Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.07.1991 - 9 U 70/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3856
OLG Schleswig, 10.07.1991 - 9 U 70/87 (https://dejure.org/1991,3856)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.07.1991 - 9 U 70/87 (https://dejure.org/1991,3856)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Juli 1991 - 9 U 70/87 (https://dejure.org/1991,3856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 2 Abs. 2; StVO § 3 Abs. 1
    Begegnungszusammenstoß auf schmaler Landstraße L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unübersichliche Landstraße; Sicherheit des Straßenverkehrs; Halbe Sicht; Begegnung mit dem Gegenverkehr; Entgegenkommen; Abwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 2 Abs. 2 § 3 Abs. 1; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge bei enger Fahrbahn

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 57 (Ls.)
  • NZV 1991, 431
  • VersR 1992, 891
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95

    Tragweite des Rechtsfahrgebots

    Sie läßt außer Betracht, daß stets mit Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist, die - sei es aus Bedenkenlosigkeit oder sei es deshalb, weil sie die Straßenbreite falsch einschätzen - auf ihrer Fahrbahnseite auch in Engpässen schneller als auf "halbe Sicht" fahren, soweit überhaupt nur ein Passieren zweier sich begegnender Kraftfahrzeuge möglich ist (vgl. auch OLG Schleswig NZV 1991, 431).
  • OLG München, 11.04.2014 - 10 U 4173/13

    Haftungsverteilung bei einer Kollision im Begegnungsverkehr auf einer schmalen

    Weiter hat die Rechtsprechung betont, dass dem Fahrer ein Beurteilungsfreiraum grundsätzlich nur innerhalb der rechten Fahrbahnhälfte verbleibt (vgl. BGH VersR 1957, 588; OLG Schleswig NZV 1991, 431, 432).

    b) Ohne Zweifel sind bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden aber die einander entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer gemäß § 3 Abs. 1 Satz 5 StVO zum Fahren auf "halbe Sicht" verpflichtet (vgl. BGH NJW 1996, 3003, 3004; OLG Schleswig NZV 1991, 431, 432).

  • OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07

    Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der an einem Verkehrsunfall

    Die von Kläger und Drittwiderbeklagter genannten weiteren Entscheidungen rechtfertigen ein anderes Ergebnis nicht, da sie anders gelagerte Sachverhalte betreffen (vgl. etwa BGH VersR 1961, S. 809; OLG Schleswig NZV 1991, S. 431).
  • OLG Jena, 25.01.2001 - 1 U 716/00

    Haftungsverteilung beim Begegnungsverkehr zwischen Bus und LKW auf enger Strecke

    Da die Sicht des Beklagten zu 3) auf Teile der Straße nach der -in seiner Fahrtrichtung gesehen- Linkskurve eingeschränkt gewesen ist, und die Fahrbahn (zumal noch im Bereich einer Hangquerung) so eng gewesen ist, dass sein LKW und ein entsprechend breites Fahrzeug, wie etwa ein weiterer LKW oder der klägerische Bus - mit deren Auftauchen der Beklagte zu 3) jederzeit hat rechnen müssen - nicht gefahrlos passieren konnten, hat der Beklagte zu 3) die Anforderung des § 3 Abs. 1 Satz 5 StVO einhalten und so langsam fahren müssen, dass er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke hat halten können (vgl. auch OLG Schleswig, NZV 91, S. 431, 432).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht