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   OLG Saarbrücken, 06.07.1990 - 3 U 44/89   

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https://dejure.org/1990,3979
OLG Saarbrücken, 06.07.1990 - 3 U 44/89 (https://dejure.org/1990,3979)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.07.1990 - 3 U 44/89 (https://dejure.org/1990,3979)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Juli 1990 - 3 U 44/89 (https://dejure.org/1990,3979)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Finanzierung eines Ersatzfahrzeugs; Verschuldung des Geschädigten; Nutzungsausfallentschädigung; Langfristiger Nutzungsausfall; Sachgerechte Bewertungsmethode; Orientierung an Vorhaltekosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 254

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 388
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung für ein beschädigtes

    Von einem Geschädigten, dem keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, kann nur dann verlangt werden, dass er zur Abwendung eines weiteren Schadens in Vorlage tritt, wenn er sich die hierzu erforderlichen Mittel leicht beschaffen kann (OLG Köln, DB 1973, 177; LG Frankfurt, NJW-RR 1992, 1183; OLG Frankfurt, DAR 1984, 318 f.; OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389; OLG Düsseldorf, OLG Report 1997, 107).

    Zu dieser Zeit hatte der Kläger die Beklagte noch nicht darauf hingewiesen, zum Erwerb eines Ersatzfahrzeugs nicht in der Lage zu sein (vgl. hierzu: OLG Köln, DB 1973, 177; OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389; LG Frankfurt, NJW-RR 1992, 1183).

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 5 U 147/07

    Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs

    Ein solcher Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist bereits dann gegeben, wenn die Klägerin es unterlassen haben sollte, einen Kredit zur Finanzierung des Neuerwerbs aufzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Zivilsenat, Urteil vom 03.02.1997, 1 U 68/96, OLGR Düsseldorf 1997, 107f; OLG Naumburg, Urteil vom 19.02.2004, 4 U 146/03, NZV 2005, 198f; OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.07.1990, 3 U 44/89, NZV 1990, 388f).
  • OLG Brandenburg, 27.02.2020 - 12 U 86/18

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Auch eine Kreditaufnahme kann von einem Geschädigten nur dann verlangt werden, wenn er sich die hierzu erforderlichen Mittel leicht beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (OLG Celle RuS 2018, S. 616; OLG Naumburg, Urteil vom 15.06.2017, Az. 9 U 3/17, veröffentlicht in juris, und NZV 2005, S. 198; OLG Saarbrücken NZV 1990, S. 388; OLG Düsseldorf, OLG Report 1997, S. 107).
  • OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04

    Strafverfolgungsentschädigung: Umfang der Entschädigung einschließlich der

    Diese Tabellenwerke, die ohnehin keine unverrückbare Größe im Rechtssystem sind, mögen sie sich auch in Fällen gewöhnlicher Ausfallzeiten als Grundlage für eine schnelle und praktikable Schadensregulierung als brauchbar erwiesen und in Standardfällen ohne Zweifel ihre Berechtigung haben, sie sind als Grundlage für eine auf den Streitfall bezogene sachgerechte Schätzung (§ 287 ZPO), dessen Besonderheit in einem ungewöhnlich langfristigen Ausfall besteht, aber nicht geeignet (vgl. nur OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., StVG § 12 Rn. 44).
  • KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
    sogar mit einem Abschlag (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 30. Juni 010 - 7 U 313/10 -, juris ; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12. Aug .t 2004 20 - 7 U 10/04 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 22. Juni 2004 - 16 U 18/04 -, juris; OLG Karlsruhe Schaden-Praxis 1999, 56;OLG Saarbrücken NZV 1990, 388; BGH NJW 1988, 484), steht einer solchen pauschalen Vorgehensweise entgegen, dass.das Alter eines geschädigten Fahrzeugs als solches regelmäßig keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung für den Nutzungsausfall haben kann, sondern allenfalls die .gegenüber einem Neuwagen möglicherweise herabgesetzte Qualität der mit dem Fahrzeug verbundenen Nutzungsvorteile (vgl. KG NZV 1993, 478, •KG VersR 1981, 536).
  • OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Durchführung einer Reparatur an einem

    Eine solche Pflicht kann im Rahmen des § 254 BGB allenfalls dann und auch nur ausnahmsweise bejaht werden, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (BGH NJW-RR 2006, 394; OLG Dresden, Urt. v. 30.6.2010 - 7 U 313/10, juris; OLG Naumburg DAR 2005, 158; OLG Saarbrücken NZV 1990, 388; OLG Düsseldorf VRR 2008, 267).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - 1 U 134/03

    Zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall

    Das Landgericht hat hierzu - gestützt auf die Entscheidungen des OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388 und OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285 - ausgeführt, dass es sich bei den Sätzen für den Nutzungsausfall in der Tabelle Sanden/Danner um Mietsätze handele, welche um den Vermietergewinn, Verwaltungskosten und ersparte Eigenbetriebskosten bereinigt seien.
  • OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07

    Führung von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss und Nutzung einer tschechischen

    In Fällen gewöhnlicher Ausfallzeiten mögen sie als Grundlage für eine schnelle und praktikable Schadensregulierung brauchbar und sachgerecht sein, bei einem ungewöhnlich langfristigen Ausfall sind sie als Schätzgrundlage ungeeignet (vgl. nur OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389. OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., StVG, § 12 Rn. 44).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2015 - 1 U 26/14

    Streit um außerordentliche Kündigung des IKK-Vorstand

    Die Tabellen von Sanden/Danner können in aller Regel nur für solche Fälle herangezogen werden, in denen es um die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges in üblichen Zeiträumen geht (Saarl. OLG, Urteil vom 6.7.1990, 3 U 44/89).
  • LG Bonn, 01.06.2018 - 2 O 331/17
    Mehrere Oberlandesgerichte vertreten hinsichtlich des Ersatzes von Nutzungsausfall die Auffassung, bei einer ungewöhnlich langen Ausfallzeit orientiere sich der Schadensersatz ab einer gewissen Zeit - etwa einem Monat - lediglich an den Vorhaltekosten und nicht mehr an den fiktiven Mietkosten (vgl. etwa OLG Dresden, Urteil vom 30.06.2010 - 7 U 313/10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998 - 10 U 191/97; OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.07.1990 - 3 U 44/89).
  • AG Dortmund, 20.09.2011 - 429 C 4933/11
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