Weitere Entscheidung unten: KG, 05.11.2014

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (B)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23178
OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (B) (https://dejure.org/2014,23178)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (B) (https://dejure.org/2014,23178)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. August 2014 - 21 Ss OWi 144/14 (B) (https://dejure.org/2014,23178)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung bei einem Spurwechsel

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Beachtung der zeitlichen Komponente bei der Einordnung einer Abstandsunterschreitung als vorübergehend

  • bussgeldsiegen.de

    Abstandsunterschreitung - bei kurzfristiger keine vorwerfbare Abstandsunterschreitung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtung der zeitlichen Komponente bei der Einordnung einer Abstandsunterschreitung als vorübergehend

  • rechtsportal.de

    StPO § 267 ; OWiG § 79
    Beachtung der zeitlichen Komponente bei der Einordnung einer Abstandsunterschreitung als vorübergehend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Abstandsunterschreitung - das riecht nach Freispruch

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ab wann ist ein Abstandsverstoß zu ahnden? Bei nur 100 m Messtrecke eher nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorliegen einer nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 56
  • NZV 2015, 405
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 22.12.2014 - 3 RBs 264/14

    Tatbestand der Abstandsunterschreitung präzisiert

    Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinen Beschlüssen vom 30.08.2012 (NZV 2013, 203) und vom 09.07.2013 (NStZ-RR 2013, 318) vielmehr betont, dass es auf das Vorliegen einer nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung nur dann ankomme, wenn Verkehrssituationen in Frage stünden, wie etwa das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder der abstandsverkürzende Spurwechsel eines dritten Fahrzeugs, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könne (OLG Hamm, NStZ-RR 2013, 318 m.w.N.; so auch OLG Rostock, Beschluss v. 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (juris)).
  • OLG Karlsruhe, 08.04.2016 - 3 (4) SsBs 121/16

    Zu den Voraussetzungen eines Abstandsverstoßes

    Der Senat weist darauf hin, dass die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, eine nicht nur ganz vorübergehende und deshalb vorwerfbare Abstandsunterschreitung sei nur dann zu bejahen, wenn diese über einen Zeitraum von mindestens drei Sekunden gemessen wird, dem vom Amtsgericht zitierten Beschluss des OLG Rostock (Beschluss vom 18.8.2014 - 21 Ss OWi 144/14 - bei juris) nicht zu entnehmen ist.
  • AG Mannheim, 14.12.2015 - 21 OWi 508 Js 33645/15

    Abstandsmessung - fehlende Überprüfbarkeit der Rohdaten

    Es ist auch umstritten, ob bei grundsätzlich standardisiertem Messverfahren die Angabe einzelner Messdaten ausreicht (beispielhaft OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2014, Az.: 3 Rbs 264/14), oder ob Abstandsverkürzungen nur dann geahndet werden können, wenn eine längere Wegstrecke über mindestens drei Sekunden festzustellen waren (so interpretierbar OLG Rostock, Beschluss vom 18.08.2014, Az.: 21 Ss OWi 144/14, ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 09.07.2013, Az.: 1 Rbs 78/13).
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Rechtsprechung
   KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38113
KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14 (https://dejure.org/2014,38113)
KG, Entscheidung vom 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14 (https://dejure.org/2014,38113)
KG, Entscheidung vom 05. November 2014 - 3 Ws (B) 575/14 (https://dejure.org/2014,38113)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Unterbrechung Hauptverhandlung, Wiederaufruf, Verwerfungsurteil

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 74 Abs 2 OWiG
    Bußgeldverfahren: Verwerfung des Einspruchs wegen Nichterscheinens nach Unterbrechung der Hauptverhandlung und Wiederaufruf der Sache nach drei Minuten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Hauptverhandlung ohne ausdrückliche Befristung und Wiederaufruf der Sache nach nur drei Minuten; Verwerfung eines Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Anwaltsblatt

    § 74 OWiG 1968
    Kein Fernbleiben der Verhandlung bei Wiederaufruf zur Sache nach 3 Minuten

  • rechtsportal.de

    Unterbrechung der Hauptverhandlung ohne ausdrückliche Befristung und Wiederaufruf der Sache nach nur drei Minuten; Verwerfung eines Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG ; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    Unterbrechung der Hauptverhandlung ohne ausdrückliche Befristung und Wiederaufruf der Sache nach nur drei Minuten

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Einspruchsverwerfung 7 Minuten nach Verhandlungsunterbrechung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 74 OWiG 1968
    Kein Fernbleiben der Verhandlung bei Wiederaufruf zur Sache nach 3 Minuten

Besprechungen u.ä. (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Mal eben schnell verwerfen… manchmal fehlen einem die Worte

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 74 OWiG 1968
    Kein Fernbleiben der Verhandlung bei Wiederaufruf zur Sache nach 3 Minuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 55
  • NZV 2015, 405
  • AnwBl 2015, 183
  • AnwBl Online 2015, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22

    1. Macht ein Betroffener geltend, das Gericht hätte nicht nach § 74 Abs. 1 OWiG

    Das Tatgericht muss in Fällen der Rücknahme des Entbindungsantrags den Entbindungsbeschluss aufheben und ohne (weitere) Verhandlung zur Sache ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG erlassen (zur Anwendbarkeit von § 74 Abs. 2 OWiG auf Fortsetzungstermine vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. März 2017 - 3 Ws (B) 68/17 - und 5. November 2014 - 3 Ws (B) 575/14 - m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. August 2020 - 6 Kart 10/19 (OWi) - alle juris), wofür aber im vorliegenden Fall - wie bereits dargelegt - mangels unentschuldigten Fernbleibens des Betroffenen kein Raum war.
  • KG, 19.03.2019 - 3 Ws (B) 85/19

    Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid bei Entfernen des Betroffenen

    In einem solchen Fall steht - zumal die Richterin den Betroffenen auf seine Anwesenheitspflicht mündlich hingewiesen hat - das vorzeitige Entfernen des Betroffenen aus der Hauptverhandlung einem Nichterscheinen zur Hauptverhandlung gleich (Senat NStZ-RR 2015, 55 m.w.N.; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 74 Rn. 30; Senge a.a.O.).
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