Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AUB 88 § 2 I Nr. 1
Anforderungen an eine forensisch verwertbare BAK-Bestimmung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB § 2
Beweislast des Versicherers bezüglich einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung des Versicherungsnehmers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftungsausschuß; Beweispflicht des Versicherers; Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung; Unfallursache; Beweisführung; Blutprobe; Blutalkoholkonzentration; ADH-Verfahren; Verfahren nach Widmark; Forensische Verwertbarkeit
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 97
- NZV 1994, 443 (Ls.)
- VersR 1994, 167
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89
Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung - …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93
Die Antragsgegnerin hat jedoch die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Haftungsausschlusses voll zu beweisen (BGH VersR 1990, 1343 ) und wird bei Sachlage diesen Beweis nicht führen können. - BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 8/87
Anforderungen an die Annahme einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93
Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur genügt es zur Feststellung der BAK im Unfallzeitpunkt, wenn jeweils zwei Analyen nach 2 Meßmethoden durchgeführt worden sind, aus denen ein Mittelwert gebildet wird (Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1982, 2131 ; BGH NJW-RR 1988, 1376). - BayObLG, 19.03.1982 - 1 ObOWi 503/81
Blutalkohol; Alkohol; Untersuchung; Blut; ADH-Methode; Promille; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93
Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur genügt es zur Feststellung der BAK im Unfallzeitpunkt, wenn jeweils zwei Analyen nach 2 Meßmethoden durchgeführt worden sind, aus denen ein Mittelwert gebildet wird (Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1982, 2131 ; BGH NJW-RR 1988, 1376). - OLG Nürnberg, 29.06.1989 - 8 U 189/88
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93
Der Senat hat jedoch mit Urteil vom 29.6.1989 (8 U 189/88 = 6 O 1477/87 LG Regensburg), gestützt auf ein Sachverständigengutachen des festgestellt, daß bei Vorliegen von nur 3 Einzelanalysen (2 nach ADH und eine nach der gaschromatographischen (GC)-Methode) der ermittelte BAK-Wert forensisch verwertbar ist, wenn der Abstand zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Wert der Einzelanalysen nicht mehr als 10 % des Mittelwertes beträgt, was im damaligen Verfahren der Fall war.
- BGH, 25.09.2002 - IV ZR 212/01
Anforderungen an die Blutalkoholmessung
Teilweise wird eine Unverwertbarkeit des Meßwerts angenommen (so wohl OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 97 = VersR 1994, 167). - OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 14 U 159/99
Leistungsausschluss nach § 61 VVG bei nur einem BAK-Analysewert
In der Rechtsprechung wird teilweise die Auffassung vertreten, dass ein solches Analyseergebnis die Feststellung einer bestimmten Blutalkoholkonzentration nicht erlaube, weil mangels hinreichender Kontrolluntersuchungen die Gefahr von Fehleinschätzungen nicht ausgeschlossen sei (so OLG Stuttgart, VRS 66, 450; OLG Nürnberg, VersR 94, 167). - OLG Hamm, 15.01.1997 - 20 U 144/96
Begriff der Bewußtseinsstörung in der Unfallversicherung
Schließlich wird noch einmal bestritten, daß die Blutalkoholkonzentration ordnungsgemäß ermittelt sei; bislang sei jedenfalls nicht erkennbar, daß die durchgeführte Untersuchung den Anforderungen von OLG Nürnberg, VersR 1994, 167 genüge.
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 17.02.1994 - 12 U 147/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
VVG § 61; VVG § 62; VVG § 63; AKB § 12 Abs. 1 I d
Kein Anspruch auf Rettungskosten bei grober Fahrlässigkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1994, 443
- VersR 1995, 1088
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 7 U 83/01
Kfz-Haftpflichtversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei bloßem Überschreiten der …
Es leuchtet ein, daß eine etwaige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit je nach Ausbauzustand und sonstigen Verkehrsverhältnissen als grob fahrlässig zu bewerten ist, so dass das Abstellen auf die Geschwindigkeitsüberschreitung allein den Besonderheiten des einzelnen Falles nicht gerecht wird (vgl. auch OLG Köln r + s 1994, 443; OLG Koblenz OLGR 2000, 58 = Versicherungsrecht 2000 720; OLG Karlsruhe NZV 1994, 443). - OLG Nürnberg, 27.01.2000 - 8 U 3128/99
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 100 % ist grob fahrlässig L
Als derartiger grober Verkehrsverstoß wird auch die Überschreitung der im Einzelfall zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 % angesehen, wenn weitere -gefährdende Umstände hinzu kommen (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 94, 443 ; OLG Hamm, VersR 87, 89 ).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.02.1993 - 20 U 308/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1994, 443 (Ls.)