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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.11.1989 - 7 C 46.88   

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https://dejure.org/1989,2739
BVerwG, 06.11.1989 - 7 C 46.88 (https://dejure.org/1989,2739)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1989 - 7 C 46.88 (https://dejure.org/1989,2739)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1989 - 7 C 46.88 (https://dejure.org/1989,2739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen für die Erteilung einer Taxengenehmigung

  • Wolters Kluwer

    Personenbeförderung - Taxengenehmigung - Konzession - Untätigkeitsklage - Nachweis fachlicher Eignung - Rangstelle eines Bewerbers - Vormerkliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1328
  • NJW 1990, 1378
  • NVwZ 1990, 565 (Ls.)
  • NZV 1990, 246 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Während die Begründetheit der Verpflichtungsklage sich nach dem einschlägigen materiellen Recht nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gerichtet hätte (BVerwG, Urteil vom 6. November 1989 - BVerwG 7 C 46.88 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 31), will der Kläger das Gericht abweichend davon auf eine Prüfung des Zeitraums seit dem 21. September 1987 festlegen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2022 - 2 A 10078/22

    Beamtenrecht -Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung

    Denn maßgebend für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist in einem Verwaltungsstreitverfahren, das die Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung zum Gegenstand hat, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. allgemein hierzu BVerwG, Urteile vom 6. November 1989 - 7 C 46.88 -, juris Rn. 5; und vom 24. Januar 1992 - 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354 und juris, dort Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2017 - 4 A 1958/14

    Prüfsachverständiger; fachliche Eignung; öffentlich bestellter und vereidigter

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, DVBl. 2017, 697 = juris, Rn. 206, m. w. N., sowie BVerwG, Urteil vom 6.11.1989 - 7 C 46.88 -, NJW 1990, 1378 = juris, Rn. 5.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2007 - 13 A 3388/03

    Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit einer Taxe; Abbau von

    Nach der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. April 1988 7 C 94.86 , NJW 1988, 3221, vom 7. September 1989 7 C 44, 45.88 , NJW 1990, 1376, und vom 6. November 1989 7 C 46.88 , NJW 1990, 1378; VG Münster, Urteil vom 7. März 1989 - 7 K 1868/87 -, NWVBl.
  • VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 626/16

    Newsmailer

    Denn selbst wenn der Antrag der Klägerin auf Wiedererteilung der streitgegenständlichen Taxigenehmigungen zugleich auch zur Aufnahme in die Warteliste führen sollte - die Rangstelle eines Bewerbers um eine Taxigenehmigung für die Behandlung seines Antrags bestimmt sich nach dem Eingang des Antrags auch dann, wenn der Antragsteller erklärt, nicht auf der Warteliste geführt werden zu wollen, weil er einen Anspruch außerhalb der Liste habe (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1989 - 7 C 46/88 -, NJW 1990, 1378 = juris Rn. 9; Fielitz/Grätz, a.a.O. § 13 Rn. 62) -, kann sie deshalb nicht zum Zug kommen, weil ihr Antrag unabhängig vom an sich maßgeblichen Zeitpunkt des Eingangs (§ 13 Abs. 5 Satz 2 PBefG) als nachrangig zu behandeln ist.
  • VG Koblenz, 18.12.2006 - 4 K 329/06

    Betriebsgenehmigung für Taxi am Flughafen Hahn zu Unrecht versagt

    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Rangstelle eines Bewerbers um eine Taxenkonzession für die Behandlung seines Antrags sich auch dann nach dem Eingang des Antrags bestimmt, wenn der Antragsteller erklärt, nicht auf der Vormerkliste (§ 13 Abs. 5 Satz 2 PBefG) geführt werden zu wollen, weil er etwa einen Anspruch außerhalb der Liste habe (vgl. Urteil vom 06.11.1989 - 7 C 46/88 -, NJW 1990, Seite 1378).
  • VG Karlsruhe, 17.04.2008 - 2 K 1787/07

    Fahrschulerlaubnis; Unzuverlässigkeit des Bewerbers; Verurteilung wegen

    Es entspricht einhelliger Auffassung, dass eine auf Verpflichtung zur Erteilung einer Genehmigung, Erlaubnis, Konzession etc. gerichtete Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO dann abzuweisen ist, wenn die gerichtliche Prüfung ergibt, dass der bei der Behörde geltend gemachte materielle Anspruch nicht besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.1989 - 7 C 46.88 -, NJW 1990, 1378; Funke-Kaiser, in: Bader u.a., VwGO, 4. Aufl., § 75 Rn. 13).
  • VGH Hessen, 03.09.2021 - 2 A 2801/20
    Der für die Begründetheit des Verpflichtungsbegehrens auf Erteilung der Taxikonzession materiell-rechtlich maßgebliche Zeitpunkt ist grundsätzlich derjenige der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der letzten gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Januar 1992 - 7 C 24.91 -, juris Rn. 3 und vom 6. November 1989 - 7 C 46.88 -, juris Rn. 5).
  • VG Aachen, 29.09.2009 - 2 K 1447/07

    Antrag eines schwerbehinderten Rentners auf bevorzugte Erteilung einer

    Danach ist eine beantragte Taxengenehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird, vgl. zu den bei dieser Prognose zu beachtenden Erwägungen: BVerwG, Urteile vom 15. April 1988 - 7 C 94/86 -, NJW 1990, 3221, vom 7. September 1989 - 7 C 44, 45,/88 - NJW 1990, 1376, vom 6. November 1989 - 7 C 46/88 - NJW 1990, 1378 und Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77/07 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 13 A 3388/03 -, juris; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand: Oktober 2009, § 13 Rz. 37 ff und Bidinger, Personenbeförderungsgesetz, Stand: Dezember 2008 , § 13 Anm. 86 ff.
  • VG Düsseldorf, 10.03.2005 - 6 K 8227/02

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Genehmigung zum

    Der Kläger hat im hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 27. November 1981 - 7 C 57.79 -, in: Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 64, S. 238 ff. (241), vom 15. April 1988 - 7 C 94.86 -, in: BVerwGE 79, S. 208 ff. (214), vom 7. September 1989 - 7 C 44 u. 45.88 -, in: BVerwGE 82, 295 ff. (301), vom 6. November 1989 - 7 C 46/88 -, in: NJW 1990, S. 1378 f.; OVG NRW, Beschluss vom 28. Juli 2003 - 13 B 29/03 -, in: NWVBl. 2004, S. 102 ff. (103).
  • VG Düsseldorf, 10.03.2005 - 6 K 6695/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer begehrten

  • VG Düsseldorf, 10.03.2005 - 6 K 2210/02

    Klagen auf Erteilung von Taxikonzessionen in Düsseldorf abgewiesen

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 09.01.1990 - 1 B 108/89   

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https://dejure.org/1990,4593
OVG Bremen, 09.01.1990 - 1 B 108/89 (https://dejure.org/1990,4593)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09.01.1990 - 1 B 108/89 (https://dejure.org/1990,4593)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09. Januar 1990 - 1 B 108/89 (https://dejure.org/1990,4593)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Radfahrverbot; Ermessensentscheidung

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2081
  • NVwZ 1990, 887 (Ls.)
  • NZV 1990, 246
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 10 B 10930/09

    Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch

    Zwar muss sie in diesem Fall tätig werden, die Auswahl der von § 3 Abs. 1 FeV genannten Maßnahmen (Verbot, Beschränkungen oder Auflagen) liegt aber in ihrem pflichtgemäßen Ermessen, wobei sie auch hier den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Vorrang des jeweils geeigneten milderen Mittels zu beachten hat (vgl. Hentschel, a.a.O., Rdnr. 8, 9; BayVGH vom 27. März 2006, a.a.O.; OVG Lüneburg, a.a.O; OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 1990, NJW 1990, 2081).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 12 ME 35/08

    Voraussetzungen für die Untersagung des Führens von führerscheinfreien

    Es liegt aber im Ermessen der zuständigen Behörde, ob sie der Gefahr durch eine Untersagung oder Beschränkung des Führens von Fahrzeugen begegnet oder geeignete Auflagen anordnet (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 9.1.1990 - 1 B 108/89 -, NZV 1990, 246; Dauer, in: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 3 FeV Rdnr. 4).

    Das könnte den Gedanken nahelegen, es sei zur Vermeidung nachteiliger Folgen für die Verkehrssicherheit ausreichend, das ausgesprochene Fahrverbot insoweit einzuschränken, als davon Fahrten zur Arbeitsstelle und von der Arbeitsstelle zum Wohnsitz des Antragstellers ausgenommen werden (vgl. dazu auch OVG Bremen, Beschluss vom 9.1.1990, a. a. O.; Senat, Beschluss vom 18.8.1988 - 12 OVG B 73/88 -, NZV 1989, 43).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 12 ME 274/11

    Verbot der Nutzung eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs wegen begründeter Annahme

    Anders lag es demgegenüber in dem vom OVG Bremen entschiedenen Fall (Beschl. v. 9.1.1990 - 1 B 108/89 -, NJW 1990, 2081), den auch das Verwaltungsgericht zitiert hat.
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 ZB 06.41

    Straßenverkehrsrecht: Untersagung der Führung von erlaubnisfreien Fahrzeugen

    Nach der Rechtsprechung obliegt der Straßenverkehrsbehörde ein Auswahlermessen bezüglich Art und Umfang der Maßnahme im Sinne von § 3 Abs. 1 FeV (vgl. OVG Bremen, NJW 1990, 2081 f; VG Stade, NJW 1987, 147 f).
  • VG Hannover, 21.12.2007 - 9 B 4217/07

    Fehlende Eignung zum Führen eines Fahrrads

    Die Regelung gilt für das Führen von Fahrzeugen aller Art, auch für das Fahrradfahren (vgl. Dauer in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., 3 FeV, § 3 Rdnr. 1 und einhellige Rechtsprechung: z. B. OVG Bremen, Beschluss vom 09.01.1990 - 1 B 108/89, NZV 1990, 246; BayVGH, Beschluss vom 27.03.2006 - 11 ZB 06.41, 11 C 053297; 11 C 05.3298 - zitiert nach juris; VG München, Beschluss vom 17.01.2007 - M 1 S 06.4743, zitiert nach juris).
  • VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 1802/01

    Fehlende Fahreignung bei einem Fahrradfahrer

    Es ist insbesondere an zeitliche, räumliche oder fahrzeugbezogene Auflagen zu denken (vgl. zu § 3 StVZO i.d.F. v. 28.09.1988: OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.1990 - 1 B 108/89 -, NJW 1990, 2081 f.; zu § 3 StVZO i.d.F. v. 23.11.1982: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18.08.1988 - 12 B 73/88 -, NZV 1989, 43 f.).

    Es spricht zwar in der Tat einiges dafür, dass es selten ein gleich geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr wie ein Fahrverbot geben wird (so auch OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.1990 - 1 B 108/89 -, a.a.O.), jedoch mag ein solches dennoch im Einzelfall unverhältnismäßig in die Rechte des Betroffenen eingreifen.

  • VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 2083/01

    Ungeeignetheit zum Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge - Alkohol

    Es ist insbesondere an zeitliche, räumliche oder fahrzeugbezogene Auflagen zu denken (vgl. zu § 3 StVZO i.d.F. v. 28.09.1988: OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.1990 - 1 B 108/89 -, NJW 1990, 2081 f.; zu § 3 StVZO i.d.F. v. 23.11.1982: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18.08.1988 - 12 B 73/88 -, NZV 1989, 43 f.).

    Es spricht zwar in der Tat einiges dafür, dass es selten ein gleich geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr wie ein Fahrverbot geben wird (so auch OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.1990 - 1 B 108/89 -, a.a.O.), jedoch mag ein solches dennoch im Einzelfall unverhältnismäßig in die Rechte des Betroffenen eingreifen.

  • VG München, 21.06.2010 - M 1 S 10.2450

    Erstmalige Fahrradfahrt unter Alkoholeinfluss durch Radfahrer ohne Fahrerlaubnis;

    Nach der Rechtsprechung obliegt der Straßenverkehrsbehörde zwar für den Fall, dass sich ein Betroffener als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erweist, kein Entschließungsermessen bezüglich des Tätigwerdens an sich, jedoch ein Auswahlermessen bezüglich Art und Umfang der Maßnahme im Sinne von § 3 Abs. 1 FeV (BayVGH vom 27.3.2006, 11 ZB 06.41, 11 C 05.3297, 11 C 05.3298; OVG Bremen vom 9.1.1990 NJW 1990, 2081; VG Sigmaringen vom 28.1.2002, 4 K 1802/01).

    Es ist insbesondere an zeitliche, räumliche oder fahrzeugbezogene Auflagen zu denken (OVG Bremen vom 9.1.1990, a.a.O.; OVG Niedersachsen vom 18.8.1988 NZV 1989, 43).

  • VGH Bayern, 22.10.2009 - 11 ZB 09.832

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Trunkenheitsfahrt mit dem

    Hinsichtlich Art und Umfang der nach § 3 Abs. 1 FeV zu treffenden Maßnahme hat die Rechtsprechung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein Auswahlermessen zugebilligt (OVG Bremen vom 9.01.1990 NJW 1990, 2081; OVG Niedersachsen vom 1.04.2008 NJW 2008, 2059; BayVGH vom 27.03.2006 Az. 11 ZB 06.41).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 10894/10

    Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen

    Zwar muss sie bei erwiesener Nichteignung tätig werden, die Auswahl der Maßnahme (Untersagung, Beschränkung oder Anordnung der erforderlichen Auflagen) liegt aber in ihrem pflichtgemäßen Ermessen, wobei sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Vorrang des jeweils geeigneten milderen Mittels zu beachten hat (vgl. den Beschluss des erkennenden Senats vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09.OVG, a.a.O. unter Hinweis auf Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 3 FeV Rn. 8, 9; BayVGH, Beschluss vom 27. März 2006 - 11 ZB 06.41, 11 C 05.3297, 11 C 05.3298 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 1990, NJW 1990, 2081).
  • VG Cottbus, 16.05.2014 - 1 L 117/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 11.01.2010 - M 1 S 10.5985

    Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; erstmalige Fahrradfahrt unter

  • VG Ansbach, 10.04.2008 - AN 10 S 08.00439

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Mofas; gelegentliche Einnahme von

  • VG Braunschweig, 20.10.1999 - 6 B 250/99

    Fahreignung und Untersagung zum Führen von Fahrzeugen aller Art; Mofa; Moped;

  • VG Ansbach, 15.08.2008 - AN 10 K 08.01059

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (Fahrräder);

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