Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 31.08.1990

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.01.1991 - 10 U 240/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4514
OLG Karlsruhe, 11.01.1991 - 10 U 240/90 (https://dejure.org/1991,4514)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.01.1991 - 10 U 240/90 (https://dejure.org/1991,4514)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Januar 1991 - 10 U 240/90 (https://dejure.org/1991,4514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,4514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 1; StVO § 4 Abs. 1; StVG § 7; StVG § 17; BGB § 254
    Dichtes Auffahren auf einer Schnellstraße als überwiegende Haftungsursache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bremslichter; Bremsen; Auffahren; Mitverschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254; StVG § 7 § 17; StVO § 1 § 4 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Schäden eines zu dicht aufgefahrenen, ins Schleudern geratenen Fahrzeugs

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 234
  • VersR 1991, 1259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 17.09.1996 - Ss 439/96
    Ob ein derartiger Gebrauch des Bremslichts als Warnzeichen grundsätzlich erlaubt (so: OLG Karlsruhe NZV 1991, 234) oder wegen seiner objektiven Gefährlichkeit verkehrswidrig ist, weil damit beim nachfolgenden Fahrer Panikreaktionen oder Notbremsungen ausgelöst werden können (so: OLG Köln VersR 1982, 558, 559), bedarf keiner abschließenden Entscheidung.
  • OLG Köln, 28.05.1996 - Ss 439/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Ob ein derartiger Gebrauch des Bremslichts als Warnzeichen grundsätzlich erlaubt (so: OLG Karlsruhe NZV 1991, 234) oder wegen seiner objektiven Gefährlichkeit verkehrswidrig ist, weil damit beim nachfolgenden Fahrer Panikreaktionen oder Notbremsungen ausgelöst werden können (so: OLG Köln VersR 1982, 558, 559), bedarf keiner abschließenden Entscheidung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.08.1990 - 20 U 57/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8321
OLG Hamm, 31.08.1990 - 20 U 57/90 (https://dejure.org/1990,8321)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.08.1990 - 20 U 57/90 (https://dejure.org/1990,8321)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. August 1990 - 20 U 57/90 (https://dejure.org/1990,8321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,8321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 234
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 24 U 93/06

    Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer

    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte auf die von ihm zitierte Entscheidung des OLG Hamm (NZV 1991, 234 = ZfSch 1991, 277).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 24 U 9/05

    Grob fahrlässige Unfallverursachung bei Bedienung des Autoradios während

    bb) Soweit das Bedienen von Musikgeräten durch den Kraftfahrzeugführer während der Fahrt in der obergerichtlichen Rechtsprechung in Einzelfällen als objektiv nicht grob fahrlässig qualifiziert worden ist, galt das nur deshalb, weil der Kraftfahrzeugführer seine Aufmerksamkeit bei funktionsgerechter Bedienung des Geräts in feststellbarer Weise gerade nicht von der Straße abgewendet hatte (vgl. OLG München NJW-RR 1992, 538; OLG Hamm NZV 1991, 234 = ZfSch 1991, 277; OLG Bamberg, Urt. v. 30. September 1983, Az: 6 U 31/83 zit. nach juris [LS]; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1990, 929).
  • OLG Hamm, 20.05.2015 - 20 U 234/11

    Leistungsfreiheit des Wassersport-Kaskoversicherers wegen vorsätzlicher

    Denn selbst ein objektiv gegebener Fahrfehler müsste über einen alltäglichen Fehler, der jedem Fahrer unterlaufen kann, hinausgehen, um den Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu begründen (Senat, Urt. v. 31.08.1990, 20 U 57/90, juris, Rn. 9, r+s 1991, 186).
  • LG Dortmund, 07.10.2015 - 2 O 10/15

    Leistung von Schadensersatz für Schäden am Mietwagen durch Entfallen der

    Der Verkehrsteilnehmer muss dabei schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und das nicht beachtet haben, was im konkreten Fall jedermann einleuchten musste (BGH VersR 1953, 335; OLG Hamm VersR 1982, 796; r+s 1991, 186).

    Überzeugend ist jedoch, nach der Verkehrssituation im Einzelfall zu entscheiden, insbesondere als entscheidend anzusehen, ob der Fahrer seinen Blick von der Fahrbahn abgewandt hat und ob die Greifbewegung zwangsläufig zu einem Verreißen des Lenkrads führen musste (Vgl. OLG Hamm, r+ s 1991, 186; VersR 1982, 796).

  • AG Menden, 21.09.2005 - 4 C 141/04

    Keine grob fahrlässige Unfallverursachung bei Griff nach Kaugummi auf

    Vergleich zum Ganzen: OLG Hamm DAR 2001, 128; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 1999, 210; OLG Hamm, NZV 1991, 234; OLG Bamberg, Urteil vom 30.09.1983, AZ: 6 U 31/83 (grobe Fahrlässigkeit jeweils verneint).
  • VG München, 20.12.2013 - M 21 K 11.2222

    Schadensersatzpflicht des Soldaten gegenüber dem Dienstherrn wegen eines

    Die Rechtsprechung hat in diesen Fällen überzeugend grobe Fahrlässigkeit verneint (OLG München v. 24.01.1992, Az. 10 U 4963/91; OLG Hamm v. 31.08.1990, Az. 20 U 57/90).
  • LG Köln, 26.07.2004 - 4 O 13/04
    Dabei kommt es entgegen der Auffassung des Beklagten nicht darauf an, dass das zu einem Abkommen von der Fahrbahn führende Bücken nach heruntergefallenen Gegenständen nicht stets und automatisch als grob fahrlässig anzusehen ist (vgl. OLG Dresden DAR 2001, 498 [OLG Dresden 15.06.2001 - 3 U 468/01] ; OLG Düsseldorf Schaden-Praxis 1999, 210; OLG Hamm NZV 1991, 234; OLG Bamberg DAR 1984, 22; AG Frankfurt VersR 1999, 1275).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht