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   BayObLG, 29.10.2003 - 2 ObOWi 484/2003, 2 ObOWi 484/03   

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https://dejure.org/2003,7523
BayObLG, 29.10.2003 - 2 ObOWi 484/2003, 2 ObOWi 484/03 (https://dejure.org/2003,7523)
BayObLG, Entscheidung vom 29.10.2003 - 2 ObOWi 484/2003, 2 ObOWi 484/03 (https://dejure.org/2003,7523)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 2 ObOWi 484/2003, 2 ObOWi 484/03 (https://dejure.org/2003,7523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • verkehrsrechtsforum.de

    Es unterliegt der Wertung des Tatrichters, ob ein beharrliches Fehlverhalten im Straßenverkehr vorliegt.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Beharrliches Fehlverhalten im Straßenverkehr - Wertung durch Tatrichter

  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 1; ; OWiG § 84

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 1; OWiG § 84
    Beharrliches Fehlverhaltens im Sinn des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Feststellung eines beharrlichen Fehlverhaltens i.S. des Straßenverkehrsgesetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften; Anordnung eines Fahrverbotes; Gesetzliche Fiktion der Nichteignung

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Feststellung beharrlichen Fehlverhaltens durch Verkehrszentralregis-

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrverbot - Beharrlicher Verstoß: Erforderliche Feststellungen hinsichtlich einer Voreintragung

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 48
  • BayObLGSt 2003, 119
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 31.07.1992 - 2 ObOWi 258/92

    Pflichtverletzung; Zeitspanne; Ahndung; Tat; Zuwiderhandlung

    Auszug aus BayObLG, 29.10.2003 - 2 ObOWi 484/03
    Nach den im Verkehrszentralregister vermerkten rechtskräftigen und noch nicht tilgungsreifen Vorahndungen läge zwar ein beharrliches Fehlverhalten i.S. des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG vor, da gegen den Betroffenen jeweils in kürzeren Zeitabständen als zwei Jahren (vgl. BayObLG DAR 1992, 468; OLG Hamm VRS 1998, 392/394) wegen Geschwindigkeitsverstößen von 25 und 22 km/h Geldbußen von 80 DM und 100 Euro verhängt werden mussten.
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BayObLG, 29.10.2003 - 2 ObOWi 484/03
    entnehmbaren Sachverhalte zu berücksichtigen sind (Janiszewski aaO § 3 StVG Rn.12; Hentschel Straßenverkehrsrecht aaO § 3 StVG Rn.26; BVerwG VRS 84, 79).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus BayObLG, 29.10.2003 - 2 ObOWi 484/03
    e) Daher kann, solange der Gesetzgeber zur Annahme einer beharrlichen Tat die Begehung mehrerer Verstöße gegen Verkehrsvorschriften und nicht lediglich die Missachtung früherer Vorahndungen fordert, nicht allein deren Warnwirkung ausreichen, mag dies auch unter den Bedingungen des Verkehrsbußgeldverfahrens als Massenverfahren (vgl. BGHSt 39, 291/299) dem Bestreben auf Vereinfachung des Verfahrensganges zuwiderlaufen.
  • BayObLG, 07.02.1995 - 2 ObOWi 620/94

    Zu den Merkmalen der beharrlichen Pflichtverletzung bei sog. Nichtregelverstößen

    Auszug aus BayObLG, 29.10.2003 - 2 ObOWi 484/03
    Das Gesamtverhalten des Betroffenen wäre auch ebenso zu gewichten wie der gesetzlich in § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV normierte Regelfall (vgl. BayObLG DAR 1995, 300).
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus BayObLG, 29.10.2003 - 2 ObOWi 484/03
    b) Trotz materieller Rechtskraftwirkung des Bußgeldbescheids (Göhler OWiG 13.Aufl. § 84 Rn.1; KK-Steindorf OWiG 2.Aufl. § 84 Rn.2; Meyer-Goßner StPO 46.Aufl. § 410 Rn.12) steht gleichwohl nicht fest, dass der Betroffene tatsächlich die darin bezeichnete Tat begangen hat, sondern nur, dass wegen dieser Tat gegen ihn ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid mit den dort genannten Rechtsfolgen ergangen ist (vgl. Löwe/Rosenberg/Rieß StPO 25.Aufl. Einl. J Rn.103; BGHSt 43, 106).
  • OLG Bamberg, 22.04.2013 - 2 Ss OWi 339/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Annahme der Beharrlichkeit bei mehreren

    Die unsubstantiierte, auf die schlichte Behauptung beschränkte Einlassung, zur fraglichen Tatzeit nicht Führer des Tatfahrzeugs gewesen zu sein, reicht hierfür regelmäßig nicht aus (Festhaltung u.a. an BayObLGSt 2003, 119 ff. = NZV 2004, 48 f. = DAR 2004, 36 f. = zfs 2004, 138 f. = VRS 106 [2004], 123 ff. und BayObLGSt 2003, 132 ff. = NZV 2004, 102 f. = DAR 2004, 163 f. = VM 2004, Nr. 18 = VRS 106, 216 ff.).

    Die bloße Behauptung des Betroffenen, nicht der Täter gewesen zu sein, hat es dabei aber nicht als ausreichend angesehen (BayObLGSt 2003, 119 ff. = NZV 2004, 48 f. = DAR 2004, 36 f. = zfs 2004, 138 f. = VRS 106 [2004], 123 ff. und BayObLGSt 2003, 132 ff. = NZV 2004, 102 f. = DAR 2004, 163 f. = VM 2004, Nr. 18 = VRS 106, 216 ff.).

  • OLG Hamburg, 06.02.2004 - II-112/03

    Keine Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung, wenn der

    Nach den Feststellungen zur Vorgeschichte war der Angeklagte als chinesischer Staatsangehöriger unter Aliaspersonalien nach erfolglosem Asylverfahren im April 2000 aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben worden, war entgegen damit einhergehender Wiedereinreisesperre im Dezember 2000 nach Deutschland zurückgekehrt, hatte sich anschließend im Inland aufgehalten, war am 5. Januar 2001 in Haft genommen und am 1. März 2001 durch das Amtsgericht Hamburg "wegen illegaler Einreise in Tateinheit mit illegalem Aufenthalt jeweils nach erfolgter Abschiebung und wegen Diebstahls" zu vier Monaten zwei Wochen Gesamtfreiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden (UA S. 2 unten/3 oben; nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe auf eigener Überzeugung des Amtsgerichts beruhende Feststellungen zum Vorverhalten des Angeklagten statt Feststellung allein des dem Vorstrafurteil vom 1. März 2001 zugrunde gelegten Sachverhalts; zu dieser Unterscheidung vgl. BGHSt 43, 106, 107 f und zuletzt BayObLG in NZV 2004, 48).
  • OLG Oldenburg, 22.05.2013 - 2 SsBs 103/13

    Keine rückwirkende Prüfung von Augenblicksversagen bei beharrlicher

    Allerdings findet sich in der Rechtsprechung verbreitet die Anforderung, dass es für die Feststellung einer beharrlichen Pflichtverletzung auch auf die Einzelheiten der vorangegangenen Zuwiderhandlung ankäme (Bayerisches ObLG NZV 89, 35; OLG Düsseldorf NZV 93, 319 f.; OLG Düsseldorf VRS 96. Bd., 66 ff; OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.2002, 3 Ss OWi 727/02 (juris); vgl. auch Bayerisches ObLG NZV 04, 48 hinsichtlich der Überprüfung der Täterschaft früherer Verkehrsverstöße).
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