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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.1994 - 13 A 3456/92   

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https://dejure.org/1994,4023
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.1994 - 13 A 3456/92 (https://dejure.org/1994,4023)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.08.1994 - 13 A 3456/92 (https://dejure.org/1994,4023)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. August 1994 - 13 A 3456/92 (https://dejure.org/1994,4023)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Huckepack-Verfahren; Straßenverkehrsbehörde; Ermessensentscheidung; Dauerausnahmegenehmigung; Sonn- und Feiertagsfahrverbot; Lastzüge; Grenzüberschreitender Verkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 30 Abs. 3, § 46 Abs. 1 Nr. 7

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 171
  • NZV 1995, 43
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2006 - 1 M 234/06

    Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für den Transport von Zuckerrüben

    Daneben soll das Verbot an Sonn- und Feiertagen den durch Lastkraftwagen verursachten Lärm und die Abgase reduzieren (OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23.08.1994 - 13 A 3456/92 - NVwZ-RR 1995, 171).

    Wirtschaftliche und wettbewerbliche Gründe allein können eine Ausnahmegenehmigung grundsätzlich nicht rechtfertigen, da sich derartige Gründe regelmäßig finden lassen und sich mit deren Anerkennung das Fahrverbot als praktisch wirkungslos erweisen würde (OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23.08.1994, a. a. O.).

    Ökologische Belange können demnach ebenso wie wirtschaftliche Belange das öffentliche Interesse an dem Fahrverbot grundsätzlich nicht überwinden (so auch OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23.08.1994, a. a. O.).

  • OLG Celle, 26.07.2016 - 1 Ss OWi 129/16

    Reichweite der Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 Satz 2 StVO

    Desgleichen gebietet auch die am Sinn und Zweck der Vorschrift orientierte Auslegung kein anderes Ergebnis: Das Sonntagsfahrverbot dient dem Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Personenverkehrs und des gleichmäßigen Verkehrsflusses sowie der Einschränkung der Lärm- und Abgasbelastung (OVG Münster NZV 95, 43).
  • VG Wiesbaden, 28.05.2008 - 7 E 989/07

    Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Ferienfahrverbot für LKW

    Außerdem sollen Lärm- und Abgasemissionen verringert werden (BVerfG, Beschluss vom 25.06.1969 - 2 BvR 321/69 - BVerfGE 26, 259; OVG Münster, Urteil vom 23.08.1994 - 13 A 3456/92 - NVwZ-RR 1995, 171 = juris Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschluss vom 08.12.2006 - 1 M 234/06 - juris Rn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 16.11.2023 - 1 ORbs 4 SsRs 21/23
    Das Sonntagsfahrverbot dient dem Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Personenverkehrs und des gleichmäßigen Verkehrsflusses sowie der Einschränkung der Lärm- und Abgasbelastung (vgl. OVG Münster NZV 95, 43).
  • VG Lüneburg, 17.04.2002 - 5 A 18/01

    Dringlichkeit; Lebensmittel; LKW; Sonn- u. Feiertagsfahrverbot

    Die vom Kläger in der mündlichen Verhandlung angeführten wirtschaftlichen Erwägungen oder auch wettbewerbsrechtliche Gründe vermögen die Ausnahmegenehmigung nicht zu rechtfertigen, weil der Kläger sich insoweit nicht oder jedenfalls nicht wesentlich von anderen Spediteuren unterscheidet (vgl. auch OVG Münster, NZV 1995, 43; Jagusch/Hentschel, a.a.O., Rdnr. 23).
  • BayObLG, 24.02.1998 - 2 ObOWi 31/98
    Schließlich würde die vom Betroffenen vorgenommene Auslegung der Ausnahmebestimmung auch dem Sinn und Zweck des Sonntagsfahrverbots widersprechen, das den Straßenschwerverkehr zugunsten des Personenverkehrs und des gleichmäßigen Verkehrsflusses sowie im Interesse der Lärm- und Abgasverringerung einschränkt (OVG Münster NZV 1995, 43).".
  • BayObLG, 03.03.1997 - 3 ObOWi 9/97

    Kein Verkehrsverbot für Zugmaschinen nach Ferienreiseverordnung

    Ebenso schützt das Sonntagsfahrverbot jedenfalls auch maßgeblich die Sicherheit und Leichtigkeit des privaten Ausflugsverkehrs (OVG Münster NZV 1995, 43, 44).
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