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   BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16   

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https://dejure.org/2016,26959
BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16 (https://dejure.org/2016,26959)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2016 - 4 StR 1/16 (https://dejure.org/2016,26959)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 4 StR 1/16 (https://dejure.org/2016,26959)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 69 StGB; § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Entziehung der Fahrerlaubnis (erforderliche Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit); gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (verkehrsfremder Inneneingriff durch Bereiten eines Hindernisses: Voraussetzungen; konkrete Gefahr für Leib oder Leben)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b Abs 1 Nr 2 StGB, § 315b Abs 4 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Scharfes Ausbremsen ohne verkehrsbedingte Veranlassung

  • IWW

    § 357 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 315b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 StGB, § 315b StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB, §§ 46a Abs. 1, 49 Abs. 1 StGB, §§ 69, 69a StGB, § 69 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsmäßige Voraussetzungen eines fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; Ausbremsung des geschädigten Verkehrsteilnehmers ohne verkehrsbedingte Veranlassung; Revisionsrechtliche Nachprüfung der von der Strafkammer angenommenen Konstellation des ...

  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Scharfes Ausbremsen ohne verkehrsbedingte Veranlassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatbestandsmäßige Voraussetzungen eines fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; Ausbremsung des geschädigten Verkehrsteilnehmers ohne verkehrsbedingte Veranlassung; Revisionsrechtliche Nachprüfung der von der Strafkammer angenommenen Konstellation des ...

  • rechtsportal.de

    Tatbestandsmäßige Voraussetzungen eines fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; Ausbremsung des geschädigten Verkehrsteilnehmers ohne verkehrsbedingte Veranlassung; Revisionsrechtliche Nachprüfung der von der Strafkammer angenommenen Konstellation des ...

  • datenbank.nwb.de

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Scharfes Ausbremsen ohne verkehrsbedingte Veranlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ausbremsen im Straßenverkehr

  • beck-blog (Kurzinformation)

    § 315b StGB durch Bremsung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausbremsen - und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Scharfes Ausbremsen ohne verkehrsbedingte Veranlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 533
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16
    Darüber hinaus setzt die Strafbarkeit nach § 315b StGB voraus, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 -, NStZ 2010, 216f).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04

    Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16
    b) Ferner werden unter dem Gesichtspunkt natürlicher Handlungseinheit sämtliche zum Nachteil des Nebenklägers verwirklichten Tatbestände auf Grund der ununterbrochen fortdauernden, nötigenden Einwirkung auf diesen vom Ausbremsen seines Fahrzeugs bis zur Flucht zur Tateinheit verbunden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 335).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16
    Schließlich muss das Fahrzeug mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht werden (Senatsurteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02 -, BGHSt 48, 233).
  • BGH, 17.05.2000 - 3 StR 167/00

    Ausländerrechtliche Folgen einer Tat als bestimmender Strafzumessungsgrund";

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16
    Sofern für die rechtswidrige Tat nicht die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB gilt, erfordert die Prüfung der charakterlichen Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig eine dem Tatrichter vorbehaltene Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2005 - GSSt 2/04, BGHSt 50, 93, 97; Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, BGHR StGB § 69 Abs. 1; MüKo-StGB/Athing, 2. Aufl., § 69 Rn. 62 mwN).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16
    Sofern für die rechtswidrige Tat nicht die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB gilt, erfordert die Prüfung der charakterlichen Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig eine dem Tatrichter vorbehaltene Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2005 - GSSt 2/04, BGHSt 50, 93, 97; Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, BGHR StGB § 69 Abs. 1; MüKo-StGB/Athing, 2. Aufl., § 69 Rn. 62 mwN).
  • BGH, 16.10.2003 - 4 StR 275/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Fahrzeugführer; Pervertierung des

    Auszug aus BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16
    "Ein vorschriftswidriges Verhalten im fließenden Verkehr wird dann von § 315b StGB erfasst, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu ?pervertieren', und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2003 - 4 StR 275/03 -, BeckRS 2004, 00459 m.w.N.).
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 583/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von nicht bloß unerheblichem

    Stützt das Tatgericht die Fahrerlaubnisentziehung auf eine Straftat, die nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten ist, muss es eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 189/00, NStZ 2001, 32, 33; Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, NStZ-RR 2018, 60; vom 21. Juni 2016 ? 4 StR 1/16, NZV 2016, 533, 535; vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298).
  • VG Düsseldorf, 01.09.2022 - 6 K 4721/21

    Stadt Düsseldorf darf "Auto-Posen" nach derzeit geltendem Recht nicht verbieten

    Auch liegt kein Verhalten vor, das sich als "verkehrsfremder Inneneingriff" darstellt, vgl. zu dieser originär strafrechtlichen Figur nur BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 1/16, NZV 2016, 533 Rn. 6; Pegel, in: Erb/Schäfer, Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2019, § 315b Rn. 14.
  • BGH, 23.11.2022 - 5 StR 347/22

    Erfolg der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der

    Sollte dieses Verhalten lediglich der Verwirklichung der verabredeten körperlichen Misshandlung des Geschädigten und nicht auch schon der späteren Wegnahme des Mercedes-Benz, des Mobiltelefons und des Bargelds gedient haben, käme auch eine Strafbarkeit wegen Nötigung nach § 240 Abs. 1 und 2 StGB in 29 30 31 32 Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131, 3133; Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 1/16, NZV 2016, 533).
  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen

    Vielmehr kommt auch der Beifahrer als tauglicher Täter eines verkehrsfremden Inneneingriffs in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 1/16 zu § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB; Beschluss vom 6. Juli 1989 - 4 StR 321/89 Rn. 2 [Eingriff des Beifahrers in den Lenkvorgang]; Urteil vom 20. Dezember 1968 - 4 StR 489/68 Rn. 15 [wuchtiges Werfen nach vorne und Griff in das Lenkrad]).
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