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   OLG Celle, 06.05.1991 - 3 Ss 34/91   

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https://dejure.org/1991,8332
OLG Celle, 06.05.1991 - 3 Ss 34/91 (https://dejure.org/1991,8332)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.05.1991 - 3 Ss 34/91 (https://dejure.org/1991,8332)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Mai 1991 - 3 Ss 34/91 (https://dejure.org/1991,8332)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anbringen einer Prüfplakette am KFZ-Kennzeichen: Urkundenfälschung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 267; StVZO § 29

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 318
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 21.05.1912 - IV 266/12

    Ist ein Schriftstück, das der Unterschrift entbehrt und den Aussteller zwar der

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.1991 - 3 Ss 34/91
    Es muß ein individuell bestimmter Aussteller (Einzelpersönlichkeit, juristische Person oder Behörde) und nicht bloß ein beschränkter Kreis von Ausstellern (sog. beschränke Anonymität) vorgespiegelt werden, nur dann wird über die Identität des Ausstellers getäuscht (LK-Tröndle 10. Aufl. § 267 Anm. 38; RGSt 46, 103 ff).
  • BGH, 22.10.1974 - 1 StR 295/74

    Eintrag eines später liegenden Termins für die Anmeldung zur nächsten

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.1991 - 3 Ss 34/91
    Sie allein ist deshalb aber noch keine Urkunde; Urkundeneigenschaft gewinnt sie erst zusammen mit der korrespondierenden Eintragung im Kfz-Schein (nicht Kfz-Brief), da erst durch diese Eintragung derjenige, der sie erteilt hat - ihr Aussteller -, d.h. die Zulassungsstelle oder ein bestimmter amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, wie etwa der TÜV, ersichtlich ist (§ 29 Abs. 4 Nr. 1 StVZO, ferner BGHSt 26, 9, 11; BayObLG NJW 1966, 748 f; OLG Hamm VRS 47, 430, 431).
  • BayObLG, 05.10.1965 - RReg. 3a St 62/65

    Prüfplakette für die Kraftfahrzeugüberwachung als Beweiszeichen

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.1991 - 3 Ss 34/91
    Sie allein ist deshalb aber noch keine Urkunde; Urkundeneigenschaft gewinnt sie erst zusammen mit der korrespondierenden Eintragung im Kfz-Schein (nicht Kfz-Brief), da erst durch diese Eintragung derjenige, der sie erteilt hat - ihr Aussteller -, d.h. die Zulassungsstelle oder ein bestimmter amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, wie etwa der TÜV, ersichtlich ist (§ 29 Abs. 4 Nr. 1 StVZO, ferner BGHSt 26, 9, 11; BayObLG NJW 1966, 748 f; OLG Hamm VRS 47, 430, 431).
  • BGH, 16.08.2018 - 1 StR 172/18

    Falschbeurkundung im Amt (Begriff der öffentlichen Urkunde: Reichweite der

    Daneben - und in unmittelbarem Zusammenhang damit stehend - beinhaltet vor dem Hintergrund der Regelung in § 29 Abs. 3 Satz 2 StVZO die Prüfplakette für und gegen jedermann auch den Nachweis, dass die geprüften Fahrzeuge zum Zeitpunkt der letzten Hauptuntersuchung als vorschriftsmäßig befunden wurden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 6. Mai 1991 - 3 Ss 34/91, NZV 1991, 318, 319; Claus, NStZ 2014, 66, 67; Puppe/Schumann in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl., § 348 Rn. 21; Hecker in Schönke/ Schröder, StGB, 29. Aufl., § 348 Rn. 9; Freund in Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 348 Rn. 31).
  • AG Strausberg, 08.01.2014 - 22 Ds 344/13

    Zur Frage, ob eine Strafbarkeit eines TÜV- Prüfingenieurs nach § 348 StGB gegeben

    Legt man diese Festlegung des Gesetzgebers richtigerweise zu Grunde, dann ist der Straftatbestand des § 348 Abs. 1 StGB, nämlich der Falschbeurkundung im Amt, dann erfüllt, wenn bei erkannten schweren Mängeln im Rahmen einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durch den TÜV-Prüfer trotzdem die Prüfplakette erteilt und der fristgemäße Zeitpunkt der nächsten Hauptuntersuchung in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen wird (so auch Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 28.09.1992, (Az. 65 Js 396/90 - Ls (88/91) - zitiert nach Juris; vgl. OLG Celle, NZV 1991, 318 f; BGHSt 26, 9 ff.; a. A. unter anderen: BayObLGSt 1998, 138 f).

    Denn die Erteilung einer Prüfplakette durch den TÜV-Prüfer bescheinigt im Zusammenhang mit der korrespondierenden Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I dass das betreffende Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner letzten Hauptuntersuchung - bis auf etwaige geringe Mängel - für vorschriftsmäßig befunden worden ist (§ 29 Abs. 3 StVZO) was gleichermaßen mit Erkennbarkeit des Ausstellers durch die Stempelung der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich wird (vgl. OLG Celle, NZV 1991, 318).

  • BayObLG, 20.01.2020 - 207 StRR 2737/19

    Fälschung einer Prüfplakette

    Sie allein ist deshalb aber noch keine Urkunde; Urkundeneigenschaft gewinnt sie erst zusammen mit der korrespondierenden Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I, da erst durch diese Eintragung derjenige, der sie erteilt hat, ersichtlich ist (§ 29 Abs. 6 Nr. 1 Buchst. a StVZO; OLG Celle, Beschluss vom 6. Mai 1991 - 3 Ss 34/91 bei juris Rn. 4 m. w. N).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2001 - 1 Ss 240/01

    Urkundenfälschung - Prüfplakette

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 06.05.1991 (NZV 1991, 318) entgegen.
  • OLG Brandenburg, 02.07.2015 - 2 Ws 81/15

    Falschbeurkundung im Amt: Strafbarkeit der Erteilung einer TÜV-Plakette für ein

    Auch die Prüfplakette stellt in Verbindung mit dem amtlich zugelassenen Kennzeichen und der korrespondierenden Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine ... Urkunde dar im Sinne des § 267 StGB, denn erst durch diese Eintragung ist derjenige, der sie erteilt hat, ersichtlich (vgl. BGHSt 26, 9; BayOLG NJW 1966, 748; OLG Celle, Beschlüsse vom 06.05.1991 - 3 Ss 34/91 und 25.07.2011 - 31 Ss 30/11" zitiert nach juris).

    Die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Entscheidung des 3. Strafsenates des OLG Celle (NZV 1991, 318) hatte über einen Sachverhalt zu entscheiden, in dem ein Nichtberechtigter eine Eintragung im Kraftfahrzeugschein vorgenommen hat.

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