Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 16.11.1990 - 3 U 199/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Kurzinformation)
Die gegnerische Versicherung hat kein Recht, mit der Regulierung des Schadens erst auf die Akteneinsicht zu warten
- verkehrslexikon.de (Kurzinformation und Auszüge)
Die gegnerische Versicherung hat kein Recht, mit der Regulierung des Schadens erst auf die Akteneinsicht zu warten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftpflichtversicherer; Regulierung eines Haftpflichtschadens; Prüfung der Eintrittspflicht; Angemessenheit einer Frist; Interesse an rascher Regulierung; Zuwarten bis Akteneinsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1991, 312
- AnwBl 1991, 343
Wird zitiert von ... (14)
- OLG Saarbrücken, 02.02.2017 - 4 U 148/15
Haftungsverteilung nach Kfz-Unfall: Kollision in einer Fahrgasse zwischen …
Ausgehend hiervon ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer eine angemessene Frist zur Prüfung von Grund und Umfang der Einstandspflicht zuzubilligen ist, vor deren Ablauf Verzug - trotz Fälligkeit und eventueller Mahnung - nicht eintritt (Senat…, Beschluss vom 5.12.2016 - 4 W 19/16, bei Juris Rn. 16;… OLG Frankfurt, VersR 2015, 1373 Rn. 4; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 18.9.2013 - 3 W 46/13, bei Juris Rn. 2; OLG Dresden, Beschluss vom 26.9.2009 - 7 U 499/09, bei Juris 15; OLG Rostock, MDR 2001, 935; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16.11.1990 - 3 U 199/89, NZV 1991, 312;… JurisPK-StrVerkR/Freymann/Rüßmann, 1. Aufl., § 249 Rn. 276).Die beabsichtigte Einsicht in die Ermittlungsakte rechtfertigt zwar in der Regel keine Verlängerung der Prüffrist (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16.11.1990 - 3 U 199/89, NZV 1991, 312; OLG Dresden, Beschluss vom 26.9.2009 - 7 U 499/09, bei Juris 15;… JurisPK-StrVerkR/Freymann/Rüßmann, aaO, § 249 Rn. 277).
- OLG München, 29.07.2010 - 10 W 1789/10
Kfz-Kaskoversicherung: Dauer der Prüffrist
bb) Die ggf. vom Versicherer als erforderlich angesehene Einsicht in die Ermittlungsakte hat grundsätzlich keinen Einfluß auf die Dauer dieser Prüffrist (und den Eintritt des Verzugs), weil sonst berechtigte Interessen des Geschädigten an einer zügigen Regulierung des Schadens ohne triftigen Grund unberücksichtigt blieben (OLG Saarbrücken NZV 1991, 312 = zfs 1991, 16 = AnwBl. 1991, 343; MDR 2007, 1190 = OLGR 2007, 441 = SP 2008, 51;… OLG Dresden, Beschl. v. 29.06.2009 - 7 U 499/09 [Juris, dort Rz. 15] = NZV 2009, 604 [nur Ls.]; a.A. OLG Hamm VersR 1988, 1038 ohne eigenständige Begründung; OLG Frankfurt a.M. VersR 2004, 1595 ohne Auseinandersetzung mit der Gegenmeinung). - OLG Frankfurt, 06.02.2018 - 22 W 2/18
Regulierungsfrist regelmäßig maximal 4 Wochen
Zwar muss ein Versicherer die Schadensprüfung beschleunigen, dennoch ist ihm bei der Regulierung eines Haftpflichtschadens eine angemessene Frist zur Prüfung von Grund und Umfang der Ersatzpflicht zuzubilligen, vor deren Ablauf gemäß § 286 Abs. 4 BGB kein Verzug eintritt (vgl. zu allem Pott, NZV 2015, 111; Saarländisches Oberlandesgericht, NZV 1991, 312).Die ggf. vom Versicherer als erforderlich angesehene - vorliegend aber offensichtlich irrelevante, da nicht vorgetragene - Einsicht in die Ermittlungsakte hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Dauer dieser Prüffrist (und den Eintritt des Verzugs), weil sonst berechtigte Interessen des Geschädigten an einer zügigen Regulierung des Schadens ohne triftigen Grund unberücksichtigt blieben (OLG Saarbrücken NZV 1991, 312; OLG Dresden, Beschl. v. 29.06.2009 - 7 U 499/09; OLG München 29.7.10 - 10 W 1789/10 -).
- OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06
Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für …
Vor Ablauf dieser Prüfungsfrist tritt - trotz eventueller vorheriger Mahnung - Verzug gemäß § 286 Abs. 4 BGB nicht ein (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, NZV 1991, 312). - OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 4 W 19/16
Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Zeitpunkt der "Veranlassung zur …
Keine Verlängerung rechtfertigt hingegen z. B. grundsätzlich die beabsichtigte Einsicht in die Ermittlungsakte (SaarlOLG ZfSch 1991, 16;… Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO Rn. 277). - OLG Dresden, 29.06.2009 - 7 U 499/09
Ersatzfahrzeuganmietung - Anwendung der Schwacke-Liste
Die Entscheidung der Eintrittspflicht von einer vorherigen Einsicht in die Ermittlungsakten abhängig zu machen, ist grundsätzlich nicht geboten bzw. erforderlich (vgl. OLG Saarbrücken, NZV 1991, 312), zumal mit einer Akteneinsicht erfahrungsgemäß oft erst nach Monaten zu rechnen ist und ein entsprechendes Zuwarten den berechtigten Interessen des Geschädigten an einer raschen Regulierung zuwiderlaufen würde. - OLG Saarbrücken, 10.11.2017 - 4 W 16/17
Gemischte Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Schadensersatzklage nach …
Keine Verlängerung rechtfertigt hingegen z. B. grundsätzlich die beabsichtigte Einsicht in die Ermittlungsakte (SaarlOLG ZfSch 1991, 16;… Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO Rn. 277). - OLG Rostock, 09.01.2001 - 1 W 338/98
Unfallregulierung ist ein langsames Geschäft und wer zu früh klagt, trägt die …
Ob der Haftpflichtversicherung gegenüber dem Geschädigten - wie auch im Verhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und seiner Versicherung (…Hartmann, a.a.O., Rn. 54 ff.) - generell das Recht zusteht, die Entscheidung ihrer Eintrittspflicht von einer vorherigen Einsicht in die Ermittlungsakten abhängig zu machen, ist umstritten (…dafür: Prölss, in: Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 11 Rn. 3 mit Nachweisen; so auch: OLG Hamm, Schaden-Praxis 1997, 144 und VersR 1988, 1038 [1039]; dagegen: OLG Saarbrücken, NZV 1991, 312 [313]; AG Münsingen, VersR 1997, 893). - OLG Saarbrücken, 17.07.2019 - 4 W 11/19
Schadensregulierung nach inländischem Unfall unter Beteiligung eines in Polen …
Keine Verlängerung rechtfertigt hingegen z. B. grundsätzlich die beabsichtigte Einsicht in die Ermittlungsakte (SaarlOLG ZfSch 1991, 16;… Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO Rn. 277). - LG Krefeld, 02.10.2019 - 2 O 142/18
Hausratversicherung - Diebstahl wertvolles Fahrrad aus Kellerverschlag
Sofern es auf diesen Umstand ankommt, würden berechtigte Interessen des Geschädigten an einer zügigen Regulierung des Schadens ohne triftigen Grund unberücksichtigt bleiben (vgl. OLG München…, Urteil vom 20.07.2010, 10 W 1789/10, juris Rn. 7; OLG Dresden…, Beschluss vom 29.06.2009, 7 U 499/09, juris Rn. 15; OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.11.1990, 3 U 199/89, NZV 1991, 312). - AG Hamburg, 14.11.2013 - 50a C 133/13
- AG Münsingen, 31.12.1996 - 2 C 443/96
Bejahung des Integritätsinteresses des Geschädigten eines Verkehrsunfalls am …
- LG Zweibrücken, 16.10.2015 - 2 O 104/15
Verkehrsunfall - Überprüfungsfrist des Haftpflichtversicherers des Unfallgegners
- LG Göttingen, 27.08.2002 - 9 T 26/02
Akteneinsicht; Anerkenntnis; Ermessensentscheidung; ermittelter Sachverhalt; …
Rechtsprechung
OLG Celle, 21.06.1990 - 7 U 168/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Unbegründeter Anspruch auf Schadenseratz und Rückabwicklung eines Autokaufvertrags
- Wolters Kluwer
Unbegründeter Anspruch auf Schadenseratz und Rückabwicklung eines Autokaufvertrags
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 459
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 16.06.1989 - 2 O 30/89
- OLG Celle, 21.06.1990 - 7 U 168/89
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1527
- NZV 1991, 312 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.01.1981 - VIII ZR 10/80
Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers; Haftung für Unfallschäden
Auszug aus OLG Celle, 21.06.1990 - 7 U 168/89
Eine Untersuchungspflicht des Kraftfahrzeughändlers ist jedoch nur anzunehmen, wenn greifbare Anhaltspunkte für mögliche Schäden vorliegen (BGH NJW 1981, 928, 929) [BGH 21.01.1981 - VIII ZR 10/80] .
- OLG Brandenburg, 14.02.2007 - 4 U 68/06
Arglistiges Verschweigen beim Gebrauchtwagenkauf: Höhere Zahl von Vorbesitzern …
Die Wertbeeinträchtigung eines Pkw durch die Anzahl der Vorbesitzer beruht nämlich darauf, dass mit der Anzahl der Vorbesitzer das Risiko einer unterschiedlichen Behandlung und Bedienung des Fahrzeuges steigt (vgl. dazu OLG Celle, NJW-RR 1990, 1527).