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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.01.1991 - 9 U 40/89   

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https://dejure.org/1991,4121
OLG Schleswig, 09.01.1991 - 9 U 40/89 (https://dejure.org/1991,4121)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.01.1991 - 9 U 40/89 (https://dejure.org/1991,4121)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Januar 1991 - 9 U 40/89 (https://dejure.org/1991,4121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847
    Querschnittsgelähmter ist auf Antrag allein durch Schmerzensgeldkapital abzufinden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Querschnittslähmung; Familienrechtlichtliche Beziehung; Schädigung des Ehepartners ; Entfallen der Genugtuungsfunktion; Geringere Entschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823, § 847

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 95
  • NZV 1992, 190
  • VersR 1992, 462
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 17.12.1997 - 13 U 202/96

    Beschwer trotz Zuerkennung eines genannten Schmerzensgeldbetrags

    Der Senat folgt der Auffassung, daß in einem solchen Falle und bei - wie hier - intakten familienrechtlichen Beziehungen der Schädiger, auch wenn er haftpflichtversichert ist, eine geringere Entschädigung in Geld schuldet als ein Fremdschädiger, zumal der Beklagte sich dadurch, daß er sich um den Kläger kümmert, um eine familiengerechte Art des Ausgleichs bemüht (dazu vgl. OLG Schleswig, VersR 1992, 462).
  • BGH, 21.07.1998 - VI ZR 276/97

    Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapital- und Rentenbeträge in der

    Es braucht hier nicht abschließend entschieden zu werden, ob der Tatrichter, wenn in dieser Weise Schmerzensgeld mittels unbezifferten Leistungsantrags geltend gemacht wird, im Rahmen des ihm eröffneten Ermessens eine Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapital und Rente vornehmen darf oder ob, wofür viel spricht, die Zuerkennung einer Rente stets einen dahingehenden Antrag der Klägerseite voraussetzt (so etwa OLG Schleswig, VersR 1992, 462 f.; MünchKomm BGB-Stein, 3. Aufl., § 847 Rdn. 57; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16. November 1961 - III ZR 189/60 - VersR 1962, 93, 95).
  • OLG Hamm, 02.02.2021 - 26 U 54/19

    Chirotherapeutische Manipulation an der Wirbelsäule

    Soweit der Kläger auf gerichtliche Entscheidungen verweist, in denen ein deutlich höheres Schmerzensgeld zugesprochen worden ist, betrafen diese Entscheidungen Fälle von Querschnittlähmungen, deren Auswirkungen mit den hier festgestellten Folgen in der Schwere nicht vergleichbar sind; so hatten die Geschädigten insbesondere ihre Steh- oder Gehfähigkeit vollständig verloren (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Januar 1991 - 9 U 40/89, juris; OLG Köln, Urteil vom 12. Januar 2011 - 5 U 37/10, juris; OLG Köln, Urteil vom 11. Juni 2015 - 8 U 54/14, juris), während der Kläger mit Hilfsmitteln beschränkt mobil ist und inzwischen auch wieder ein Kraftfahrzeug führen kann.
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 128/07

    Schadensersatz bei Pflegebedürftigkeit des jugendlichen Unfallopfers; Abgeltung

    Dies ergibt sich aus den sozialen Bindungen zwischen Familienmitgliedern, auf welchen das gesamte Unterhaltsrecht fußt (Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 30, Rdnr. 18 mit Hinweis auf BGH, VersR 1967, 286; OLG Schleswig, VersR 1992, 462, 463; anderer Ansicht: OLG München NZV 1989, 471).
  • OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98

    Aufsichtspflichtverletzung der Eltern, Mitverschulden der Eltern des geschädigten

    Zum anderen hat er dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, daß die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes im vorliegenden Fall angesichts der familiären Verbundenheit der Beteiligten weitestgehend zurücktritt (vgl. hierzu OLG Hamm - 13. ZS - r + s 1998, 234 m.Anm. Lemcke; ferner OLG Schleswig VersR 1992, 462 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.01.2019 - 7 U 27/18

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Dies ergibt sich aus den sozialen Bindungen zwischen Familienmitgliedern, auf welchen das gesamte Unterhaltsrecht fußt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2008, Az. 1 U 128/07, Rn. 70 - juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.01.1991, Az. 9 U 40/89, Rn. 28 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 17.12.1997, Az. 13 U 202/96, Rn 33, juris).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 12 U 235/20

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Einrede der Verjährung; Hemmung einer

    Richtig ist lediglich, dass Teil der Bemessung des Schmerzensgeldes neben der Ausgleichsfunktion auch die Genugtuungsfunktion ist, die in Fällen der vorliegenden Art, in denen die Mutter der Klägerin den folgenschweren Unfall verschuldet hat, gänzlich in den Hintergrund treten kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.12.1997, Az. 13 U 202/96; OLG Schleswig, Urteil vom 09.01.1991, Az. 9 U 40/89.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.10.1991 - 1 U 280/90   

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https://dejure.org/1991,12576
OLG Düsseldorf, 14.10.1991 - 1 U 280/90 (https://dejure.org/1991,12576)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.1991 - 1 U 280/90 (https://dejure.org/1991,12576)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 1991 - 1 U 280/90 (https://dejure.org/1991,12576)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 190
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 1 U 48/15

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem teilweise auf den

    Steht mithin die grundsätzliche Haftung der Beklagten zu 1) fest, bestimmt sich das Ausmaß der Mithaftung der Klägerin gemäß § 17 Abs. 4 StVG nach der Vorschrift des § 17 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 StVG, welche der Regelung des § 13 HaftpflG vorgeht (Senat, Urteil vom 14.10.1991, I-1 U 280/90, abgedruckt in: NZV 1992, 190; BGH NJW-RR 1994, 603; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, § 17 Rdn 37).

    Zum einen ging von dem Fahrzeug der Klägerin eine deutlich erhöhte Betriebsgefahr aus, da der Transporter bei dem Versuch, in eine Grundstückseinfahrt zu gelangen, im Schienenbereich einer Straßenbahn anhielt (Senat, Urteil vom 14.10.1991, I-1 U 280/90, abgedruckt in: NZV 1992, 190).

    § 2 Abs. 3 StVO begründet dabei zwar kein eigenes Vorfahrtrecht, wohl aber ein "beschränktes Vorrecht" (Senat, Urteil vom 14.10.1991, I-1 U 280/90, abgedruckt in: NZV 1992, 190; Urteil vom 18.08.2008, I-1 U 247/07; Geigel, a.a.O., Kap. 27 Rdn 77).

    Daher dürfen andere Verkehrsteilnehmer die Bahn nur dann in ihrer ungestörten Fahrt behindern, wenn etwas anderes für sie nicht möglich oder unzumutbar wäre (Senat, Urteil vom 14. Oktober 1991, I-1 U 280/90, abgedruckt in: NZV 1992, 190; Urteil vom 28.05.1990, I-1 U 25/90).

    In der Regel ist nämlich die von einer Straßenbahn ausgehende Betriebsgefahr gegenüber derjenigen eines Pkw messbar erhöht, da die Straßenbahn an Schienen gebunden, mithin unbeweglicher ist und durch das wesentlich höhere Gewicht vor allem einen längeren Bremsweg hat (Senat, Urteil vom 14.10.1991, I-1 U 280/90, abgedruckt in: NZV 1992, 190; OLG Brandenburg NZV 2009, 497; KG NZV 2005, 416; OLG Celle SP 2006, 272; Geigel, a.a.O., Kapital 26, Rdn 50; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, § 2 StVO Rdn 113), was sich auch im vorliegenden Fall ausgewirkt hatte.

  • OLG Köln, 09.05.1996 - 7 U 10/96

    Haftungsverteilung bei Kollision eines das rote Blinklicht eines Bahnübergangs

    Die Haftungsabwägung erfolgt dabei in Fällen wie dem vorliegenden, bei dem sich ein Betriebsunternehmer einer Bahn gegenüber dem haftenden Halter eines Kraftfahrzeugs - unter Umständen - eine Mithaftung anrechnen lassen muß, nicht nach § 13 HaftpflG, sondern nach § 17 StVG (h.A.: vgl. Filthaut, a.a.O., § 4 Rn. 3; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Auflage, § 17 StVG, Rn. 29; BGH NZV 1994, 146; OLG Stuttgart VRS 80, 410; OLG Düsseldorf NZV 1992, 190; Weber DAR 1984, 65).
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