Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 26.10.1989

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.05.1989 - 10 U 318/88   

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OLG Karlsruhe, 26.05.1989 - 10 U 318/88 (https://dejure.org/1989,3678)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.05.1989 - 10 U 318/88 (https://dejure.org/1989,3678)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Mai 1989 - 10 U 318/88 (https://dejure.org/1989,3678)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 9; StVO § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 9 Abs. 5 § 10; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines in eine Grundstückseinfahrt hinein- mit einem aus der Grundstücksausfahrt herausfahrenden Fahrzeug; Anrechnung ersparter Eigenkosten bei Anmietung eines Mietwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einfahrt; Fahrzeuge; Zwei; Vorfahrt

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1112
  • NZV 1990, 72 (Ls.)
  • VersR 1989, 925
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 9 U 64/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Einfahren von zwei Kraftfahrzeugen von gegenüberliegenden

    Es ist daher im Rahmen von § 10 Satz 1 StVO weder erforderlich, den zu § 17 Abs. 1 StVO a.F. entwickelten Begriff des "fließenden Verkehrs" neu und erweiternd auszulegen (vgl. dazu beispielsweise OLG Karlsruhe - 10. Zivilsenat - Urteil vom 26.05.1989, VRS 77, 45), noch ist für einen Fall der vorliegenden Art eine Heranziehung von § 1 Abs. 2 StVO geboten (vgl. dazu Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Zanker, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 22. Aufl. 2012, § 10 StVO Rdnr. 2).
  • OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 12 U 32/89

    Fiktive Abrechnung der Durchsichtkosten für Ersatzfahrzeug nach Totalschaden -

    Hier ist also auch das OLG Frankfurt/M. (vgl. die ergänzenden Hinweise unter ES Kfz-Schaden D-2/10) auf die Linie der zumindest überwiegenden Rechtsprechungsmeinung eingeschwenkt; im gleichen Sinne der 14 Senat des OLG Frankfurt/M. (Urteil - 14 U 252/88 - 9.1.1990, in DAR 1990, 144) mit dem Zusatz, daß der »Geschädigte nach § 254 BGB zum Zwecke der Schadensminderung nicht gehalten ist, ein kleineres Fahrzeug anzumieten«; zu den Vertretern der überwiegenden Meinung gehört auch das OLG Karlsruhe (Urteil - 10 U 301/78 - 12.10.1979, in VersR 1980, 390 ), (Urteil - 10 U 318/88 - 26.5.1989, in DAR 1990, 20 ), (Urteil - 1 U 1/90 - 27.6.1990, in VRS 1990, 326); aber die Kontroverse geht weiter: nachstehend ES Kfz-Schaden D-2/14 und ES Kfz-Schaden D-2/15. Im übrigen berechnet des OLG Frankfurt/M. den Abzug mit dem gängigen 15%-Satz (vgl. dazu ES Kfz-Schaden D-2/11 m. Hinw.).
  • OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92

    Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten ohne Abzug für ersparte Eigenkosten;

    1980, 390; DAR 1990, 20; OLG Frankfurt DAR 1990, 144; a.A. OLG Frankfurt NJW 1984, 1902; LG Berlin NJW-RR 1991, 151 [LG Berlin 25.06.1990 - 58 S 86/90] ), Dem vermag der Senat für den vorliegenden Fall nicht zu folgen.
  • OLG Köln, 27.10.1993 - 11 U 95/93

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einer Grundstücksausfahrt auf die

    Gegenüber einem Verstoß gegen die strengen Anforderungen des für die Verkehrssicherheit bedeutsamen § 10 StVO tritt jedoch im allgemeinen die Gefährdungshaftung gemäß § 17 StVG zurück (vgl. Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl., § 17 StVG Randziffer 18; OLG Hamm VRS 72/334; OLG Karlsruhe VRS 77/45).
  • OLG Köln, 28.09.1999 - Ss 390/99

    Anwendung des § 142 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei einem Unfall während des

    Was unter fließendem Verkehr im Straßenverkehrsrecht zu verstehen ist, ist durch die Rechtsprechung zu §§ 2, 10 StVO geklärt (vgl. BGH VRS 56, 202, 203; BayObLG VRS 66, 52; 68, 139, 140; KG VRS 72, 127; OLG Karlsruhe VRS 77, 45, 46; OLG Zweibrücken VRS 51, 144; HK-StVR-Walther § 2 StVO Rn. 2 u. § 10 StVO Rn. 3; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 15. Aufl., § 2 Rn. 19; Jagusch/Hentschel, StVR, 35. Aufl., § 10 StVO Rn. 8).
  • LG Ravensburg, 16.12.1993 - 5 S 201/93

    Anmietung eines Ersatzkraftfahrzeuges für Dauer einer Unfallreparatur ; Ersatz

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.10.1989 - 7 U 13/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4392
OLG Köln, 26.10.1989 - 7 U 13/89 (https://dejure.org/1989,4392)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.10.1989 - 7 U 13/89 (https://dejure.org/1989,4392)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Oktober 1989 - 7 U 13/89 (https://dejure.org/1989,4392)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sperrfläche; Sperrflächen im Straßenverkehr; Mißachtung von Sperrflächen; Fahrbahnmarkierung; Haftungsverteilung; Haftpflichtiger; Ausgleichspflicht mehrerer Haftpflichtiger

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit einem rückwärts aus einer Grundstückseinfahrt auf die Fahrbahn auffahrenden PKW

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 72
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 18.03.2016 - 9 U 142/15

    Mietwagenkosten - 9. Zivilsenat des OLG Hamm bevorzugt "Fracke"

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass in den Schutzbereich des Verbots des Überfahrens einer Sperrfläche auch diejenigen Verkehrsteilnehmer einbezogen sind, die grundsätzlich auf die Beachtung der Sperrfläche vertrauen dürfen und ihr Verhalten darauf einstellen (vgl. BGH, NZV 1992, 150 und VersR 1987, 906, dort Rn. 21 und 24 im juris Ausdruck; OLG Köln, NZV 1990, 72; OLG Hamm, NZV 2006, 204, Rn. 11 im juris Ausdruck).
  • OLG Hamm, 20.10.2005 - 27 U 37/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in zweiter Reihe an haltenden oder

    Soweit außer dem Gegenverkehr auch andere Verkehrsteilnehmer auf die Berücksichtigung der Sperrflächenmarkierung vertrauen dürfen und ihr Verhalten hierauf einstellen, sind auch sie in den Schutzbereich der genannten Bestimmung einbezogen (BGH, NZV 1992, 148, 150; vgl. auch Hentschel, aaO., § 41 StVO Rn. 248 zu Z 298; OLG Köln, NZV 1990, 72).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 1 U 79/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine durchgezogene Linie überfahrenden

    Denn die übrigen Verkehrsteilnehmer (wie vorliegend der Zeuge E.) rechnen üblicherweise nicht mit einem solchen Verkehrsverstoß und richten ihr eigenes Verhalten daher an der Erwartung aus, dass die durchgezogene Trennlinie von den anderen Verkehrsteilnehmern respektiert wird (Senat, Urteil vom 10.05.2011, I-1 U 149/10; BGH NJW-RR 1987, 1048; LG Saarbrücken NJW-RR 2013, 401; OLG Köln NZV 1990, 72).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz wegen eines unter dem Fahrbahnniveau

    Soweit die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 15.10.2007 auf drei Urteile (BGH NJW 1992, 1227 [juris Rnr. 23]; OLG Köln NZV 1990, 72; OLG Zweibrücken MDR 1966, 438) hinweist, aus denen sich der Schutz von Fußgängern auf derartigen Sperrflächen ergebe, sind diese rechtlich nicht einschlägig.
  • LG Saarbrücken, 30.11.2012 - 13 S 140/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Rückwärtsfahren auf

    b) Dieser Einschätzung steht entgegen, dass durchgezogene Linien nach Zeichen 295, wenn sie - wie hier - als Abgrenzung zum Gegenverkehr auf dem Belag aufgebracht sind, zwar zur Folge haben, dass Fahrzeuge sie nicht überqueren dürfen; diese Begrenzung dient indes nach allgemeiner Auffassung nur dem Schutz des Gegenverkehrs, nicht aber anderen Verkehrsteilnehmern und insbesondere nicht dem wartepflichtigen Einbiegerverkehr (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 1976, 214; OLG Köln, NZV 1990, 72; OLG München, VersR 1995, 1506; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 2 StVO Rdn. 91 f., jew. m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 12.10.2007 - 3 O 95/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines die durchgezogene Mittellinie

    Er musste in Anbetracht der durchgezogenen Linie - Zeichen 295 - nicht damit rechnen, an dieser Stelle vom Kläger überholt zu werden (vergl. BGH, NJW-RR 1987, 1048 f.; OLG Köln, NZV 1990, 72; LG Aachen, VersR 1992, 333).
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