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   KG, 23.05.1991 - 12 U 2473/90   

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https://dejure.org/1991,4466
KG, 23.05.1991 - 12 U 2473/90 (https://dejure.org/1991,4466)
KG, Entscheidung vom 23.05.1991 - 12 U 2473/90 (https://dejure.org/1991,4466)
KG, Entscheidung vom 23. Mai 1991 - 12 U 2473/90 (https://dejure.org/1991,4466)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines teilweise gewerblich genutzten Pkw richtet sich nicht schematisch nach dem steuerrechtlich angesetzten privaten Nutzungsanteil. Vielmehr ist auf den konkreten Einzelfall abzustellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nutzungsausfall; Verkehrsunfall; Schadensersatz; Gewerblich; Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249, § 823

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 29
  • VersR 1992, 327
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75

    Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines

    Auszug aus KG, 23.05.1991 - 12 U 2473/90
    Das Kammergericht Berlin VersR 1992, 327 f. (Urt. v. 23.05.1991 - 12 U 2473/90) hat (anknüpfend an seine früheren Entscheidungen VersR 1977, 477; VersR 1970, 185 und an die Entscheidung BGH VersR 1978, 374) eine schematische Anwendung der Aufteilung zwischen Privat- und Geschäftsanteil abgelehnt und vielmehr eine Einzelfallbeurteilung bevorzugt, wobei durchaus auch (sogar neben schon erstattetem Verdienstausfall) noch teilweise oder sogar voller Nutzungsausfall zugesprochen werden könne: Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines teilweise gewerblich genutzten Pkw richtet sich nicht schematisch nach dem steuerrechtlich angesetzten privaten Nutzungsanteil.

    Nicht anders ist die Rechtsprechung des BGH (BGHZ 70, 199 (203 f.) = VersR 78, 374 (375) zu verstehen.

  • KG, 18.12.1975 - 22 U 1701/75

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung im Lückenfall

    Auszug aus KG, 23.05.1991 - 12 U 2473/90
    Das Kammergericht Berlin VersR 1992, 327 f. (Urt. v. 23.05.1991 - 12 U 2473/90) hat (anknüpfend an seine früheren Entscheidungen VersR 1977, 477; VersR 1970, 185 und an die Entscheidung BGH VersR 1978, 374) eine schematische Anwendung der Aufteilung zwischen Privat- und Geschäftsanteil abgelehnt und vielmehr eine Einzelfallbeurteilung bevorzugt, wobei durchaus auch (sogar neben schon erstattetem Verdienstausfall) noch teilweise oder sogar voller Nutzungsausfall zugesprochen werden könne: Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines teilweise gewerblich genutzten Pkw richtet sich nicht schematisch nach dem steuerrechtlich angesetzten privaten Nutzungsanteil.

    Dieser Grundsatz ist auch vom 22. Zivilsenat des KG in seiner Entscheidung vom 18.12.1985 (DAR 76, 296 (297) = VersR 77, 477 L) beachtet worden, wenn er zum Ergebnis gelangt ist, daß 50 % der vollen Nutzungsentschädigung angemessen erschienen.

  • OLG Frankfurt, 10.07.1985 - 17 U 123/84

    Gewerblich und privat genutztes Fahrzeug - Verdienstentgang

    Auszug aus KG, 23.05.1991 - 12 U 2473/90
    Zwar knüpft ein Teil der Rechtsprechung an diesen Prozentsatz an und ermittelt in gleicher Höhe die Nutzungsausfallentschädigung (vgl. OLG Frankfurt/M. VersR 87, 204 (205) = NJW 85, 2955 (2956) = DAR 86, 24 OLG Karlsruhe VersR 89, 1276 = DAR 89, 106 (107), doch offenbar in Ermangelung einer genaueren Schätzungsgrundlage.
  • OLG Karlsruhe, 09.12.1988 - 10 U 144/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einem rechts am Fahrbahnrand haltenden

    Auszug aus KG, 23.05.1991 - 12 U 2473/90
    Zwar knüpft ein Teil der Rechtsprechung an diesen Prozentsatz an und ermittelt in gleicher Höhe die Nutzungsausfallentschädigung (vgl. OLG Frankfurt/M. VersR 87, 204 (205) = NJW 85, 2955 (2956) = DAR 86, 24 OLG Karlsruhe VersR 89, 1276 = DAR 89, 106 (107), doch offenbar in Ermangelung einer genaueren Schätzungsgrundlage.
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