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   OLG Köln, 17.01.2017 - I-11 W 1/17   

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https://dejure.org/2017,60603
OLG Köln, 17.01.2017 - I-11 W 1/17 (https://dejure.org/2017,60603)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.2017 - I-11 W 1/17 (https://dejure.org/2017,60603)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - I-11 W 1/17 (https://dejure.org/2017,60603)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der fachgerechten Beseitigung von Vorschäden im erneut anstoßrelevanten Bereich eines Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fachgerechte Beseitigung von Vorschäden ist darzulegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 273
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 18.10.2010 - 4 U 11/10

    Darlegungs- und Beweislast bei Vorschäden an einem unfallgeschädigten Fahrzeug

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2017 - 11 W 1/17
    Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (Senat, Beschluss vom 08.04.2013, Az. 11 U 214/12, OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2010, Az. 4 U 11/10, zitiert nach juris).

    Erst wenn der Geschädigte seiner Darlegungs- und Beweislast für die fachgerechte Behebung der unstreitigen erheblichen Vorschäden an seinem Fahrzeug nachgekommen ist, kann er den bei dem neuen Unfall entstandenen Schaden fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen (OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2010, Az. 4 U 11/10, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 32/14

    Umfang des Schadensersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalls beim massiven

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2017 - 11 W 1/17
    Die Benennung der Voreigentümer Peter und Elisabeth Wermelskirchen als Zeugen für eine fachgerechte Reparatur kann einen substantiierten Vortrag des Klägers zu den behaupteten Reparaturen nicht ersetzen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015, Az. 1 U 32/14, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 08.04.2013 - 11 U 214/12

    Berücksichtigung von Vorschäden eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2017 - 11 W 1/17
    Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (Senat, Beschluss vom 08.04.2013, Az. 11 U 214/12, OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2010, Az. 4 U 11/10, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09

    Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2017 - 11 W 1/17
    Zum anderen gibt § 142 ZPO dem Gericht nicht die Befugnis, unabhängig von einem schlüssigen Vortrag zum Zwecke der Informationsgewinnung Urkunden anzufordern (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZR 318/09 -, Rn. 25, zitiert nach juris; Greger, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 142, Rn. 7 mit Verweis auf den Bericht des BT-Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/6036 vom 15.05.2001, Seite 121).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2015 - 1 U 116/14

    Anforderungen an den Nachweis des Eigentums eines unfallgeschädigten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2017 - 11 W 1/17
    Der Geschädigte eines Kfz-Unfalls ist bezüglich des Kfz-Schadens verpflichtet, die Vorschäden im Einzelnen, d.h. die konkret beschädigten Fahrzeugteile und die Art ihrer Beschädigung sowie die für die Beseitigung erforderlichen einzelnen Reparaturschritte und die tatsächlich vorgenommenen Reparaturarbeiten schlüssig darzulegen; selbst die Vorlage von Rechnungen genügt allein der Darlegungslast nicht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2015, Az. 1 U 116/14, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 27.12.2018 - 16 U 118/18

    Umfang der Schadensersatzpflicht hinsichtlich kompatibler Vorschäden

    Gemäß gefestigter Rechtsprechung des Senats (s. Urteile v. 05.02.1996 - 16 U 54/95 = NZV 1996, 241 und v. 22.02.1999 - 16 U 33/98 = NZV 1999, 378) und weiterer Obergerichte (s. nur OLG Köln, Beschl. v. 08.04.2013 - 11 U 214/12 = NZV 2013, 445 = r+s 2013, 305; v. 17.1.2017 - 11 W 1/17, NZV 2018, 273 m. Anm. Franzke; v. 04.06.2018 - 15 U 7/18 = BeckRS 2018, 22217; OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.03.2017 - 1 U 31/16 = VersR 2017, 1032; KG, Urt. v. 27.08.2015 - 22 U 152/14 = DAR 2016, 461) kann der Geschädigte bei bestehenden Vorschäden die mit dem späteren Schadensereignis kompatiblen Schäden nur unter folgenden Voraussetzungen ersetzt verlangen: Es muss mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gemäß § 287 ZPO auszuschließen sein, dass diese bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind.
  • OLG Dresden, 29.04.2022 - 1 U 2506/20
    Daher genügt in diesem Fall die pauschale Behauptung einer sachgerechten Reparatur ohne Darlegung der einzelnen Reparaturschritte nicht und eine Beweisaufnahme würde auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis hinauslaufen (KG, Beschl. v. 21.09.2015, 21.09.2015, Az.: 22 U 9/15, juris, Rn. 8; OLG Köln, Beschl. v. 17.01.2017, Az.: 11 W 1/17, NZV 2018, 273 Tz. 3; LG Aachen, Beschl. v. 08.04.2014, Az.: 2 S 427/13, juris, Rn. 8; Nugel, a.a.O.).

    Soweit in der Rechtsprechung der Instanzgerichte die Auffassung vertreten wird, dass auch bei Vorschäden aus der Zeit seines Vorbesitzers ein substantiierter Sachvortrag zu fordern sei (OLG Hamburg, Beschl v. 11.09.2006, Az.: 14 U 25/06, juris, Rn. 4; KG, Beschl.v. 21.09.2015, Az.: 22 U 9/15, juris, Rn. 9; OLG Köln, NZV 2018, 273 f. Tz. 5), kann dieser Rechtsauffassung nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.10.2019 zumindest dann, wenn der Geschädigte - wie hier der Kläger - bei den Vorbesitzern erfolglos versucht hat, zum Vorschaden und dessen Beseitigung zu ermitteln, nicht mehr gefolgt werden.

  • OLG Köln, 21.01.2021 - 15 U 164/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Vorschäden des beschädigten

    Grundsätzlich gilt, dass im Falle von Vorschäden des beschädigten Fahrzeugs, solche stehen unstreitig wegen eines vorherigen Unfallereignisses vom 18.4.2013 im Hinblick auf das Schadensgutachten A vom 23.04.2013 (beklagtenseits als Anlage B1 überreicht) in Rede, der Geschädigte mit einem späteren Schadensereignis kompatible Schäden nur ersetzt verlangen kann, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gemäß § 287 ZPO feststeht, dass diese Schäden nicht im Rahmen des Vorschadens entstanden sind bzw. sach- und fachgerecht bereits beseitigt worden waren (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Hinweisbeschluss vom 4.6.2018 - 15 U 7/18, BeckRS 2018, 22217; siehe ferner OLG Köln Beschluss v. 27.12.2018 - 16 U 118/18, BeckRS 2018, 34254; v. 17.01.2017 - 11 W 1/17, NZV 2018, 273 m. Anm. Franzke; Beschluss v. 08.04.2013 - 11 U 214/12, juris Rn. 2, grundsätzlich auch BGH Beschluss vom 15.10.2019 - VI 377/18, NJW 2020, 393).
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