Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 13.10.1992

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.12.1992 - 1 Ws 1084/92, 5 Ss 372/92   

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OLG Düsseldorf, 08.12.1992 - 1 Ws 1084/92, 5 Ss 372/92 (https://dejure.org/1992,4180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.1992 - 1 Ws 1084/92, 5 Ss 372/92 (https://dejure.org/1992,4180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 1992 - 1 Ws 1084/92, 5 Ss 372/92 (https://dejure.org/1992,4180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Die Wartepflicht des StGB § 142 entfällt nur dann, wenn das Verhalten eines zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden zweifelsfrei nicht zur Unfallverursachung beigetragen hat

  • kanzlei-heskamp.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 157
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60

    Ehepaar-Unfall - § 142 StGB, Abgrenzung Mittäter - Gehilfe, Beifahrer als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1992 - 1 Ws 1084/92
    Als Täter nach dieser Vorschrift kommt deshalb jeder in Betracht, der, sei es auch zu Unrecht, in den - nicht ganz unbegründeten - Verdacht gerät, den Unfall verursacht oder mitverursacht zu haben (so auch BGH, 22. Juli 1960, 4 StR 232/60, BGHSt 15, 1).

    Die Wartepflicht trifft deshalb jeden zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden, gegen den nach den Umständen der nicht ganz unbegründete Verdacht einer irgendwie gearteten Mitverursachung des Unfalls erhoben werden kann (BGHSt 15, 1, 4; OLG Köln NStE Nr. 7 zu § 142 StGB; Cramer in Schönke/Schröder, StGB, 24. Aufl., Rdn. 61 zu § 142 m.w.N.).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.10.1992 - 1 Ss 266/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4879
OLG Celle, 13.10.1992 - 1 Ss 266/92 (https://dejure.org/1992,4879)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.10.1992 - 1 Ss 266/92 (https://dejure.org/1992,4879)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - 1 Ss 266/92 (https://dejure.org/1992,4879)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 157
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 16.12.2015 - 4 StR 227/15

    Vorlageverfahren; Verhängung von Nebenfolgen bei tatmehrheitlich begangenen

    Es wäre aber "sinnlos' (OLG Hamm, NZV 2010, 159, 160; Brandenburgisches OLG, VRS 106, 212, 213; vgl. BayObLG, VRS 51, 221, 223; OLG Celle, NZV 1993, 157), mehrere Fahrverbote zu verhängen, wenn eines der angeordneten Fahrverbote aufgrund der Parallelvollstreckung letztlich nicht zum Tragen käme.

    Schließlich bleibt bei Zugrundelegung der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm unklar, was hinsichtlich der Verhängung der Nebenfolge(n) gelten soll, wenn in einem Verfahren straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliches Fahrverbot zusammentreffen (vgl. Zopfs, DAR 2015, 538; zur bisherigen Auffassung, dass auch in diesem Fall nur ein Fahrverbot verhängt werden kann: OLG Celle, NZV 1993, 157; LK-StGB/Geppert, 12. Aufl., § 44 Rn. 79; MüKo-StGB/Athing, 2. Aufl., § 44 Rn. 14).

    Denn das Fahrverbot soll als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme spezialpräventiv wirken (vgl. BT-Drucks. 13/6914, S. 119; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01, wistra 2002, 57, 58; OLG Celle, NZV 1993, 157).

  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen

    Soweit ersichtlich, ist bislang einhellige - weitgehend tragende - Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, dass innerhalb derselben Entscheidung auch dann nicht mehrfach auf ein Fahrverbot erkannt werden kann, wenn mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet werden, von denen jede bereits für sich allein die Anordnung eines Fahrverbots rechtfertigen würde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21. November 1995 - 1 ObOWi 595/95, juris Rn. 15 mwN; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. September 2013 - 2 Ss OWi 743/13, juris Rn. 11; Brandenburgisches OLG, Beschlüsse vom 28. Mai 2002 - 2 Ss [OWi] 16 B/02, VRS 106, 212, 213; vom 5. März 2013 - [2 B] 53 Ss-OWi 74/13 [41/13], VRS 124, 346 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 1997 - 5 Ss [OWi] 281/97, NZV 1998, 298, 299; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 6. September 2001 - 2 SsOWi 222/01, SchlHA 2002, 177; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - 1 Ss 541/95, NZV 1996, 159, 160; zum Zusammentreffen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in demselben Verfahren OLG Celle, Urteil vom 13. Oktober 1992 - 1 Ss 266/92, NZV 1993, 157).
  • BayObLG, 20.07.1993 - 2St RR 81/93

    Wird der Ausspruch über ein Fahrverbot während der Zeit rechtskräftig, in der der

    Wenn in solchen Fällen der Führerschein amtlich verwahrt ist, muß daher die Dauer jeden Fahrverbots, das während dieser Verwahrzeit rechtskräftig wird, vom Zeitpunkt der Rechtskraft ab gerechnet werden (vgl. OLG Celle NZV 1993, 157 ; AG Augsburg NZV 1990, 244 ff).

    Wenn in solchen Fällen der Führerschein amtlich verwahrt ist, muß daher die Dauer jeden Fahrverbots, das während dieser Verwahrzeit rechtskräftig wird, vom Zeitpunkt der Rechtskraft ab gerechnet werden (vgl: OLG Celle NZV 1993, 157 ; AG Augsburg NZV 1990, 244 ff.; LG Münster NJW 1980, 2481; BayObLGSt 1976, 58/61; Mühlhaus/Janiszewski StVO 13. Aufl. § 44 StGB Rn. 13; Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 44 Rn. 21; SK 5. Aufl. § 44 Rn. 16; Lackner StGB 20. Aufl. § 44 Rn. 11; Janiszewski Verkehrsstrafrecht 3. Aufl. Rn. 674 a; Karl NJW 1987, 1063; Widmaier NJW 1971, 1158 ff.).

  • OLG Brandenburg, 28.05.2002 - 2 Ss OWi 16 B/02

    Nur ein Fahrverbot bei realkonkurrierenden Ordnungswidrigkeiten

    c) das Gesetz erlaubt es nicht, zwei oder mehrere rechtskräftige Fahrverbote nacheinander zu vollstrecken, so dass es sinnlos wäre, zwei oder gar mehrere Fahrverbote nebeneinander anzuordnen (vgl. BayObLG VRS 51, 221; OLG Celle NZV 1993, 157; OLG Stuttgart VRS 91, 134; Bbg. OLG ZfS 1997, 277).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1997 - 5 Ss OWi 281/97
    Bei der Verwirklichung eines Tatbestandes der Bußgeldkatalogverordnung, der ein Regelfahrverbot vorsieht, in zwei Fällen (§§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV -Bußgeldkatalog lfd. Nr. 5.3.5-, 20 OWiG ) - wie hier - kommt lediglich die Verhängung eines einheitlichen Fahrverbots in Betracht (vgl. BayObLG VM 1976, 57f.; OLG Celle NZV 1993, 157 ; OLG Stuttgart VRS 91 (1996), 134f.; Jagusch/Hentschel a.a.0.
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1998 - 5 Ss OWi 236/98

    Nur ein Fahrverbot bei tatmehrheitlichen Geschwindigkeitsverstößen

    Bei der Verwirklichung eines Tatbestandes deS Bußgeldkataloges, der ein Regelfahrverbot vorsieht, in mehreren Fällen kommt lediglich die Verhängung eines einheitlichen Fahrverbots in Betracht (vgl. BayObLG, VerkMitt 1976, 57 f.; OLG Celle, NZV 1993, 157 ; OLG Stuttgart, NZV 1996, 159 = VRS 91, 134 f.; ferner Senatsbeschluß vom 18. November 1997, aaO., sowie Jagusch/Hentschel, aaO., § 25 StVG Rdnr. 17).
  • AG Passau, 06.04.2005 - 7 Cs 312 Js 17738/04

    Vollstreckung des strafrechtlichen Fahrverbots neben dem bußgeldrechtlichen

    Das Gericht schließt sich für den vorliegend zu entscheidenden Fall der Vollstreckung eines straf- rechtlichen Fahrverbotes neben der Vollstreckung bußgeldrechtlicher Fahrverbote der Rechtsauffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NZV 1993, 157), der Rechtsauffassung von Tröndle/Fischer (StGB, 51. Aufl., § 44, RdNr. 18) sowie der Rechtsauffassung von Göhler (OWiG, 13. Aufl., § 90, RdNr. 31b) an, wo- nach das strafrechtliche Fahrverbot nicht nach, sondern neben den bußgeldrechtlichen Fahrverboten zu voll- strecken ist.
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