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   OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93   

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https://dejure.org/1994,1139
OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93 (https://dejure.org/1994,1139)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.03.1994 - 7 U 296/93 (https://dejure.org/1994,1139)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. März 1994 - 7 U 296/93 (https://dejure.org/1994,1139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit von Mietwagenkosten; Pflicht, das preisgünstigste Mietwagenunternehmen ausfindig zu machen; Recht des Erstattungspflichtigen zu bestimmen, bei welcher Gesellschaft das Mietauto gemietet wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 254 Abs. 2
    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die Wahl eines Unfallersatztarifs seitens des Geschädigten verstößt nicht gegen die Schadensminderungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 921
  • NZV 1994, 313
 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Nachdem zum Zeitpunkt dieser Empfehlung noch eine Ersparnis von 15-20 % der Mietwagenkosten angesetzt worden ist (vgl. OLG Köln VersR 1993, 372, 373), wird heute selbst dann, wenn ein gleichwertiges Fahrzeug angemietet wird, nur noch teilweise eine Ersparnis von 10 % der Mietwagenkosten (vgl. etwa OLG Hamm, VersR 2001, 206, 208 und Urteil vom 21. April 2008 - 6 U 188/07, juris Rn. 20; OLG Jena, OLGR Jena 2007, 985, 988; LG Dortmund, NZV 2008, 93, 95) und teilweise eine solche von 3-5 % angenommen (vgl. etwa OLG Stuttgart, NZV 1994, 313, 315; OLG Nürnberg, VersR 2001, 208; OLG Köln, SP 2007, 13, 16).
  • LG Stuttgart, 27.11.2020 - 19 O 145/20

    Corona-Pandemie: Ansteckungschutzmaßnahmen des Reparateurs sind kein

    Vorliegend nimmt das Gericht im Wege des Ermessens nach § 287 ZPO eine Eigenersparnis i.H.v. 5 % der Mietwagenkosten an (so auch: OLG Stuttgart, Urteil vom 31. März 1994 - 7 U 296/93).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Denn zu solcher Suche nach einem günstigeren Sondertarif war der Kläger gegenüber den Beklagten nicht verpflichtet (vgl. OLG Karlsruhe, DAR 1993, 229, 230; OLG Stuttgart, NZV 1994, 313, 314 f; OLG Nürnberg, NZV 1994, 479; OLG Frankfurt, NZV 1995, 108, 109; Rixecker aaO., S. 372; Greger, NZV 1994, 11, 13; ders. NZV 1994, 337, 339 f).
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