Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 21.01.1993

Rechtsprechung
   KG, 15.02.1993 - 12 U 6437/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6070
KG, 15.02.1993 - 12 U 6437/91 (https://dejure.org/1993,6070)
KG, Entscheidung vom 15.02.1993 - 12 U 6437/91 (https://dejure.org/1993,6070)
KG, Entscheidung vom 15. Februar 1993 - 12 U 6437/91 (https://dejure.org/1993,6070)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unabwendbarkeit; Verkehrsunfall; Wildwechsel; Autobahn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision infolge Notbremsung wegen auf die Autobahn laufender Wildschweine

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 313
  • VersR 1994, 361
 
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Wird zitiert von ... (4)

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.01.1993 - 27 U 185/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,13039
OLG Hamm, 21.01.1993 - 27 U 185/92 (https://dejure.org/1993,13039)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.1993 - 27 U 185/92 (https://dejure.org/1993,13039)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 27 U 185/92 (https://dejure.org/1993,13039)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 313
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 26.01.2004 - 12 U 1439/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines links

    Auch das Überholen mehrerer vorausfahrender Fahrzeuge bei unklarer Verkehrslage wird in der Rechtsprechung zum Anlass genommen, die Mithaftungsquote des Überholers zu erhöhen (vgl. OLG Hamm NZV 1993, 313).
  • AG Tecklenburg, 23.04.2002 - 11 C 30/02

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Überholen einer Fahrzeugkolonne

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist vielmehr sogar anerkannt, dass demjenigen, der eine Fahrzeugkolonne in einem Zug überholt und mit einem aus der Kolonne nach links hin abbiegenden Fahrzeug zusammenstößt, sogar i.d.R. die überwiegende Mithaftung trifft (vgl. z.B. OLG Hamm, NZV 1993, 313 ; OLG Schleswig, VersR 1974, 703; OLG Koblenz, VersR 1978, 576; OLG Karlsruhe, RUS 1981, 12).
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