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   OLG Stuttgart, 29.05.1995 - 2 W 3/95   

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OLG Stuttgart, 29.05.1995 - 2 W 3/95 (https://dejure.org/1995,8592)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.05.1995 - 2 W 3/95 (https://dejure.org/1995,8592)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Mai 1995 - 2 W 3/95 (https://dejure.org/1995,8592)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 323
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 5 U 151/04

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Andererseits ist der Sachverständige nicht ohne weiteres als befangen anzusehen, weil er die von ihm zu treffenden Feststellungen in der Weise vorbereitet hat, dass er sich die für die Erstellung seines Gutachtens erforderlichen Kenntnisse ohne Anwesenheit der Parteien verschafft hat (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 26.06.1998, 2 W 48/98, OLGR 1998, 422; OLG München Beschluss vom 11.02.1983, 25 W 736/83, OLGZ 1983, 355ff = Rpfleger 1983, 319f; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.05.1995, 2 W 3/95, NZV 1996, 323).

    Dass der Sachverständige sich die für die Erstellung seines Gutachtens nach seiner Ansicht erforderlichen Kenntnisse an einem nicht streitgegenständlichen Objekt ohne Anwesenheit der Parteien verschafft hat, stellt auch keinen Verstoß gegen die Parteiöffenlichkeit gemäß § 357 Abs. 1 ZPO dar, da ein Anwesenheitsrecht der Parteien hierfür nicht besteht (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 26.06.1998, 2 W 48/98, OLGR Bremen 1998, 422f; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.05.1995, 2 W 3/95, NZV 1996, 323).

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.11.2011 - 8 O 3862/08

    Zur Antragsfrist und Begründetheit eines Antrags wegen Besorgnis der Befangenheit

    So entspricht es ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass die "eigene" Ermittlungstätigkeit eines Sachverständigen - für sich genommen - aus der maßgeblichen Warte einer besonnen und vernünftig denkenden Partei noch nicht die Besorgnis der Befangenheit begründet (OLG Nürnberg OLGReport 2006, 909; OLG Naumburg BauR 2011, 1642; OLG Stuttgart NZV 1996, 323; BeckOK-ZPO/Scheuch § 406 Rn. 24).

    So müssten vom Sachverständigen eingeführte "neue" und entscheidungserhebliche Tatsachen, sofern die Parteien deren Verwertung nicht zustimmen, ggf. noch durch eine gerichtliche Beweiserhebung bestätigt werden (vgl. BGH, VersR 1960, 998; OLG Stuttgart NZV 1996, 323).

  • OLG Nürnberg, 13.03.2006 - 5 U 3543/04

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - Erkenntnisse

    Eigene Ermittlungen des Sachverständigen zur Erlangung der für die Gutachtensersteilung erforderlichen Anknüpfungspunkte begründen zwar nicht in jedem Fall die Besorgnis der Befangenheit (BGH NJW 92, 1817; OLG Stuttgart NZV 96, 323; OLG Zweibrücken NJW-RR 01, 1149; Brandenburg OLG-NL 03, 120).
  • OLG Naumburg, 17.02.2010 - 10 W 13/10

    Sachverständigenablehnung: nicht zuvor mit dem Gericht abgesprochene

    Es entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, von der abzuweichen kein Anlass besteht, dass die "eigene" Ermittlungstätigkeit eines Sachverständigen - für sich genommen - aus der maßgeblichen Warte einer besonnen und vernünftig denkenden Partei noch nicht die Besorgnis der Befangenheit begründet (OLG Stuttgart, NZV 1996, 323; OLG Zweibrücken, OLGR 2001, 119; Zöller/Greger, 28. Aufl., § 406 ZPO, Rn. 9).
  • VG Bremen, 10.03.2006 - S3 K 379/05

    SGB II-Leistungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Umgangsrechten zu bei dem

    Da einerseits die Vorschriften des SGB II ihrem Wortlaut nach keine Anspruchsgrundlagen für Bedarfe enthalten, die im Zusammenhang mit der Ausübung in § 1684 Abs. 1 BGB geregelter Umgangsrechte zu minderjährigen Kindern entstehen und auch familienrechtliche Ansprüche des umgangsberechtigten Elternteils auf Erstattung diesbezüglich entstehender Kosten gegen den sorgeberechtigten Elternteil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) grundsätzlich nicht bestehen (BGH, Urt. v. 08.02.1984 - IVb ZR 52/82 -, v. 09.11.1994 - XII ZR 206/92 - u. v. 23.02.2005 - XII ZR 56/02 -, NJW 2005, 1493), andererseits aber Verfassungsrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) die Ermöglichung und finanzielle Deckung des dem nichtsorgeberechtigten Elternteil zustehenden Umgangsrechts gebietet (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.08.1995, ZfS 1995, 367; BVerfG, Beschl. v. 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93 -), ist die anzunehmende planwidrige Regelungslücke durch eine verfassungskonforme Auslegung des § 20 SGB II in der Weise zu schließen, dass bei einer unabweisbaren, von den Regelleistungen nicht abgedeckten Bedarfslage wie der vorliegenden, die erheblich vom durchschnittlichen Bedarf abweicht, dieser abweichend festzulegen ist.
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