Rechtsprechung
AG Hannover, 30.04.2020 - 210 OWi 194/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,18361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- bussgeldsiegen.de
Einstellung Bußgeldverfahren wegen verbotswidriger Halt-/Parkverstoß in Umweltzone
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2020, 373
Wird zitiert von ...
- AG Marburg, 24.01.2022 - 52 OWi 45/21
Halter, Umweltplakette, Kostentragungspflicht
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, dessen Beurteilung sich das Gericht uneingeschränkt anschließt, hat zwischenzeitlich mit Beschluss vom 26.02.2020 - IV-2 RBs 1/20, DAR 2020, 468 - judiziert, dass eine verbotene Teilnahme am Verkehr auch dann gegeben ist, wenn ein Kraftfahrzeug ohne (gültige) Plakette im Sinne von § 3 der 35. BImSchV ("Umweltplakette") in einer Umweltzone lediglich abgestellt war, und die damit gegenüber dem Kraftfahrzeugführer gemäß §§ 24 StVG, 41 Abs. 1 Anl. 2 (VZ 270.1 u. 270.2), 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, Nr. 153 BKat bußgeldbewehrte Zuwiderhandlung gegenüber dem Fahrzeughalter als Halte- bzw. Parkverstoß eine der Kostentragungsregelung des § 25a Abs. 1 S. 1 StVG unterfallende Anlassordnungswidrigkeit darstellt (ebenso zuletzt etwa AG Hannover, Beschluss vom 30.04.2020 - 210 OWi 194/20, NZV 2020, 373; AG Köln, Beschluss vom 02.05.2019 - 813 OWi 5/19 [b], NZV 2019, 651 Ls.).