Weitere Entscheidung unten: KG, 10.12.1990

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.09.1990 - 3 Ss 343/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4246
OLG Stuttgart, 06.09.1990 - 3 Ss 343/90 (https://dejure.org/1990,4246)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.09.1990 - 3 Ss 343/90 (https://dejure.org/1990,4246)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. September 1990 - 3 Ss 343/90 (https://dejure.org/1990,4246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Nötigung durch Blockieren der Überholspur einer Autobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einmaliges Verhindern des Überholens

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 467
  • NZV 1991, 119
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 19.01.1990 - RReg. 1 St 225/89

    Nötigung; Autofahrer; Wochenendverkehr; Autobahn; Überholspur; Blockieren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.1990 - 3 Ss 343/90
    Notwendig ist eine planmäßige, länger währende Behinderung ohne vernünftigen Grund (vgl. BayObLG, DAR 1990, 187 f.).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 2b Ss 1/00

    Nötigung durch Verhindern des Überholens

    An die Feststellung der Verwerflichkeit des Verhaltens ist - in Abgrenzung zur Ordnungswidrigkeit - ein strenger Maßstab anzulegen (Senat NJW 1989, 51; BGHSt 18, 389, 392; OLG Stuttgart MDR 1991, 467; OLG Köln NZV 1993, 36)).
  • OLG Celle, 26.07.2006 - 22 Ss 110/06

    Kriterien für die Annahme einer Zwangsausübung im Straßenverkehr i.S. einer

    In Abgrenzung zu bloßen Verkehrsordnungswidrigkeiten müssen vielmehr nach Verkehrsgeschwindigkeit, Zeitdauer, Wegstrecke, Verkehrslage, Motivation des Angeklagten besondere Umstände festgestellt sein, die erst die Annahme einer planmäßigen, länger währenden Behinderung ohne vernünftigen Grund zulassen (OLG Stuttgart, NZV 1991, 119, OLG Düsseldorf, NZV 2000, 301 f., Voß-Broemme, NZV 1988, 2 ff.).
  • OLG Köln, 28.07.1992 - Ss 293/92

    Überholen; Autobahn; Behinderung; Rechtswidrig; Einzelfall; Absicht;

    Nicht jedes mit einer Behinderung - oder sogar Gefährdung - verbundene verkehrswidrige Verhalten ist als verwerflich im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB anzusehen (vgl. Senatsentscheidung, a.a.O., mit Nachweisen; vgl. auch BayObLG, a.a.O.; OLG Stuttgart VRS 80, 345, 346).
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Rechtsprechung
   KG, 10.12.1990 - 3 Ws (B) 301/90, 2 Ss 270/90   

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KG, 10.12.1990 - 3 Ws (B) 301/90, 2 Ss 270/90 (https://dejure.org/1990,12946)
KG, Entscheidung vom 10.12.1990 - 3 Ws (B) 301/90, 2 Ss 270/90 (https://dejure.org/1990,12946)
KG, Entscheidung vom 10. Dezember 1990 - 3 Ws (B) 301/90, 2 Ss 270/90 (https://dejure.org/1990,12946)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 119
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 26.02.1991 - 1 Ss OWi 210/90

    Verhältnismäßigkeit eines Fahrverbots statt verschärfter Geldbuße

    Wie im Falle von Beharrlichkeit außerhalb der Regelfälle des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV zu verfahren wäre (§ 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 2 Abs. 2 Satz 1 BKatV), braucht hier nicht erörtert zu werden (zu dieser Frage vgl. KG NZV 1991, 119).
  • KG, 08.11.1995 - 3 Ws (B) 407/95
    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß sich der Tatrichter im Einzelfall mit den Aussagen von Polizeibeamten, die - wie der dem Verkehrsdienst des Polizeipräsidenten in Berlin angehörende Zeuge R. - mit Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren vertraut sind, der Abstand sei gleichbleibend gewesen, begnügen kann (vgl. KG VRS 32, 289, 290; Beschlüsse vom 10. Dezember 1990 - 3 Ws (B) 301/90 -, dieser abgedruckt in NZV 1991, 119, 120, und 3. Mai 1994 - 3 Ws (B) 104/94 - OLG Koblenz VRS 48, 123, 124).
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