamberg NZV 2009, 355).
- KG, 27.08.2018 - 3 Ws (B) 194/18
Nachforschungspflicht bei Terminverlegungsantrag
Der Bußgeldrichter wäre insoweit aufgrund seiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht gehalten gewesen, sich vor Erlass des Verwerfungsurteils bei der Geschäftsstelle zu vergewissern, ob eine Mitteilung über die Verhinderung des Betroffenen vorliege, denn erfahrungsgemäß erreicht eine solche die Geschäftsstelle auch noch kurz vor einem Termin (vgl. Senat NStZ-RR 2014, 382; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Februar 2013 - Ss 911/12 (Z) - [juris]; OLG Köln VRS 102, 382;… Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 5. Aufl., § 74 Rn. 35, jeweils mwN). - KG, 07.02.2022 - 3 Ws (B) 328/21
Anforderungen an ein Abwesenheitsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bei Vorliegen von …
Liegen Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung vor, hat sich das Gericht um Aufklärung zu bemühen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 …und vom 18. Januar 2018, jeweils a.a.O.; vom 20. August 2014 - 3 Ws (B) 388/14 -, juris). - KG, 26.02.2020 - 3 Ws (B) 50/20
Anwendbarkeit von § 349 Abs. 3 StPO im Verfahren auf Zulassung der …
Die ihn treffende Nachforschungspflicht vor Verwerfung eines Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG gebietet es nicht, dass er bei allen möglichen und zugelassenen Einlaufstellen für digitale und physikalische Post ermittelt, ob Hinweise für eine Entschuldigung vorliegen (vgl. Senat NZV 2015, 253; OLG Bamberg NZV 2009, 355; OLG Köln VRS 93.357;… Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 74 Rdn. 31;… Senge a.a.O.). - KG, 03.08.2021 - 3 Ws (B) 199/21
Einspruch gegen Bußgeldbescheid verworfen trotz ärztlichem Attest - …
Liegen Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung vor, hat sich das Gericht um Aufklärung zu bemühen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 2014 - 3 Ws (B) 388/14 -, juris).