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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.07.1993 - 1 U 161/92   

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OLG Düsseldorf, 12.07.1993 - 1 U 161/92 (https://dejure.org/1993,3842)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.1993 - 1 U 161/92 (https://dejure.org/1993,3842)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juli 1993 - 1 U 161/92 (https://dejure.org/1993,3842)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anscheinsbeweis für ein Verschulden des auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffahrenden Fahrers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 1 Abs. 2 § 2 Abs. 3 § 9 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall einer Straßenbahn auf ein in ihrem Gleisbereich befindliches Kraftfahrzeug; Geltung des Vertrauensgrundsatzes

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 13 O 386/91
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1993 - 1 U 161/92

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 28
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 30.06.1975 - 1 U 192/74
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1993 - 1 U 161/92
    Allerdings hält der Senat seine bisherige Rechtsprechung, wonach beim Auffahren einer Straßenbahn auf ein in ihrem Gleisbereich befindliches Kfz die Regeln des Anscheinsbeweises nicht anwendbar sind (vgl. Senat, VersR 1988, 90f. = StVE § 17 StVG Nr. 6; VersR 1976, 499 f.), nicht mehr aufrecht.
  • BGH, 30.10.1990 - VI ZR 340/89

    Verkehrsrecht - Geschwindigkeit - Straßenbahn - Notbremsung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1993 - 1 U 161/92
    Erst in dem Augenblick, in dem sich die Gefahr einer Kollision aufdrängt und eine rechtzeitige Räumung des Gleisbereiches unwahrscheinlich ist oder sich die Straßenbahn sonst einer unklaren Verkehrssituation nähert, entfällt die Berechtigung des Straßenbahnführers, auf seinen Vorrang zu vertrauen, und er ist zur Einleitung einer Bremsung, notfalls auch einer Schnellbremsung, verpflichtet (vgl. BGH, DAR 1991, 57f.).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1986 - 1 U 78/85

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1993 - 1 U 161/92
    Allerdings hält der Senat seine bisherige Rechtsprechung, wonach beim Auffahren einer Straßenbahn auf ein in ihrem Gleisbereich befindliches Kfz die Regeln des Anscheinsbeweises nicht anwendbar sind (vgl. Senat, VersR 1988, 90f. = StVE § 17 StVG Nr. 6; VersR 1976, 499 f.), nicht mehr aufrecht.
  • OLG Hamm, 22.11.2004 - 13 U 131/04

    Haftungsquote bei Straßenbahnunfall

    Erst in dem Moment, in dem sich die Gefahr einer Kollision aufdrängt und eine rechtzeitige Räumung des Gleisbereichs unwahrscheinlich ist oder sich die Straßenbahn sonst einer unklaren Verkehrssituation nähert, entfällt die Berechtigung des Straßenbahnführers, auf seinen Vorrang zu vertrauen und ist er ggfs. zur Einleitung einer Schnellbremsung verpflichtet (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf NZV 1994, 28 ff.; OLG Hamm NZV 1991, 313; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 2 StVO, Rdn. 64 und § 9 StVO, Rdn. 36; ).

    Es kann hier - trotz der Unaufklärbarkeit des genauen Ablaufs, insbesondere der Fahrzeugabstände - davon ausgegangen werden, dass diese erhöhte Betriebsgefahr sich auch ursächlich ausgewirkt hat (so offenbar auch OLG Düsseldorf NZV 1994, 28 ff. in einem ähnlich gelagerten Fall).

    Ein völliges Zurücktreten der Straßenbahnbetriebsgefahr hinter einem schwerwiegenden unfallursächlichen Fehlverhalten des PKW-Fahrers ist von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen auch schon mehrfach angenommen worden (vgl. die auch bei Grüneberg, a.a.O. aufgeführten Entscheidungen des OLG Düsseldorf NZV 1994, 28 ff., des OLG Hamm VersR 1988, 1250 und des OLG Braunschweig VersR 1969, 1048).

  • OLG Celle, 11.06.2008 - 14 U 179/07

    Haftungsrechtliche Fragen beim Transport eines Kindes in einem Fahrradsitz ohne

    Er durfte vielmehr auf ein verkehrsgerechtes Verhalten des Beklagten und seinen Durchfahrtsvorrang gemäß § 2 Abs. 3 StVO vertrauen (OLG Hamburg VRS 108, 193. OLG Düsseldorf NZV 1994, 28).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - 1 U 121/06

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß einer Straßenbahn mit der geöffneten

    a) Einerseits gelten nach der Rechtsprechung des Senats die Regeln des Anscheinsbeweises ebenfalls für ein Verschulden des Fahrers eines Straßenbahnzuges, der auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffährt (Senat NZV 1994, 28; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., § 16 StVG, Rdnr. 401).

    Er ist dann zur Einleitung einer Bremsung, notfalls auch einer Schnellbremsung, verpflichtet (Senat NZV 1994, 28, 29 mit Hinweis auf BGH DAR 1991, 57).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - 1 U 33/17

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf ein auf den Schienen

    Wegen der Schienengebundenheit und geringen Bremsverzögerung der Straßenbahn sind daher Rückschlüsse auf ein Verschulden des Straßenbahnführers nur dann möglich, wenn er genügend lange Zeit hatte, sich auf ein für ihn erkennbares Hindernis einzustellen (Senat, Urteil vom 12.07.1993 - 1 U 162/93 - NZV 1994, 28; OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 86).

    Bei der Bestimmung des genügenden Zeitraums ist entsprechend den vorstehenden Ausführungen zu berücksichtigen, dass der Straßenbahn aufgrund der Vorschriften des § 2 Abs. 3 StVO im Straßenverkehr Vorrang zukommt und eine Reaktion des Straßenbahnfahrers erst in dem Augenblick verlangt wird, in dem sich die Gefahr einer Kollision aufdrängt und eine rechtzeitige Räumung des Gleisbereiches unwahrscheinlich ist oder sich die Straßenbahn sonst einer unklaren Verkehrssituation nähert (Senat, Urteil vom 12.07.1993 - 1 U 162/93 -, NZV 1994, 28).

  • KG, 26.01.2004 - 12 U 182/02

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision einer Straßenbahn mit einem auf

    Zwar trifft es zu, dass die Betriebsgefahr, die von einer Straßenbahn ausgeht, gegenüber derjenigen eines Pkw erhöht ist, da die Straßenbahn schienengebunden und ihr Bremsweg bedingt durch das hohe Fahrzeuggewicht sehr lang ist (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1994, 28, 29).
  • LG Berlin, 06.04.2011 - 42 O 157/10

    Verkehrsunfall - Kollision eines Kraftfahrzeugs mit Straßenbahn - Alleinhaftung

    Anders als bei einem Auffahrunfall zwischen Kraftfahrzeugen vermag alleine das Auffahren einer Straßenbahn auf ein in ihrem Gleisbereich befindliches Fahrzeug einen Anschein für ein Verschulden des Straßenbahnfahrers nicht zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 76, 499; OLG Dresden VersR 97, 332; OLG Hamm NZV 91, 313; OLG Düsseldorf OLGR 93, 339, 340).

    Erst in dem Moment, in dem sich die Gefahr einer Kollision aufdrängt und eine rechtzeitige Räumung des Gleisbereichs unwahrscheinlich ist oder sich die Straßenbahn sonst einer unklaren Verkehrssituation nähert, entfällt die Berechtigung des Straßenbahnfahrers, auf seinen Vorrang zu vertrauen und ist er ggfs. zur Einleitung einer Schnellbremsung verpflichtet (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf NZV 1994, 28 ff.; OLG Hamm NZV 1991, 313; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. September 1998 - 10 U 63/98 - ; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 2 StVO, Rdn. 64 und § 9 StVO, Rdn. 36; ).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 1 U 18/05
    Dabei sind sämtliche bekannten Umstände des Falles - sei es, dass der Beweispflichtige sie selbst vorträgt oder sie unstreitig oder vom Gericht festgestellt sind - in die Prüfung miteinzubeziehen (Senat NZV 1994, 28; Lepa, Beweiserleichterungen im Haftpflichtrecht, NZV 1992, 129, 130, 131; Zöller-Greger, ZPO, 23; Aufl., vor § 284 Rn. 29; Baumbach Lauterbach, Albers, Hartmann, ZPO, 61. Aufl., Anh. 286, Rn: 16, 17).
  • OLG Jena, 10.08.1999 - 3 U 1357/97

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einer Kehrmaschine im

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  • LG Düsseldorf, 15.03.2004 - 13 O 55/02

    Streit um Ersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatzgelände;

    Das Gericht kann im Rahmen der gemäss § 17 StVG vorzunehmenden Abwägung nur solche Tatsachen zu Lasten einer Partei berücksichtigen, die als solche und hinsichtlich ihrer Unfallursächlichkeit unstreitig, zugestanden oder nachgewiesen sind ( vgl wiederum Hentschel aa0, § 17 StVG RN 21 sowie BGH NJW 2000, 3069; OLG Düsseldorf NZV 1994, 28 u.a. ).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 199/05

    Schadensersatzanspruch eines Fahrers einer unfallbeteiligten Straßenbahn gegen

    Erst in dem Augenblick, in dem sich die Gefahr einer Kollision aufdrängt und eine rechtzeitige Räumung des Gleisbereiches unwahrscheinlich ist oder sich die Straßenbahn sonst einer unklaren Verkehrssituation nähert, entfällt die Berechtigung des Straßenbahnführers, auf seinen Vorrang zu vertrauen und er ist zur Einleitung einer Bremsung, notfalls auch einer Schnellbremsung, verpflichtet (Senat, Urteil vom 12. Juli 1993, Az. 1 U 161/92; veröffentlicht in NZV 1994, 28 ff; BGH DAR 1991, 57 f).
  • AG Essen, 09.07.2013 - 11 C 232/13
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   OLG Hamm, 13.07.1993 - 27 U 66/93   

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https://dejure.org/1993,5094
OLG Hamm, 13.07.1993 - 27 U 66/93 (https://dejure.org/1993,5094)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.1993 - 27 U 66/93 (https://dejure.org/1993,5094)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 1993 - 27 U 66/93 (https://dejure.org/1993,5094)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17; StVO § 1 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Pflichten des Kraftfahrers bei Anhalten auf freier Strecke wegen eines Hindernisses

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 2 O 561/92
  • OLG Hamm, 13.07.1993 - 27 U 66/93

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 28
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Karlsruhe, 27.07.2009 - 9 S 117/09

    Bremsen des Vorausfahrenden wegen einer Taube und Auffahren des Nachfolgenden

    Wer nämlich auf "freier Strecke" eines Hindernisses wegen anhalten will, das für den nachfolgenden Verkehr nicht ohne weiteres erkennbar ist, hat dessen Gefährdung auszuschließen (OLG Hamm, Urteil vom 13.07.1993, 27 U 66/93).
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