Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 04.01.1991

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   BayObLG, 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90   

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BayObLG, 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90 (https://dejure.org/1990,2960)
BayObLG, Entscheidung vom 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90 (https://dejure.org/1990,2960)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Dezember 1990 - 2 ObOWi 383/90 (https://dejure.org/1990,2960)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrverbot; Entlassung; Tatgericht; Erörterung; Einwirkung; Täter; Fahrzeugart; Beschränkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1, 2

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 471
  • NZV 1991, 161
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - 2 Ss OWi 118/07

    Fahrverbot kann auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart beschränkt werden

    Da der Betroffene als Feuerwehrbeamter tätig ist und als solcher Einsatzfahrzeuge und Krankenkraftwagen führen muss, hätte aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Anlass zu der Prüfung bestanden, ob zur Einwirkung auf den Betroffenen ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" ausreicht (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 407; BayObLG NZV 1991, 161; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653).
  • OLG Bamberg, 09.11.2017 - 3 Ss OWi 1556/17

    Absehen von Regelfahrverbot für Krankenkraftwagen

    substantiiert vorgetragenen Gründe für einen konkret drohenden Existenzverlust im Falle der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zur Abwendung einer unbilligen Härte mit einer nach § 25 I 1 a.E. StVG vorgesehenen Fahrverbotsbeschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten hinreichend Rechnung getragen werden konnte, zumal für die Anerkennung eines derartigen Falles hier ernstlich Anlass bestand (OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06 = VM 2007, Nr. 4 = VRR 2006, 432 und 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07 = NStZ-RR 2008, 119 = VRS 113 [2007], 357 = VRR 2008, 75 [Gieg] = DAR 2008, 33 [Ls]; vgl. ferner schon BayObLG, Beschluss vom 21.06.1989 - 2 Ob OWi 167/89 = ZfS 1989, 359 = NJW 1989, 2959 = DAR 1989, 428 = VRS 77 [1989], 456 = VM 1990, Nr. 14; 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90 = NZV 1991, 161 = MDR 1991, 471 = DAR 1991, 110 = ZfS 1991, 108 = VRS 80 [1991], 369 = VM 1991, Nr. 59 und 26.08.1999 - 1 ObOWi 395/99 = MDR 1999, 1504).
  • OLG Hamm, 20.04.2010 - 2 RBs 31/10

    Fahrverbot, Beschränkung, Zulässigkeit; Umfang

    Dabei ist eine nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG grundsätzlich statthafte Beschränkung des Fahrverbotes auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen insbesondere dann zu erwägen, wenn ansonsten eine außergewöhnliche und nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang zu bringende Härte eintreten würde (vgl. OLG Karlsruhe, VRS 108, 37 f.; OLG Hamm, VRS 53, 205 f.; BayObLG DAR 1991, 110 f. = NZV 1991, 120 f.) und eine solche Sanktion als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme für den Betroffenen als ausreichend anzusehen ist (OLG Düsseldorf, VRS 113, 442 f.; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss des 3. Strafsenates vom 15. September 2005 - 3 Ss OWi 591/05 - m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Es solche nach § 25 StVG durchaus statthafte Möglichkeit wird insbesondere dann zu erwägen sein, wenn ansonsten eine außergewöhnliche und nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang zu bringende Härte eintreten würde (vgl. BayObLG DAR 1991, 110 f.; OLG Hamm VRS 53, 205 f.) und eine solche Sanktion als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme für den Betroffenen als ausreichend anzusehen ist (BayObLG MDR 1999, 1504).
  • OLG Bamberg, 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/06

    Die von den Gerichten zu beachtende Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4

    Wie in den ähnlich gelagerten und bei Berufskraftfahrern in aller Regel gegenüber einer pauschalen Verkürzung der Verbotsfrist vorrangig zu prüfenden Möglichkeit einer nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG ausdrücklich erlaubten Fahrverbotsbeschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten (BayObLG NZV 1991, 161; Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 910) gebot dies schon das mit Verfassungsrang ausgestattete rechtsstaatliche Übermaßverbot (OLG Bamberg, Beschl. v. 19.07.2005 ? 2 Ss OWi 564/05; BayObLG NZV 1991, 161 und 1998, 212 f.; Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 25 StVG Rn. 11).
  • OLG Bamberg, 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06

    Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust oder Existenzgefährdung

    Schied nach diesen Maßstäben ein Absehen von einem Fahrverbot aus, enthob dies das AG allerdings noch nicht von der aus dem rechtsstaatlichen Übermaßverbot (OLG Bamberg, Beschl. v. 19.07.2005 - 2 Ss OWi 564/05 sowie zuletzt insbesondere Senatsbeschluss vom 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/2006; vgl. auch BayObLG NZV 1991, 161 und 1998, 212 f.; Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 25 StVG Rn. 11) herzuleitenden Verpflichtung, sich aufgrund der seitens des Betr.
  • OLG Zweibrücken, 12.05.2003 - 1 Ss 79/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Zeitliche Bemessung eines Fahrverbots

    Ebenso wie bei der Frage, ob die Anordnung selbst gerechtfertigt ist, muss er sich jedoch auch bei der Bemessung der Dauer - ebenso wie bei einer etwaigen Beschränkung auf Fahrzeugarten (vgl. BayObLG DAR 1991, 110 f) - der Möglichkeit des Abweichens vom Regelsatz des Katalogs bewusst sein und dies in den Entscheidungsgründen zumindest dort zu erkennen geben, wo solche Ausnahmeumstände zugunsten des Betroffenen anklingen.
  • OLG Düsseldorf, 25.01.1996 - 5 Ss OWi 2/96

    Herausnahme des Führens von Lkw aus einem Fahrverbot

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muß es darüber hinaus beschränkt werden, wenn ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" für den Betroffenen ausreicht (Senatsbeschluß in NZV 1994, 407 ; OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen DAR 1984, 122 ; BayObLG NZV 1991, 161 ; Jagusch/Hentschel a.a.O. Rdnr. 11 zu § 25 StVG m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.1994 - 5 Ss OWi 187/94
    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muß es darüber hinaus beschränkt werden, wenn ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" für den Betroffenen ausreicht (OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen, DAR 1984, 122; BayObLG NZV 1991, 161 ;Jagusch/Hentschel, Staßenverkehrsrecht, 32. Aufl., Rdn. 11 zu § 25 StVG m.w.N.):.
  • OLG Hamm, 04.12.2001 - 1 Ss OWi 976/01

    Absehen vom Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt, Berufskraftfahrer, außergewöhnliche

    Ein Rechtsfehler des angefochtenen Urteils ist es aber auch, dass darin im Falle des drohenden Arbeitsplatzverlustes infolge eines Fahrverbotes jegliche Erwägungen zu der Frage fehlen, ob von dem Fahrverbot nicht lediglich das berufliche Führen der im Betrieb des Arbeitgebers eingesetzten LKWs hätte ausgenommen werden dürfen (OLG Koblenz, NZV 1997, 48; OLG Bremen, DAR 1990, 190; BayObLG NZV 1991, 161; OLG Hamm, VRS 53, 205).
  • OLG Köln, 03.09.1996 - Ss 366/96
  • OLG Köln, 02.09.1994 - Ss 407/94
  • OLG Köln, 29.06.1995 - Ss 344/95(B) - 172

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Bemessung der Höhe einer Geldbuße im

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.01.1991 - 5 Ss (OWi) 436/90 - (OWi) 2/91 I   

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https://dejure.org/1991,7801
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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.01.1991 - 5 Ss (OWi) 436/90 - (OWi) 2/91 I (https://dejure.org/1991,7801)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Januar 1991 - 5 Ss (OWi) 436/90 - (OWi) 2/91 I (https://dejure.org/1991,7801)
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