Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 22.01.2007

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - I-1 W 23/07   

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https://dejure.org/2007,2285
OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - I-1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,2285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2007 - I-1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,2285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - I-1 W 23/07 (https://dejure.org/2007,2285)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung eines angemessenen Zeitraums zur Prüfung eines Schadensersatzanspruches in Verkehrsunfallsachen durch eine Haftpflichtversicherung anhand der Komplexität des zugrundeliegenden Sachverhalts; Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits bei Erhebung einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Regulierungszeit für Haftpflichtversicherung

  • kanzlei.biz

    Zulässige Zeitspanne für Schadensregulierung

  • Judicialis

    ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1; PflVG § 3
    Klageerhebung ohne Gewährung eines angemessenen Prüfungszeitraumes zur Klärung der Rechtslage nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Angemessene Regulierungsdauer eines Haftpflichtschadens

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtprozess - Wer zu früh klagt, wird bestraft

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Regulierungsfrist in der Regel 3 Wochen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 114
  • NZV 2008, 151
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Landstuhl, 09.07.2002 - 2 C 111/02

    Anspruch auf Verzugsschaden gegen Kfz-Haftpflichtversicherung; Beginn der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 1 W 23/07
    Sie kann bei komplizierten Sachverhalten durchaus einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen; in Fällen - wie hier - durchschnittlicher Art wird ist verschiedentlich ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen als notwendig und angemessen angesehen worden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2005, 1 W 22/05; OLG Rostock, OLG-NL 2001, 92, AG Landstuhl, ZfS 2003, 145); er dürfte aber unter den heutigen technischen Bedingungen eher noch zu verkürzen sein auf durchschnittlich 3 Wochen (ähnlich OLG Saarbrücken, U. v. 27.02.2007 - 4 U 470/06 -).
  • OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06

    Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 1 W 23/07
    Sie kann bei komplizierten Sachverhalten durchaus einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen; in Fällen - wie hier - durchschnittlicher Art wird ist verschiedentlich ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen als notwendig und angemessen angesehen worden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2005, 1 W 22/05; OLG Rostock, OLG-NL 2001, 92, AG Landstuhl, ZfS 2003, 145); er dürfte aber unter den heutigen technischen Bedingungen eher noch zu verkürzen sein auf durchschnittlich 3 Wochen (ähnlich OLG Saarbrücken, U. v. 27.02.2007 - 4 U 470/06 -).
  • OLG München, 29.07.2010 - 10 W 1789/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Dauer der Prüffrist

    aa) Die Dauer der Prüffrist (vgl. § 14 I VVG n.F.) wird in der Rechtsprechung unterschiedlich angesetzt, von 2 Wochen AG Erlangen (DAR 2005, 690) über mindestens 2-3 Wochen (OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190= OLGR 2007, 441 = SP 2008, 51; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 = OLGR 2008, 197 = NZV 2008, 151 = DAR 2007, 611; LG München I zfs 1984, 367: mindestens 12-15 Arbeitstage), 3-4 Wochen (LG München I VersR 1973, 871; LG Düsseldorf VersR 1981, 582 [583]; LG Bielefeld zfs 1988, 282; i. Erg.

    Dabei ist auch der technische Fortschritt in der Schadensbearbeitung zu berücksichtigen, weshalb auch deutlich kürzere Fristen zu erwägen sind (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190 = OLGR 2007, 441 = SP 2008, 51: 2 Wochen ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 = OLGR 2008, 197 = NZV 2008, 151 = DAR 2007, 611: 3 Wochen ); daß die Haftpflichtversicherungen über einen " größeren Büroapparat " verfügten, der " gewisse Mindestverzögerungen zur Folge hat " (so OLG Rostock OLG-NL 2001, 92), ist nicht anzuerkennen, weil es sich um ein in der Sphäre des Schuldners angesiedeltes Problem handelt, das nicht auf den Geschädigten abgewälzt werden darf - andernfalls hätte es ein Schuldner in der Hand, sich durch unklare oder schwerfällige Organisationsstrukturen über längere Zeit folgenlos seinen Verpflichtungen zu entziehen.

  • OLG Frankfurt, 06.02.2018 - 22 W 2/18

    Regulierungsfrist regelmäßig maximal 4 Wochen

    3 Wochen: OLG Düsseldorf 27.6.07 - 1 W 23/07 - NZV 08, 151; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190 [OLG Saarbrücken 27.02.2007 - 4 U 470/06] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 [OLG Düsseldorf 27.06.2007 - I-1 W 23/07] ; LG München I zfs 1984, 367: mindestens 12-15 Arbeitstage).

    Dabei ist auch der technische Fortschritt in der Schadensbearbeitung zu berücksichtigen, weshalb auch deutlich kürzere Fristen zu erwägen sind (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190 [OLG Saarbrücken 27.02.2007 - 4 U 470/06] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 [OLG Düsseldorf 27.06.2007 - I-1 W 23/07] ).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07

    Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur

    Die Länge dieser Frist hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (Senat, Beschluss vom 27.06.07, I-1 W 23/07, DAR 2007, 611).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - I-1 U 166/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7366
OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - I-1 U 166/06 (https://dejure.org/2007,7366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2007 - I-1 U 166/06 (https://dejure.org/2007,7366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - I-1 U 166/06 (https://dejure.org/2007,7366)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 779 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 847 a.F.; ; StVG § 7; ; StVG § 17 a.F.; ; StVO § 8 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1; ; StPO § 153; ; PflVersG § 3; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 242; BGB § 779
    Bindungswirkung einer Abfindungsvereinbarung aus einem Verkehrsunfall bei sich nachträglich verschlechternder Symptomatik

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 151
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.06.1990 - VI ZR 255/89

    Festhalten an einem Abfindungsvergleich nach Veränderungen der die Schadenshöhe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    3) Allerdings ist einem Geschädigten ein Festhalten an einem Abfindungsvergleich nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten, wenn die Geschäftsgrundlage für die gütliche Einigung weggefallen ist oder sich geändert hat, so dass eine Anpassung an die veränderten Umstände erforderlich erscheint (BGH VersR 1990, 984 rechte Spalte; Müller VersR 1998, 129, 131).

    Es muss eine erhebliche Äquivalenzstörung in den Leistungen der Parteien eingetreten sein, die für den Kläger nach den gesamten Umständen des Falles eine ungewöhnliche Härte bedeuten würde (BGH VersR 1990, 984).

    2) Zudem darf folgender Gesichtspunkt nicht außer Acht gelassen werden: Soweit die eingetretenen Veränderungen in den Risikobereich fallen, für den der Geschädigte sich als abgefunden erklärt hat, muss dieser grundsätzlich auch bei erheblichen Opfern, die sich später heraus stellen, die Folgen tragen (BGH VersR 1990, 984 rechte Spalte).

  • BGH, 28.02.1961 - VI ZR 95/60

    Einschränkende Auslegung eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    Ereignisse, die zu dem im Vertrag übernommenen Risiko gehören, müssen bei der Prüfung, ob die Geschäftsgrundlage entfallen ist, unbeachtet bleiben (BGH VersR 1961, 382, 383 linke Spalte).

    Allerdings kann gegenüber einem Abfindungsvergleich auch dann der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung erhoben werden, wenn sich nach dem Auftreten nicht vorhergesehener Spätfolgen ein so krasses Missverhältnis zwischen der Vergleichssumme und dem Schaden ergibt, dass der Schädiger gegen Treu und Glauben verstieße, wenn er an dem Vergleich festhalten wollte (BGH VersR 1961, 382; BGH VersR 1966, 243, 244; BGH VersR 1967, 804; Müller VersR 1998, 129, 131).

    Deshalb können Äquivalenzstörungen nicht ohne Weiteres die Änderung des Vergleichs rechtfertigen (BGH VersR 1961, 382, 283 linke Spalte).

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und auch des erkennenden Senates ist die Ursächlichkeit der Trunkenheit nur dann anzunehmen, wenn sich der Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet hat, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können (BGH NJW 1995, 1029 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04

    Zylinderrohr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    Mit der erstmals im Berufungsverfahren erhobenen Verjährungseinrede ist der Beklagte ausgeschlossen, wenn nicht die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO vorliegen (BGH MDR 2006, 766; gegen die Präklusion der Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz, wenn der zugrunde liegende Tatsachenstoff unstreitig ist oder das prozessuale Verteidigungsmittel erst nach Abschluss der ersten Instanz entsteht: Meller-Hannich NJW 2006, 3385 ff.).
  • BGH, 06.04.1995 - IX ZR 61/94

    Anfechtung der Tilgung einer Schuld in der Gesamtvollstreckung; Sittenwidrigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    Bei der Verteilung von Nachteilen, Vorteilen, Aufgaben, Risiken und Lasten ist neben der generellen gesetzlichen auch die vertragliche Risikozuweisung zu beachten (AnwK-BGB/Krebs a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 129, 236, 253).
  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 11/67

    Ausgleichsanspruch des Eigentümers wegen von einer Straße ausgehenden Lärms;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    3) Unabhängig davon erfordert der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB stets eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (AnwK-BGB/Krebs, § 242, Rdnr. 15 mit Hinweis auf BGH NJW 1968, 549 sowie BGH NJW 1997, 2519).
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 176/81

    Keine Anpassung bei unvorhergesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    1) Vereinbaren Parteien einen Abfindungsvergleich mit einer umfassenden Abgeltungsklausel, ist es eine Frage der Auslegung dieser Klausel, ob die Parteien auch unvorhergesehene und erst nach Vergleichsschluss eintretende Spätschäden einbeziehen wollten (Palandt/Sprau, Kommentar zum BGB, 65. Aufl., § 779, Rdnr. 12 mit Hinweis auf BGH LM Nr. 11, 16; PWW/Brödermann § 779, Rdnr. 17 mit Hinweis auf BGH NJW 1957, 1395; BGH NJW 1984, 115; AnwK-BGB/Giesler § 779, Rdnr. 44).
  • OLG Koblenz, 29.09.2003 - 12 U 854/02

    Verbindlichkeit eines Abfindungsvergleichs über Schmerzensgeld: Auftreten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    Häufig lässt der Wortlaut eine einschränkende Auslegung nicht zu, so dass grundsätzlich jede Nachforderung für unvorhergesehene Schäden ausgeschlossen ist (Palandt/Sprau a.a.O., Rdnr. 12 mit Hinweis auf OLG Koblenz NJW 2004, 782).
  • BGH, 25.06.1957 - VI ZR 178/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    1) Vereinbaren Parteien einen Abfindungsvergleich mit einer umfassenden Abgeltungsklausel, ist es eine Frage der Auslegung dieser Klausel, ob die Parteien auch unvorhergesehene und erst nach Vergleichsschluss eintretende Spätschäden einbeziehen wollten (Palandt/Sprau, Kommentar zum BGB, 65. Aufl., § 779, Rdnr. 12 mit Hinweis auf BGH LM Nr. 11, 16; PWW/Brödermann § 779, Rdnr. 17 mit Hinweis auf BGH NJW 1957, 1395; BGH NJW 1984, 115; AnwK-BGB/Giesler § 779, Rdnr. 44).
  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96

    Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
    3) Unabhängig davon erfordert der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB stets eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (AnwK-BGB/Krebs, § 242, Rdnr. 15 mit Hinweis auf BGH NJW 1968, 549 sowie BGH NJW 1997, 2519).
  • BGH, 21.12.1965 - VI ZR 168/64

    Zulässigkeit von Nachforderungen nach Abschluß einer Abfindungsvereinbarung

  • OLG Düsseldorf, 19.09.1994 - 1 U 93/93

    Vergleich; Abfindung; Ärztliches Gutachten; Treu und Glauben

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 23 U 67/10

    Wann ist Vergleich über Mängelbeseitigung sittenwidrig?

    Fehleinschätzungen der künftigen Entwicklung gehören im Rahmen von Abfindungsvereinbarungen über Schadensersatzansprüche grundsätzlich zu den von den Parteien jeweils übernommenen Risiken (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.1983, VI ZR 176/81, NJW 1984, 114; BGH, Urteil vom 19.06.1990, VI ZR 255/89, NJW 1991, 1535; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2007, I-1 U 166/06, NZV 2008, 151; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 313, Rn 44 mwN).
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