Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 25.10.1990 - 8 U 92/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 286; StVO § 9 Abs. 1; StVG § 17
Zum Anscheinsbeweis des Verschuldens beim Auffahren auf ein Fahrrad - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 17 StVG ; § 9 Abs. 1 S. 4 StVO ; § 286 ZPO
Rückfront des vorausfahrenden Fahrzeugs; Verschulden des Auffahrenden; Anscheinsbeweis; Fahrrad; Radfahrer - verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Auffahrunfall - Anscheinsbeweis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rückfront des vorausfahrenden Fahrzeugs; Verschulden des Auffahrenden; Anscheinsbeweis; Fahrrad; Radfahrer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1991, 428
- VersR 1992, 842
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Bremen, 03.12.1975 - 3 U 107/75
Auszug aus OLG Oldenburg, 25.10.1990 - 8 U 92/90
Ist dagegen, wie hier, aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen W, davon auszugehen, daß zum Kollisionszeitpunkt der radfahrende Kl. eine Schrägstellung zur Längsseite des Pkw des Bekl. zu 1) von ca. 30 bis 45 Grad einnahm, versagt der Anscheinsbeweis, denn es besteht, wie der Sachverständige weiter ausgeführt hat, die Möglichkeit, daß der Radfahrer in die Fahrspur des nachfolgenden Pkw zu einem Zeitpunkt eingebogen ist, in welchem dessen Fahrer sich nicht mehr darauf hat einstellen können (vgl OLG Hamburg, VersR 68, 975; OLG Bremen, VersR 76, 571).
- OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07
Auffahren auf einen vorausfahrenden Linksabbieger und Annahme des …
Bei dieser Sachlage können deshalb nach zutreffender Auffassung die Regeln über den Anscheinsbeweis nicht zu Lasten des Auffahrenden angewandt werden (vgl. dazu OLG Celle - 5. Zivilsenat , VersR 1978, 964 - jurisRdnr. 19 . ebenso OLG Oldenburg, VersR 1992, 842. ähnlich auch KG, MDR 2001, 808 - jurisRdnr. 17, wonach ein Schrägaufprall als atypisches Schadensbild die Anwendung des Anscheinsbeweises ausschließen kann). - OLG Köln, 20.03.1996 - 11 U 236/95
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
Nach ständiger zutreffender Rechtsprechung sind die Voraussetzungen eines Anscheinsbeweis für das Verschulden des Auffahrenden regelmäßig nicht erfüllt, wenn es zu dem Unfall infolge eines vorangegangenen Fahrbahnwechsels gekommen ist (vgl. unter anderem OLG Oldenburg DAR 1991, 382 f; OLG Karlsruhe Versicherungsrecht 1991, 1071).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 03.06.1991 - 12 U 80/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1991, 428
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 12.10.1992 - 12 U 1234/91
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall ; Inanspruchnahme einer …
Im Hinblick auf den gesetzlichen Zweck von Leuchtzeichen als Warnzeichen durfte aber der Kläger allein aus dem Blinken nicht auf einen Vorfahrtsverzicht des LKW-Fahrers schließen (OLG Koblenz, NZV 1991, 428). - OLG Hamm, 21.01.2000 - 9 U 88/99 Daß das Aufblinken mit dem Scheinwerfer keine eindeutige Verständigung in diesem Sinne darstellt, hat die Rechtsprechung wiederholt festgestellt (vgl. KG VM 1980, 87; 1993, 67; OLG Koblenz NZV 1991, 428; NZV 1993, 273).