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Rechtsprechung
   OLG München, 05.08.1988 - 10 U 5242/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6936
OLG München, 05.08.1988 - 10 U 5242/86 (https://dejure.org/1988,6936)
OLG München, Entscheidung vom 05.08.1988 - 10 U 5242/86 (https://dejure.org/1988,6936)
OLG München, Entscheidung vom 05. August 1988 - 10 U 5242/86 (https://dejure.org/1988,6936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 394
  • VersR 1989, 1059
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 09.09.2013 - 3 Ws 134/13

    Sorgfaltspflichten eines LKW-Führers beim Rechtsabbiegen in Kreuzungsbereichen

    Zu den Sorgfaltspflichten eines Lkw-Fahrers beim Rechtsabbiegen in Kreuzungsbereichen mit Fußgänger- und Radfahrerfurten (Anschluss an OLG München, NZV 1989, 394).

    Hierbei handelt es sich um einen uneingeschränkten Vorrang (OLG München, NZV 1989, 394).

  • OLG München, 06.02.2009 - 10 U 4845/08

    Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall: Abgrenzung von Straße und

    Der klägerische Fahrer hätte sich nur zentimeterweise, also noch deutlich unter Schrittgeschwindigkeit (von 5 km/h) mit permanenter Bremsbereitschaft hineintasten dürfen (vgl. auch Senat, NZV 1989, 394).
  • LG Krefeld, 15.11.2018 - 3 O 373/13

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen rechtsabbiegenden Lkw und überholenden

    Hierbei handelt es sich um einen uneingeschränkten Vorrang (OLG München, 5. August 1988, 10 U 5242/86, NZV 1989, 394).

    Damit kann vermieden werden, dass ein Radfahrer vom Rechtsabbieger überrollt wird (OLG München VRS 77, 261).

  • OLG Bremen, 12.03.1991 - 3 U 126/90

    Pflicht zum Durchlassen von Radfahrern beim Abbiegen; Pflicht zur Rücksichtnahme

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  • OLG Düsseldorf, 23.07.2019 - 1 U 170/18

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Insbesondere befreit das Setzen des Blinkers einen Lkw-Fahrer nicht davon, sich sorgfältig zu vergewissern, dass während seines Stehens während der Rotlichtphase kein bevorrechtigter Radfahrer zu ihm aufschließt und an seinem Lkw entlang fährt (vgl. OLG München, Urteil vom 05.08.1988, 10 U 5242/86).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.12.1988 - 9 U 270/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3510
OLG Celle, 21.12.1988 - 9 U 270/87 (https://dejure.org/1988,3510)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.12.1988 - 9 U 270/87 (https://dejure.org/1988,3510)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Dezember 1988 - 9 U 270/87 (https://dejure.org/1988,3510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 984
  • NZV 1989, 394 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1964 - III ZR 121/64
    Auszug aus OLG Celle, 21.12.1988 - 9 U 270/87
    Eine solche Verpflichtung ergibt sich aus § 52 Abs. 1 Satz 3 c Nds. StrG und der damit insoweit übereinstimmenden allgemeinen deliktischen Verkehrssicherungspflicht (vgl. BGH NJW 1965, 201, 202 [BGH 12.11.1964 - III ZR 121/64] ; Steffen, RGRK, BGB, 12. Aufl., § 823 Rdnr. 196) schon deshalb nicht, weil es in dem in Rede stehenden Straßenbereich an einem nicht nur unbedeutenden Verkehr fehlt.

    Gefährlich in diesem Sinne sind solche Straßenstellen, die wegen ihrer eigentümlichen Anlage oder bestimmter Zustände, die nicht ohne weiteres erkennbar sind, die Möglichkeit eines Unfalls auch für die Fall nahelegen, daß der Verkehrsteilnehmer die im Verkehr im Winter allgemein erforderliche Sorgfalt walten läßt (grundlegend BGH NJW 1965, 201, 202 f) [BGH 12.11.1964 - III ZR 121/64] .

  • OLG Düsseldorf, 29.12.1988 - 6 U 206/88
    Auszug aus OLG Celle, 21.12.1988 - 9 U 270/87
    Vielmehr sind nach der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs die normalen Gefahren, die sich aus den winterlichen Straßenverhältnissen ergeben und die gerade darin bestehen, daß beim Bremsen und Ändern der Fahrtrichtung besondere Vorsicht geboten ist, von den Verkehrsteilnehmern hinzunehmen; erst wenn dies aus besonderen Gründen nicht mehr erwartet werden kann, insbesondere weil die Gefährlichkeit durch Umstände erhöht ist, die der Kraftfahrer auch bei Beachtung der im Winter gebotenen besonderen Aufmerksamkeit leicht verkannt oder nicht ohne weiteres zu bewältigen vermag, setzt die Verkehrssicherungspflicht ein (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteil vom 30.11.1983, 9 U 40/83; Urteil vom 30.7.1986, 9 U 278/85; Urteil vom 7.12.1988, 9 U 264/87; ebenso auch OLG Oldenburg, Urteil vom 14.10.1988, 6 U 206/88).
  • OLG Celle, 07.12.1988 - 9 U 264/87
    Auszug aus OLG Celle, 21.12.1988 - 9 U 270/87
    Vielmehr sind nach der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs die normalen Gefahren, die sich aus den winterlichen Straßenverhältnissen ergeben und die gerade darin bestehen, daß beim Bremsen und Ändern der Fahrtrichtung besondere Vorsicht geboten ist, von den Verkehrsteilnehmern hinzunehmen; erst wenn dies aus besonderen Gründen nicht mehr erwartet werden kann, insbesondere weil die Gefährlichkeit durch Umstände erhöht ist, die der Kraftfahrer auch bei Beachtung der im Winter gebotenen besonderen Aufmerksamkeit leicht verkannt oder nicht ohne weiteres zu bewältigen vermag, setzt die Verkehrssicherungspflicht ein (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteil vom 30.11.1983, 9 U 40/83; Urteil vom 30.7.1986, 9 U 278/85; Urteil vom 7.12.1988, 9 U 264/87; ebenso auch OLG Oldenburg, Urteil vom 14.10.1988, 6 U 206/88).
  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 17/69

    Pflichten des Kraftfahrers bei bekannt oder erkennbar wetterbedingt gefährlicher

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.1988 - 9 U 270/87
    Die Rechtsprechung geht von dem Lebenserfahrungssatz aus, daß den Gefahren auch einer eisglatten Fahrbahn selbst in Kurven mit seitlicher Überhöhung in der Regel durch besondere Vorsicht bei der Beobachtung der Fahrbahn und der Lenkung des Fahrzeugs begegnet werden kann (BGH VersR 1971, 842).
  • OLG Nürnberg, 28.08.2003 - 4 U 1635/03

    Zu den Voraussetzungen der Räum- und Streupflicht an innerstädtischen Kreuzungen

    Die Doppelverwertung des Merkmals Verkehrsbedeutung wird bereits in Urteilen des OLG Hamm vom 10.10.1986 (zitiert nach Bergmann/Schumacher, a. a. O., Rdnr. 185) und des OLG Celle vom 22.03.1989 (NJW 1989, 3287) und vom 21.12.1988 (NJW-RR 1989, 984) hervorgehoben.
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