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Rechtsprechung
   BGH, 31.01.1990 - IV ZR 227/88   

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https://dejure.org/1990,1108
BGH, 31.01.1990 - IV ZR 227/88 (https://dejure.org/1990,1108)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1990 - IV ZR 227/88 (https://dejure.org/1990,1108)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - IV ZR 227/88 (https://dejure.org/1990,1108)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Deckungspflicht des Luftfahrzeughaftpflichtversicherers - Vorliegen der für den Luftfahrtbetrieb erforderlichen behördlichen Genehmigung - Unterscheidung zwischen einer Obliegenheit und einer Risikobegrenzung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    LuftVG § 20; LuftVG § 58; Besondere Bedingungen für die Haftpflichtversicherung der Luftfahrzeughaftplichtversicherung der Luftfahrzeughalter und Luftfrachtführer § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsvertragsrecht: Abgrenzung zwischen Obliegenheit und Risikobegrenzung in der Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeughalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 465
  • NZV 1990, 265 (Ls.)
  • VersR 1990, 482
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.1978 - VI ZR 86/77

    Befriedigungsvorrecht des Verletzten gegenüber Ersatzansprüchen des

    Auszug aus BGH, 31.01.1990 - IV ZR 227/88
    Vielmehr ist der sozialversicherte Verletzte dann befugt, sich wegen seiner Ersatzforderung vor den Sozialversicherungsträgern, die mit ihm konkurrieren, zu befriedigen (BGH Urteil vom 7.11.1978 - VI ZR 86/77 - NJW 1979, 271 unter 1.).
  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 232/84

    Annahme einer Risikobeschreibung in der Reisegepäckversicherung;

    Auszug aus BGH, 31.01.1990 - IV ZR 227/88
    Wird von vornherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt und nicht ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens wieder entzogen, so handelt es sich um eine Risikobegrenzung (vgl. Senatsurteil vom 17.9.1986 - IVa ZR 232/84 - NJW 1987, 191, 192 unter 2. a)).
  • BGH, 14.05.2014 - IV ZR 288/12

    Haftpflichtversicherungsschutz für Folgen des Unfalls bei Flugschau in Eisenach

    HVB, nach der der Luftfahrtbetrieb, soweit gesetzlich vorgeschrieben, behördlich genehmigt sein muss, als sekundäre Risikobegrenzung angesehen (Urteil vom 31. Januar 1990 - IV ZR 227/88, VersR 1990, 482 unter 2 a); in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist dies auch für das Vorliegen der notwendigen Erlaubnisse und Berechtigungen des Luftfahrzeugführers im Zeitpunkt des Schadenereignisses angenommen worden (OLG Stuttgart VersR 2011, 1559; OLG Celle VersR 2010, 1637; OLG Oldenburg VersR 1998, 839).
  • KG, 29.03.2022 - 6 U 125/19

    Entwendung einer Aktentasche aus einem Lieferfahrzeug während der Belieferung

    Wird dagegen von vornherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt und nicht ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens wieder entzogen, so handelt es sich um eine Risikobeschreibung (BGH Urteil vom 31. Januar 1975 - IV ZR 126/73 - VersR 1975, 269; BGH, Urteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 232/84 -, Rn. 13, juris; BGH, Urteil vom 31. Januar 1990 - IV ZR 227/88 -, juris; BGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 201/03 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 3/94

    Obliegenheitsverletzung; Versicherungsschutz; Unterscheidung von Risikobegrenzung

    Wird von vornherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt und nicht ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens wieder entzogen, so handelt es sich um eine Risikobegrenzung (Senatsurteil vom 31. Januar 1990 - IV ZR 227/88 - VersR 1990, 482 unter 2 a m.w.N.).
  • OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 W 818/19

    Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung

    Damit lag eine Risikobegrenzung vor (vgl. auch BGH VersR 1990, Seite 482; BGH VersR 1995, Seite 328; OLG Köln, Recht und Schaden 1993, Seite 119; vgl. auch Römer in Römer/Langheid "VVG", § 6 VVG Rdn. 7; Harbauer "ARB", 6. Aufl., § 4 ARB 75 Rdn. 144 m.w.N.).
  • AG Bad Segeberg, 29.12.2011 - 17 C 294/10

    Versicherungsnehmer muss für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer

    Wird von vornherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt und nicht ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens wieder entzogen, so handelt es sich um eine Risikobegrenzung (vgl. BGH, Urt. v. 31.01.1990 - IV ZR 227/88, NJW-RR 1990, 465 f.).
  • OLG Celle, 11.02.2010 - 8 U 125/09

    Zur Frage der Einhaltung der versicherungsrechtlichen Klagefrist

    Das Landgericht hat sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 1990 (IV ZR 227/88) gestützt, dem bereits die gleiche Abgrenzung von Risikobeschränkung und Obliegenheit zugrunde lag.
  • OLG Stuttgart, 23.04.2009 - 7 U 220/08

    Luftkasko-Versicherung: Einschränkung des Versicherungsschutzes bei fehlender

    (c) Bei seiner Abgrenzung zwischen Risikobeschränkung und (verhüllter) Obliegenheit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem BGH, Urteil vom 31.1.1990 - IV ZR 227/88 und dem OLG Oldenburg, Urt. vom 11.12.1996 - 2 U 169/96, wobei entgegenstehende Entscheidungen nicht ersichtlich sind.
  • OLG Oldenburg, 11.12.1996 - 2 U 169/96

    Erforderliche Flugbesatzung für Flüge nach Instrumentenflugregeln; Vorliegen

    Wird von vornherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt und nicht ein angegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens wieder entzogen, so handelt es sich um eine Risikobegrenzung (vgl. BGH VersR 1990, 482 = NJW-RR 1990, 465 = VVGE § 6 VVG Nr. 16; BGH NJW 1987, 191, 192 = VVGE § 1 AVBR Nr. 1).
  • OLG Köln, 16.05.2000 - 9 U 139/99

    Anspruch auf Versicherungsschutz aufgrund eines Vertrages über eine

    Wird nicht ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens wieder entzogen, sondern von vornherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt, so handelt es sich um eine Rissikobegrenzung ( vgl. BGH, r+s 1995, 151; r+s 1990, 230).
  • OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 187/97

    Eintrittspflichten einer Transportversicherung; Verletzung von sog. verhüllten

    Der BGH stellt insoweit darauf ab, ob die betreffende Bestimmung in den Versicherungsbedingungen eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das allein der Versicherer Schutz gewähren will (dann Risikoausschluß), oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes vorbeugendes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er Versicherungsschutz genießt oder nicht (dann verhüllte Obliegenheit; vgl. BGH VersR 1990, 482 = r+s 1990, 230; VersR 1995, 328 = r+s 1995, 151; weitere Nachweise bei Römer/Langheid, VVG, Rdnr. 7 zu § 6).
  • OLG Köln, 27.01.1998 - 9 U 110/96

    Entschädigungsleisungen eines Versicherers wegen Diebstahls aus einem Kabellager;

  • LG Köln, 12.01.2005 - 20 O 335/03

    Kurzkennzeichen

  • OLG Köln, 16.11.1999 - 9 U 81/99

    Vereinbarung einer Leistungsfreiheit für den Fall der nicht ordnungsgemäßen

  • OLG Celle, 14.10.1993 - 5 U 149/92
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 12 U 32/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1767
OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 12 U 32/89 (https://dejure.org/1989,1767)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.11.1989 - 12 U 32/89 (https://dejure.org/1989,1767)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. November 1989 - 12 U 32/89 (https://dejure.org/1989,1767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Fiktive Abrechnung der Durchsichtkosten für Ersatzfahrzeug nach Totalschaden - Wiederbeschaffungspauschale - Untersuchungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Mietwagen; Umfang des Schadenersatzes; Niederklassiges Ersatzfahrzeug; Verzicht auf Fahrkomfort; Fiktive Gutachterkosten; Anschaffung eines gebrauchten Ersatzfahrzeuges

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3212
  • NJW-RR 1991, 356 (Ls.)
  • MDR 1991, 54
  • NZV 1990, 265
  • VersR 1990, 1367
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 26.05.1989 - 10 U 318/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in eine Grundstückseinfahrt hinein- mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 12 U 32/89
    Hier ist also auch das OLG Frankfurt/M. (vgl. die ergänzenden Hinweise unter ES Kfz-Schaden D-2/10) auf die Linie der zumindest überwiegenden Rechtsprechungsmeinung eingeschwenkt; im gleichen Sinne der 14 Senat des OLG Frankfurt/M. (Urteil - 14 U 252/88 - 9.1.1990, in DAR 1990, 144) mit dem Zusatz, daß der »Geschädigte nach § 254 BGB zum Zwecke der Schadensminderung nicht gehalten ist, ein kleineres Fahrzeug anzumieten«; zu den Vertretern der überwiegenden Meinung gehört auch das OLG Karlsruhe (Urteil - 10 U 301/78 - 12.10.1979, in VersR 1980, 390 ), (Urteil - 10 U 318/88 - 26.5.1989, in DAR 1990, 20 ), (Urteil - 1 U 1/90 - 27.6.1990, in VRS 1990, 326); aber die Kontroverse geht weiter: nachstehend ES Kfz-Schaden D-2/14 und ES Kfz-Schaden D-2/15. Im übrigen berechnet des OLG Frankfurt/M. den Abzug mit dem gängigen 15%-Satz (vgl. dazu ES Kfz-Schaden D-2/11 m. Hinw.).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.1990 - 1 U 1/90

    Haftpflichtversicherung; Schadensersatz; Schaden; Minderung; Ersatzfahrzeug;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 12 U 32/89
    Hier ist also auch das OLG Frankfurt/M. (vgl. die ergänzenden Hinweise unter ES Kfz-Schaden D-2/10) auf die Linie der zumindest überwiegenden Rechtsprechungsmeinung eingeschwenkt; im gleichen Sinne der 14 Senat des OLG Frankfurt/M. (Urteil - 14 U 252/88 - 9.1.1990, in DAR 1990, 144) mit dem Zusatz, daß der »Geschädigte nach § 254 BGB zum Zwecke der Schadensminderung nicht gehalten ist, ein kleineres Fahrzeug anzumieten«; zu den Vertretern der überwiegenden Meinung gehört auch das OLG Karlsruhe (Urteil - 10 U 301/78 - 12.10.1979, in VersR 1980, 390 ), (Urteil - 10 U 318/88 - 26.5.1989, in DAR 1990, 20 ), (Urteil - 1 U 1/90 - 27.6.1990, in VRS 1990, 326); aber die Kontroverse geht weiter: nachstehend ES Kfz-Schaden D-2/14 und ES Kfz-Schaden D-2/15. Im übrigen berechnet des OLG Frankfurt/M. den Abzug mit dem gängigen 15%-Satz (vgl. dazu ES Kfz-Schaden D-2/11 m. Hinw.).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.1979 - 10 U 301/78

    Reparaturkostenbasis; Schadensersatz; Wiederbeschaffungswert; Verkaufserlös ;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 12 U 32/89
    Hier ist also auch das OLG Frankfurt/M. (vgl. die ergänzenden Hinweise unter ES Kfz-Schaden D-2/10) auf die Linie der zumindest überwiegenden Rechtsprechungsmeinung eingeschwenkt; im gleichen Sinne der 14 Senat des OLG Frankfurt/M. (Urteil - 14 U 252/88 - 9.1.1990, in DAR 1990, 144) mit dem Zusatz, daß der »Geschädigte nach § 254 BGB zum Zwecke der Schadensminderung nicht gehalten ist, ein kleineres Fahrzeug anzumieten«; zu den Vertretern der überwiegenden Meinung gehört auch das OLG Karlsruhe (Urteil - 10 U 301/78 - 12.10.1979, in VersR 1980, 390 ), (Urteil - 10 U 318/88 - 26.5.1989, in DAR 1990, 20 ), (Urteil - 1 U 1/90 - 27.6.1990, in VRS 1990, 326); aber die Kontroverse geht weiter: nachstehend ES Kfz-Schaden D-2/14 und ES Kfz-Schaden D-2/15. Im übrigen berechnet des OLG Frankfurt/M. den Abzug mit dem gängigen 15%-Satz (vgl. dazu ES Kfz-Schaden D-2/11 m. Hinw.).
  • OLG Frankfurt, 09.01.1990 - 14 U 252/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 12 U 32/89
    Hier ist also auch das OLG Frankfurt/M. (vgl. die ergänzenden Hinweise unter ES Kfz-Schaden D-2/10) auf die Linie der zumindest überwiegenden Rechtsprechungsmeinung eingeschwenkt; im gleichen Sinne der 14 Senat des OLG Frankfurt/M. (Urteil - 14 U 252/88 - 9.1.1990, in DAR 1990, 144) mit dem Zusatz, daß der »Geschädigte nach § 254 BGB zum Zwecke der Schadensminderung nicht gehalten ist, ein kleineres Fahrzeug anzumieten«; zu den Vertretern der überwiegenden Meinung gehört auch das OLG Karlsruhe (Urteil - 10 U 301/78 - 12.10.1979, in VersR 1980, 390 ), (Urteil - 10 U 318/88 - 26.5.1989, in DAR 1990, 20 ), (Urteil - 1 U 1/90 - 27.6.1990, in VRS 1990, 326); aber die Kontroverse geht weiter: nachstehend ES Kfz-Schaden D-2/14 und ES Kfz-Schaden D-2/15. Im übrigen berechnet des OLG Frankfurt/M. den Abzug mit dem gängigen 15%-Satz (vgl. dazu ES Kfz-Schaden D-2/11 m. Hinw.).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit einer geöffneten

    Der Senat verkennt nicht, dass der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einer Entscheidung vom 29.11.1989 (12 U 32/89 = VersR 90, 1367) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.5.1966 (VI ZR 252/64 = NJW 1966, 1454) die Auffassung vertreten hat, dass der unfallgeschädigte PKW-Halter nach einem Totalschaden bei Anschaffung eines gebrauchten Ersatzfahrzeugs grundsätzlich Ersatz fiktiver Gutachterkosten verlangen kann.
  • LG Gießen, 09.12.2009 - 1 S 21/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden:

    Bei fiktiver Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall sind fiktive Kosten für eine sachverständige Begutachtung eines Ersatzwagens jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn gleichwertige Ersatzfahrzeuge üblicherweise im gewerblichen Gebrauchtwagenhandel erworben werden oder der Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens gering (hier: 3.400 EUR) ist (entgegen OLG Frankfurt/Main, NJW 1990, 3212).

    13 Allerdings hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 29.11.1989, NJW 1990, 3212 (3213) die Auffassung vertreten, es seien neben dem Wiederbeschaffungswert fiktive Gutachterkosten für die Anschaffung des gebrauchten Ersatzfahrzeuges zuzusprechen.

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seiner Entscheidung NJW 1990, 3212 die Auffassung vertreten hat, es sei dem Käufer nicht zuzumuten, sich auf den an der Veräußerung interessierten Verkäufer zu verlassen, folgt die Kammer dem jedenfalls unter Geltung des neuen Schuldrechts nicht.

  • OLG Frankfurt, 02.01.2014 - 11 U 133/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei überwiegendem Vorfahrtsverstoß

    Zwar kann der Geschädigte, dessen Kraftfahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat, zusätzlich zum Ersatz des Fahrzeugschadens einen angemessenen Betrag für eine - tatsächlich durchgeführte - gründliche sachverständig technische Überprüfung eines zu erwerbenden gleichwertigen Ersatzfahrzeugs beanspruchen (BGH NJW 1978, 1373 [BGH 07.03.1978 - VI ZR 237/76] ; OLG Frankfurt am Main NJW 1990, 3212, 3113 [OLG Frankfurt am Main 29.11.1989 - 12 U 32/89] ; OLG Celle Urteil vom 26.11.2008, Az: 14 U 45/08, zitiert nach BeckRS 2008, 25856; Jagusch/Hentschel, ebenda § 12 StVG Rd. 14).
  • OLG Köln, 12.01.1994 - 11 U 187/93

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des

    Nach der überwiegenden Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1967, 552; OLG Köln DAR 1985, 385; OLG Frankfurt NJW 1990, 3212; anderer Auffassung Landgericht Berlin NJW-RR 1991 151/152), der auch der Senat folgt, ändert die Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeuges nichts an der Tatsache, daß der unfallgeschädigte Wagen für die Zeit, in der er nicht genutzt werden kann, keinem Verschleiß unterliegt und deshalb dem Geschädigten eine Eigenersparnis bringt, die er sich anrechnen lassen muß.
  • LG Bonn, 24.09.2003 - 5 S 150/03

    Umfang des Schadenersatzanspruchs bei Totalschaden, fiktive

    Zwar können tatsächlich aufgewendete Sachverständigenkosten für die Begutachtung eines Ersatzfahrzeugs als Begleitschaden ersatzfähig sein (vgl. OLG Frankfurt NJW 1990, 3212; LG Wiesbaden NJW 1974, 150; AG Albstadt VersR 1977, 385).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.01.1990 - 13 U 157/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8310
OLG Köln, 31.01.1990 - 13 U 157/89 (https://dejure.org/1990,8310)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.01.1990 - 13 U 157/89 (https://dejure.org/1990,8310)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - 13 U 157/89 (https://dejure.org/1990,8310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch nach § 463 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Voraussetzungen der Wandelung; Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 459 ff; BGB § 463; BGB § 179; BGB § 166 Abs. 2; BGB § 123 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 760
  • NZV 1990, 265
  • VersR 1990, 316
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