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   OLG Köln, 18.12.1990 - Ss 554/90 (Z) - 282 Z   

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https://dejure.org/1990,3910
OLG Köln, 18.12.1990 - Ss 554/90 (Z) - 282 Z (https://dejure.org/1990,3910)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.1990 - Ss 554/90 (Z) - 282 Z (https://dejure.org/1990,3910)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 1990 - Ss 554/90 (Z) - 282 Z (https://dejure.org/1990,3910)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschwindigkeit; Messung; Nachfahren; Dienstfahrzeug; Sicherheitsabzug; Skalenendwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 3

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 202
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 03.12.2021 - 1 RBs 254/21

    Ordnungswidrigkeitenrecht; Straßenverkehrsrecht

    In seiner bisherigen Rechtsprechung ist der Senat demgegenüber davon ausgegangen, dass den möglichen Fehlerquellen im Falle einer Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren in einem Polizeifahrzeug mit nicht justierten Tachometer regelmäßig dadurch begegnet werden kann, dass vom Skalenendwert des Tachometers ein Abzug von 7% und ein weiterer Abzug von 12% von der abgelesenen Geschwindigkeit vorgenommen wird (grundlegend: Senat B. v. 18.12.1990 - Ss 554/90 (Z) = NZV 1991, 202 = VRS 80, 467 = DAR 1991, 193 - seither st. Rspr.).

    Dieser beinhaltet einen Abzug von jeweils 3 % für mögliche Ablesefehler und Fehler durch Abstandsveränderungen (vgl. SenE v. 13.11.2009 - 85 Ss-OWi 8/09; Senat VRS 80, 467 = DAR 1991, 193 = NZV 1991, 202).

  • OLG Köln, 19.09.2008 - 82 Ss OWi 67/08

    Sicherheitsabzug bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit nicht

    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren in einem Fahrzeug mit nicht justiertem und nicht geeichtem Tachometer ein Sicherheitsabzug von 7 % des Skalenendwerts als Ausgleich für mögliche Eigenfehler des Tachometers und ein weiterer Abzug von 12 % der abgelesenen Geschwindigkeit für andere mögliche Ungenauigkeiten im Regelfall ausreichend, aber auch erforderlich (vgl. nur grundlegend Senat VRS 80, 467 = DAR 1991, 193 = NZV 1991, 202; vgl. auch Senat MDR 1998, 193; SenE v. 06.12.2007 - 82 Ss-OWi 107/07 - SenE v. 31.07.2008 - Ss-OWi 39/08 -).

    Die 12 % beinhalten nämlich einen Abzug von jeweils 3 % für mögliche Ablesefehler und Fehler durch Abstandsveränderungen (vgl. Senat VRS 80, 467 = DAR 1991, 193 = NZV 1991, 202 i.V.m. OLG Düsseldorf VRS 74, 452 = NJW 1988, 1039 = DAR 1988, 137 = JMBl. NJW 1988, 65).

  • OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 434/93

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich

    Darüber hinaus sind auch Feststellungen zur Justierung des Tachometers notwendig, da hiervon die Höhe des Sicherheitsabzu-ges abhängt (vgl. Senatsentscheidung NZV 1991, 202 = VRS 80, 467).
  • OLG Köln, 10.02.1998 - Ss 25/98

    Zum Toleranzabzug bei der Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen durch

    Wenngleich die Bemessung des Sicherheitsabzugs Tat- und nicht Rechtsfrage ist, so können die Rechtsbeschwerdegerichte doch Richtwerte aufzeigen, die im Interessse der Gleichbehandlung aller Fälle in der Regel von den Tatgerichten zu beachten sind, wenn nicht die besonderen Umstände des konkreten Falls eine andere Beurteilung vertretbar erscheinen lassen (Senatsentscheidung vom 18.12.1990 - Ss 554/90 Z = DAR 1991, 193 = NZV 1991, 202 = VRS 80, 467 m.N.).
  • OLG Oldenburg, 11.03.1992 - Ss 84/92

    Geschwindigkeitsmessen ; Hinterherfahren; Sicherheitsabzug; Geschwindigkeitswert;

    Diese Berechnung befindet sich im Einklang mit einem Teil der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vg. z. B. OLG Köln VRS 80, 467 ff. unter Hinweis auf OLG Hamm VRS 50, 388; 51, 296).
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