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   OLG Zweibrücken, 22.09.1989 - 1 U 211/88   

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https://dejure.org/1989,4397
OLG Zweibrücken, 22.09.1989 - 1 U 211/88 (https://dejure.org/1989,4397)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.09.1989 - 1 U 211/88 (https://dejure.org/1989,4397)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. September 1989 - 1 U 211/88 (https://dejure.org/1989,4397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    PflVG § 6; BGB § 823 Abs. 2
    Zum Begriff des öffentlichen Weges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widmung; Verkehrsflächen; Öffentliche Wege; Verfügungsberechtigter ; Öffentlicher Verkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 2; PflVG § 6; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Mopedfahrers mit einem nicht versicherten Fahrzeug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 476
  • VersR 1991, 827
  • VersR 1992, 827
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 14 U 60/16

    Deliktische Haftung: Sturzunfall eines Fahrradfahrers über eine auf einem

    Die Öffentlichkeit wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass die Benutzung nach sachlichen Merkmalen beschränkt ist (für Fuß- oder Radweg: OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.09.1989 - 1 U 211/88, NZV 1990, 476; Heß, a.a.O. Rn. 7).
  • KG, 14.09.2017 - 22 U 174/16

    Kollision eines Fahrradfahrers mit einem Kettcar auf einem Freizeitgelände:

    Dass die Öffnung zeitlich begrenzt ist und auch nicht jeder Verkehr zugelassen ist, ändert nichts (vgl. OLG Zweibrücken v. 22.09.1989 - 1 U 211/88 - juris Rn. 44; Müther in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 1 StVO Rdn. 15).
  • AG Senftenberg, 01.09.2011 - 21 C 102/11

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn Umstände vorliegen, die für den Vorfahrtberechtigten die Möglichkeit einer Vorfahrtverletzung nahe legen (vgl. speziell bei Unübersichtlichkeit: OLG Zweibrücken VRS 79, 354; vgl. allgemein OLG Stuttgart VersR 1983, 252; OLG Köln VersR 1960 644).
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