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   OLG Saarbrücken, 27.08.1998 - 3 U 1018/97 - 71   

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https://dejure.org/1998,7059
OLG Saarbrücken, 27.08.1998 - 3 U 1018/97 - 71 (https://dejure.org/1998,7059)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.08.1998 - 3 U 1018/97 - 71 (https://dejure.org/1998,7059)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. August 1998 - 3 U 1018/97 - 71 (https://dejure.org/1998,7059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 254; BGB § 823; ZPO § 72; ZPO § 301
    Einstehenmüssen des Verursachers des Erstunfalls für Folgeunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 510
  • VersR 2000, 987
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Oldenburg, 22.03.2017 - 3 U 74/16

    Voraussetzungen der Verjährung von Ansprüchen des Geschädigten gegen die

    Im Anwendungsbereich des § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG sind dem auch ausdrücklich das OLG Saarbrücken (3 U 1018/97, Tz. 65) und das OLG Düsseldorf (1 U 39/01, Tz. 53) gefolgt; ebenso Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl. 2001, Kapitel 11 Rn. 32).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2004 - 3 U 194/03

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kausalzusammenhang bei Zweitkollision

    Daher greift in einem solchen Fall nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht anwendbar, da die Verantwortlichkeit des Erstschädigers feststeht (vgl. BGHZ 67, 14 (19 ff); 72, 355 (358 f); SaarlOLG, NZV 1999, 510; MünchKomm(BGB)-Wagner, aaO., § 830 BGB, Rdnr. 45; Geigel-Hübinger, aaO., Kap. 10, Rdnr. 11; Palandt-Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, 63. Auflage, § 830 BGB, Rdnr. 8).
  • OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11

    Haftung für Sturz des Geschädigten nach Aussteigen aus dem Unfallwagen erlittene

    Andererseits hat das OLG Saarbrücken (Urteil vom 27. August 1998 - 3 U 1018/97 - VersR 2000, 987) einen Zurechnungszusammenhang mit einem Erstunfall bejaht, wenn sich das zunächst unverletzte Opfer des Erstunfalls in den Straßengraben setzt und wenige Minuten später von einem nachfolgenden Fahrzeug bei dem Versuch, der noch ungesicherten Unfallstelle auszuweichen, überrollt wird.
  • LG Köln, 08.11.2007 - 2 O 497/06

    Streit um den Umfang eines Schadensersatzanspruches aus einem Verkehrsunfall;

    Dazu fügt sich die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 27.08.1998 (NZV 1999, 510 - 512), in dem dieses ausgeführt hat, den dortigen Kläger treffe kein Mitverschulden, weil er bei dem Unfall in dem Fahrzeug Baujahr 1969, welches auf den Rücksitzen noch nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet war und auch nicht ausgestattet sein musste, nicht angeschnallt war.
  • LG Saarbrücken, 06.11.2009 - 13 S 166/09

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund einer Kollision eines

    Entsteht durch einen Kfz-Unfall ein Hindernis, durch das ein weiteres Kraftfahrzeug verunglückt, so ist der Folgeunfall regelmäßig dem Betrieb des unfallbeteiligten Kfz zuzurechnen (BGH NJW 2004, 1375 f.; Saarländisches Oberlandesgericht OLGR 1999, 54 f.; OLG Brandenburg Schaden-Praxis 2007, 419 ff.; Geigel/Kaufmann aaO Rdn. 72).
  • LG Köln, 13.10.2004 - 23 O 334/04

    Zum Arrestgrund bei Straftaten des Schuldners

    Vielmehr verlangt der BGH (Urteil vom 11.03.1975, WM 1975, 641 ff.) - und ihm folgend weitere Oberlandesgerichte (Düsseldorf NJW-RR 1996, 1192; Saarbrücken NJW-RR 1999, 153 f.; im übrigen auch OLG Köln OLGR 1999, 54 f.) - konkrete Anhaltspunkte dafür, daß der Schuldner sein Vermögen dem drohenden Zugriff des Gläubigers entziehen werde: "Mit einem allgemeinen Erfahrungssatz, wonach derjenige, der einmal unredlich gewesen ist, das auch in Zukunft sein werde, ist es nicht getan." (so wörtlich BGH, a.a.O., Seite 643; bestätigend und bezugnehmend hierauf BGH vom 24.03.1983, WM 1983, 614 f.).
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