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   BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16   

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https://dejure.org/2017,21536
BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16 (https://dejure.org/2017,21536)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2017 - 4 StR 547/16 (https://dejure.org/2017,21536)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16 (https://dejure.org/2017,21536)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG; § 316 Abs. 1 StPO; § 318 Satz 1 StPO; § 327 StPO
    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung (Wirksamkeit der Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch); Umfang der Urteilsprüfung (sog. umgebende Feststellungen)

  • lexetius.com

    StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1; StPO § 316 Abs. 1, § 318 Satz 1, § 327

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 Nr 1 StVG, § 316 Abs 1 StPO, § 318 S 1 StPO, § 327 StPO, § 121 Abs 2 Nr 1 GVG
    Beantwortung einer Divergenzvorlage: Zulässigkeit der Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de

    Zulässigkeit der Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Beschränkte Berufung auch bei knappen Feststellungen möglich

  • IWW

    § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 121 Abs. 2 Nr. 1 GVG, § 21 Absatz 1 Nummer 1 StVG, § 337 StPO, § 318 Satz 1 StPO, § 316 Abs. 1, § 327 StPO, § 344 Abs. 2 StPO, § 316 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch im Fall einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Anforderungen an die Feststellungen zum Tatgeschehen in einem amtsrichterlichen Urteil wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ...

  • rewis.io

    Beantwortung einer Divergenzvorlage: Zulässigkeit der Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch im Fall einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Anforderungen an die Feststellungen zum Tatgeschehen in einem amtsrichterlichen Urteil wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ...

  • rechtsportal.de

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch im Fall einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Anforderungen an die Feststellungen zum Tatgeschehen in einem amtsrichterlichen Urteil wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ...

  • datenbank.nwb.de

    Beantwortung einer Divergenzvorlage: Zulässigkeit der Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis braucht gar nicht so viele Feststellungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 62, 155
  • NJW 2017, 2482
  • NStZ 2018, 367
  • NZV 2017, 433
  • StV 2018, 400
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • OLG Saarbrücken, 14.09.2020 - Ss 40/20

    Trunkenheitsfahrt, erforderliche Feststellungen, Regelvermutung, Widerlegung,

    Vielmehr genügt es, wenn der Tatrichter die Tat nach Tatzeit, Tatort, Fahrzeug und den die Fahrunsicherheit ergebenden Umständen in den Feststellungen eingrenzt (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16).

    Rechtlich möglich ist eine solche Beschränkung, wenn die in dem Strafbefehl getroffenen Feststellungen zum Schuldspruch eine ausreichende Grundlage für die hieran anknüpfende Rechtsfolgenentscheidung bilden (vgl. BGHSt 62, 155, 161 m.w.N.).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn schon unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat (vgl. BGH NStZ 2014, 635 f; BGHSt 62, 155, 162; Senatsurteile vom 20. Juli 2016 - Ss 40/2016 (31/16) - und vom 29. Juni 2020 - Ss 29/2020 (23/20) - Senatsbeschluss vom 13. Juli 2016 - Ss 49/2016 (38/16) -).

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung früher die Auffassung vertreten wurde, im Falle einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Abs. 1, Abs. 2 StVG sei die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam, wenn sich das amtsgerichtliche Urteil auf die Darstellung der objektiven und subjektiven Merkmale des gesetzlichen Tatbestands beschränke, aber keine für den Schuldumfang und damit für den Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Feststellungen zu den Umständen der Alkoholaufnahme, zu den Beweggründen der Fahrt und deren Gegebenheiten (Dauer und Länge, beabsichtigte Fahrstrecke, Verkehrsbedeutung der Straße, herbeigeführte Gefahren u. a.) getroffen habe (vgl. nur OLG Bamberg, Beschl. v. 11.03.2015 - 3 OLG 8 Ss 16/15 m. w. N.), ist diese Rechtsprechung - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hingewiesen hat - durch den auf eine Divergenzvorlage hin erfolgten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2017 (4 StR 547/16, BGHSt 62, 155 ff. = NJW 2017, 2482 ff.) überholt (vgl. König in: Hentschel/König, Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 316 StGB Rn. 101; für den Fall des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Senatsbeschluss vom 22. März 2018 - Ss 9/2018 (10/18) -).

  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 211/22

    Verkehrsrecht: Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge - Moerser-Rennenfall

    Damit hat der Gesetzgeber dem Rechtsmittelberechtigten eine prozessuale Gestaltungsmacht eingeräumt, deren Ausübung im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155 Rn. 17 mwN; Urteil vom 15. Juli 2020 - 2 StR 288/19 Rn. 7).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den

    Dies wäre nicht der Fall gewesen, wenn sich aus dem festgestellten Sachverhalt keine Strafbarkeit ergeben hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155 Rn. 20; Urteile vom 6. August 2014 - 2 StR 60/14, BGHR StPO § 318 Kompensationsentscheidung 1 Rn. 7 und vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12 Rn. 85).
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