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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.10.1990 - 8 U 92/90   

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https://dejure.org/1990,3118
OLG Oldenburg, 25.10.1990 - 8 U 92/90 (https://dejure.org/1990,3118)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.10.1990 - 8 U 92/90 (https://dejure.org/1990,3118)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Oktober 1990 - 8 U 92/90 (https://dejure.org/1990,3118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; StVO § 9 Abs. 1; StVG § 17
    Zum Anscheinsbeweis des Verschuldens beim Auffahren auf ein Fahrrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 17 StVG ; § 9 Abs. 1 S. 4 StVO ; § 286 ZPO
    Rückfront des vorausfahrenden Fahrzeugs; Verschulden des Auffahrenden; Anscheinsbeweis; Fahrrad; Radfahrer

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Auffahrunfall - Anscheinsbeweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückfront des vorausfahrenden Fahrzeugs; Verschulden des Auffahrenden; Anscheinsbeweis; Fahrrad; Radfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 17; StVO § 9 Abs. 1 Satz 4; ZPO § 286

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 428
  • VersR 1992, 842
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bremen, 03.12.1975 - 3 U 107/75
    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.10.1990 - 8 U 92/90
    Ist dagegen, wie hier, aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen W, davon auszugehen, daß zum Kollisionszeitpunkt der radfahrende Kl. eine Schrägstellung zur Längsseite des Pkw des Bekl. zu 1) von ca. 30 bis 45 Grad einnahm, versagt der Anscheinsbeweis, denn es besteht, wie der Sachverständige weiter ausgeführt hat, die Möglichkeit, daß der Radfahrer in die Fahrspur des nachfolgenden Pkw zu einem Zeitpunkt eingebogen ist, in welchem dessen Fahrer sich nicht mehr darauf hat einstellen können (vgl OLG Hamburg, VersR 68, 975; OLG Bremen, VersR 76, 571).
  • OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07

    Auffahren auf einen vorausfahrenden Linksabbieger und Annahme des

    Bei dieser Sachlage können deshalb nach zutreffender Auffassung die Regeln über den Anscheinsbeweis nicht zu Lasten des Auffahrenden angewandt werden (vgl. dazu OLG Celle - 5. Zivilsenat , VersR 1978, 964 - jurisRdnr. 19 . ebenso OLG Oldenburg, VersR 1992, 842. ähnlich auch KG, MDR 2001, 808 - jurisRdnr. 17, wonach ein Schrägaufprall als atypisches Schadensbild die Anwendung des Anscheinsbeweises ausschließen kann).
  • OLG Köln, 20.03.1996 - 11 U 236/95

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

    Nach ständiger zutreffender Rechtsprechung sind die Voraussetzungen eines Anscheinsbeweis für das Verschulden des Auffahrenden regelmäßig nicht erfüllt, wenn es zu dem Unfall infolge eines vorangegangenen Fahrbahnwechsels gekommen ist (vgl. unter anderem OLG Oldenburg DAR 1991, 382 f; OLG Karlsruhe Versicherungsrecht 1991, 1071).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.06.1991 - 12 U 80/90   

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https://dejure.org/1991,16203
OLG Koblenz, 03.06.1991 - 12 U 80/90 (https://dejure.org/1991,16203)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.06.1991 - 12 U 80/90 (https://dejure.org/1991,16203)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Juni 1991 - 12 U 80/90 (https://dejure.org/1991,16203)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 428
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 12.10.1992 - 12 U 1234/91

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall ; Inanspruchnahme einer

    Im Hinblick auf den gesetzlichen Zweck von Leuchtzeichen als Warnzeichen durfte aber der Kläger allein aus dem Blinken nicht auf einen Vorfahrtsverzicht des LKW-Fahrers schließen (OLG Koblenz, NZV 1991, 428).
  • OLG Hamm, 21.01.2000 - 9 U 88/99
    Daß das Aufblinken mit dem Scheinwerfer keine eindeutige Verständigung in diesem Sinne darstellt, hat die Rechtsprechung wiederholt festgestellt (vgl. KG VM 1980, 87; 1993, 67; OLG Koblenz NZV 1991, 428; NZV 1993, 273).
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