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   LG Hagen, 05.04.1994 - 46 Qs 22/94   

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LG Hagen, 05.04.1994 - 46 Qs 22/94 (https://dejure.org/1994,5981)
LG Hagen, Entscheidung vom 05.04.1994 - 46 Qs 22/94 (https://dejure.org/1994,5981)
LG Hagen, Entscheidung vom 05. April 1994 - 46 Qs 22/94 (https://dejure.org/1994,5981)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 334
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05

    Rechtstaatsprinzip (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Abwägung; Schutz der

    b) Von einem Teil der Rechtsprechung wird mit Blick auf die gebotene Beschleunigung, das Vertrauen des Betroffenen und den Charakter als Eilmaßnahme (vgl. LG Trier, VRS 63, S. 210 f.) die Berechtigung des Staates zur vorläufigen Einziehung der Fahrerlaubnis bereits vier (vgl. LG Kiel, StV 2003, S. 325) bzw. fünf Monate (vgl. LG Darmstadt, StV 1990, S. 104; LG Hannover, StV 1988, S. 521) nach dem jeweiligen Tatzeitraum verneint (ähnlich LG Hagen, NZV 1994, S. 334 mit ablehnender Anmerkung von Molketin; für eine Sechsmonatsfrist im Regelfall: Kropp, NStZ 1997, S. 471).
  • BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem § 111a StPO und Berücksichtigung des

    Schließlich ist auch nicht ersichtlich, dass der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis ein von Verfassungs wegen zu berücksichtigendes schützenswertes Vertrauen des Antragstellers entgegenstünde (vgl. dazu Molketin, Anmerkung zum Beschluss des Landgerichts Hagen vom 5. April 1994, NZV 1994, S. 334 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und

    Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111 a StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 111 a Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; a.A. soweit ersichtlich nur LG Trier VRS 63, 210; LG Hagen NZV 1994, 334 und teilweise a.A. Kropp NStZ 1997 S. 471).
  • LG Kleve, 21.04.2011 - 120 Qs 40/11

    Eine Fahrerlaubnis kann trotz länger zurückliegendem Zeitraum, hier 7 Monate,

    Die Kammer verkennt nicht, dass von einem Teil der Rechtsprechung aufgrund des Präventiv-Charakters des § 111 a StPO für eine solche vorläufige Maßnahme kein Raum mehr gesehen wird, wenn seit Bekanntwerden der die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigende Gründe mehrere Monate verstrichen sind und Anhaltspunkte für den Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Ausübung weiterer Straftaten nicht bestehen (vgl. LG Hagen, NZV 94, 334).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2002 - 3 Ws 108/02

    Zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei allgemeiner Kriminalität und zum

    Zwar wird für eine Eilentscheidung nach § 111a StPO in der Rechtsprechung vereinzelt kein Raum mehr gesehen, wenn seit dem Bekanntwerden der die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigenden Gründe mehrere Monate verstrichen sind und "Anhaltspunkte für den Einsatz eines Kfz zur Ausübung weiterer Straftaten nicht bestehen" (LG Hagen, NZV 94, 334 mit abl. Anmerkung Molketin; vgl. auch LG Trier, VRS 63, 210f.).
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