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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4068
OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93 (https://dejure.org/1993,4068)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.06.1993 - 8 W 1632/93 (https://dejure.org/1993,4068)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Juni 1993 - 8 W 1632/93 (https://dejure.org/1993,4068)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2 I Nr. 1
    Anforderungen an eine forensisch verwertbare BAK-Bestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB § 2
    Beweislast des Versicherers bezüglich einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftungsausschuß; Beweispflicht des Versicherers; Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung; Unfallursache; Beweisführung; Blutprobe; Blutalkoholkonzentration; ADH-Verfahren; Verfahren nach Widmark; Forensische Verwertbarkeit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 97
  • NZV 1994, 443 (Ls.)
  • VersR 1994, 167
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93
    Die Antragsgegnerin hat jedoch die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Haftungsausschlusses voll zu beweisen (BGH VersR 1990, 1343 ) und wird bei Sachlage diesen Beweis nicht führen können.
  • BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 8/87

    Anforderungen an die Annahme einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93
    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur genügt es zur Feststellung der BAK im Unfallzeitpunkt, wenn jeweils zwei Analyen nach 2 Meßmethoden durchgeführt worden sind, aus denen ein Mittelwert gebildet wird (Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1982, 2131 ; BGH NJW-RR 1988, 1376).
  • BayObLG, 19.03.1982 - 1 ObOWi 503/81

    Blutalkohol; Alkohol; Untersuchung; Blut; ADH-Methode; Promille;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93
    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur genügt es zur Feststellung der BAK im Unfallzeitpunkt, wenn jeweils zwei Analyen nach 2 Meßmethoden durchgeführt worden sind, aus denen ein Mittelwert gebildet wird (Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1982, 2131 ; BGH NJW-RR 1988, 1376).
  • OLG Nürnberg, 29.06.1989 - 8 U 189/88
    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93
    Der Senat hat jedoch mit Urteil vom 29.6.1989 (8 U 189/88 = 6 O 1477/87 LG Regensburg), gestützt auf ein Sachverständigengutachen des festgestellt, daß bei Vorliegen von nur 3 Einzelanalysen (2 nach ADH und eine nach der gaschromatographischen (GC)-Methode) der ermittelte BAK-Wert forensisch verwertbar ist, wenn der Abstand zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Wert der Einzelanalysen nicht mehr als 10 % des Mittelwertes beträgt, was im damaligen Verfahren der Fall war.
  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 212/01

    Anforderungen an die Blutalkoholmessung

    Teilweise wird eine Unverwertbarkeit des Meßwerts angenommen (so wohl OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 97 = VersR 1994, 167).
  • OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 14 U 159/99

    Leistungsausschluss nach § 61 VVG bei nur einem BAK-Analysewert

    In der Rechtsprechung wird teilweise die Auffassung vertreten, dass ein solches Analyseergebnis die Feststellung einer bestimmten Blutalkoholkonzentration nicht erlaube, weil mangels hinreichender Kontrolluntersuchungen die Gefahr von Fehleinschätzungen nicht ausgeschlossen sei (so OLG Stuttgart, VRS 66, 450; OLG Nürnberg, VersR 94, 167).
  • OLG Hamm, 15.01.1997 - 20 U 144/96

    Begriff der Bewußtseinsstörung in der Unfallversicherung

    Schließlich wird noch einmal bestritten, daß die Blutalkoholkonzentration ordnungsgemäß ermittelt sei; bislang sei jedenfalls nicht erkennbar, daß die durchgeführte Untersuchung den Anforderungen von OLG Nürnberg, VersR 1994, 167 genüge.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.02.1994 - 12 U 147/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7665
OLG Karlsruhe, 17.02.1994 - 12 U 147/93 (https://dejure.org/1994,7665)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.02.1994 - 12 U 147/93 (https://dejure.org/1994,7665)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Februar 1994 - 12 U 147/93 (https://dejure.org/1994,7665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 61; VVG § 62; VVG § 63; AKB § 12 Abs. 1 I d
    Kein Anspruch auf Rettungskosten bei grober Fahrlässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 443
  • VersR 1995, 1088
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 7 U 83/01

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei bloßem Überschreiten der

    Es leuchtet ein, daß eine etwaige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit je nach Ausbauzustand und sonstigen Verkehrsverhältnissen als grob fahrlässig zu bewerten ist, so dass das Abstellen auf die Geschwindigkeitsüberschreitung allein den Besonderheiten des einzelnen Falles nicht gerecht wird (vgl. auch OLG Köln r + s 1994, 443; OLG Koblenz OLGR 2000, 58 = Versicherungsrecht 2000 720; OLG Karlsruhe NZV 1994, 443).
  • OLG Nürnberg, 27.01.2000 - 8 U 3128/99

    Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 100 % ist grob fahrlässig L

    Als derartiger grober Verkehrsverstoß wird auch die Überschreitung der im Einzelfall zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 % angesehen, wenn weitere -gefährdende Umstände hinzu kommen (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 94, 443 ; OLG Hamm, VersR 87, 89 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.02.1993 - 20 U 308/92   

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https://dejure.org/1993,18863
OLG Hamm, 26.02.1993 - 20 U 308/92 (https://dejure.org/1993,18863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.1993 - 20 U 308/92 (https://dejure.org/1993,18863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 1993 - 20 U 308/92 (https://dejure.org/1993,18863)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 443 (Ls.)
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