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   BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91   

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BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91 (https://dejure.org/1992,3662)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1992 - 4 StR 591/91 (https://dejure.org/1992,3662)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1992 - 4 StR 591/91 (https://dejure.org/1992,3662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zielgerichtetes auf die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls abgestelltes Verhalten im fließenden Verkehr - Absichtliches Herbeiführen von Unfällen durch einen Taxifahrer - Zweckentfremdeter Einsatz eines Fahrzeuges durch das gewollte Herbeiführen von Unfällen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 325
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91
    Vielmehr war der Angeklagte in diesen Fällen in Tatmehrheit zum Betrug gemäß § 315 b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 StGB auch wegen eines Verbrechens des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch Hindernisbereiten in der Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen und eine andere Straftat zu ermöglichen (Senatsurteil vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91 - Fleischer NJW 1976, 878, 880 f), zu verurteilen.

    Der Täter setzt sein Fahrzeug nämlich absichtlich als Mittel der Verkehrsbehinderung und damit bewußt zweckentfremdet ein (BGH VRS 53, 355; Senatsurteil vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91; vgl. auch BGHSt 23, 4, 7).

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91
    Auf den Eintritt eines Schadens braucht sich der Vorsatz hiernach nicht zu erstrecken; vielmehr genügt, daß der Vorsatz die Gefährdung für Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert umfaßt, der Täter also die Umstände kennt und billigt, die zu einer bestimmten Gefährdung führen und die Schädigung eines der genannten Rechtsgüter als eine naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen (BGHSt 22, 67, 74; Dreher/Tröndle a.a.O. § 315 Rdn. 18).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91
    Der Täter setzt sein Fahrzeug nämlich absichtlich als Mittel der Verkehrsbehinderung und damit bewußt zweckentfremdet ein (BGH VRS 53, 355; Senatsurteil vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91; vgl. auch BGHSt 23, 4, 7).
  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch richterliche

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91
    Der Täter setzt sein Fahrzeug nämlich absichtlich als Mittel der Verkehrsbehinderung und damit bewußt zweckentfremdet ein (BGH VRS 53, 355; Senatsurteil vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91; vgl. auch BGHSt 23, 4, 7).
  • BGH, 14.04.1983 - 4 StR 126/83

    Absichtliches Anfahren eines Fußgängers - Gefährlicher Eingriff - Erfüllung der

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91
    Entstanden aber aufgrund der Fahrweise des Angeklagten Eigenschäden in dieser Höhe, so hing es - ausgehend von den beim Unfallgeschehen wirkenden physikalischen Kräften - letztlich nur von Umständen, die dem Einfluß des Angeklagten entzogen waren (vgl. BGH JZ 1983, 811, 812), und mithin vom Zufall ab, ob - wie es in einigen Fällen dann auch tatsächlich geschehen ist - im Rechtssinne erhebliche Schäden auch an den auffahrenden Fahrzeugen entstanden oder solche Schäden ausblieben.
  • BGH, 07.10.1983 - 3 StR 397/83

    Revision aufgrund fehlender ausreichender Darlegung der Gründe für eine

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91
    In diesen Fällen waren die auffahrenden Fahrzeuge nicht nur in unbedeutendem Umfang gefährdet (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 3 StR 397/83), sondern es drohte ihnen auch ein erheblicher Schaden.
  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90

    Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Entscheidungen des

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91
    Der Senat kann (ohne eigene Beweiswürdigung, vgl. BVerfG StV 1991, 545) aufgrund der getroffenen Feststellungen des Landgerichts in der Sache selbst entscheiden und den Schuldspruch entsprechend ändern.
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Zwar hat die Angeklagte nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen die Verkehrsunfälle jeweils absichtlich herbeigeführt (§ 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1b StGB) und dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs entweder durch Hindernisbereiten (§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder durch einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" (§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB) beeinträchtigt (vgl. BGH NZV 1992, 325; 2001, 265).

    b) Dass das Landgericht rechtsfehlerhaft angenommen hat, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr stehe in Tateinheit zu dem mit der Tat bezweckten Betrug (vgl. BGH NZV 1992, 325), beschwert die Angeklagte nicht.

  • BGH, 22.02.2001 - 4 StR 25/01

    Ähnlicher ebenso gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Ermöglichung

    Für die nach § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a StGB erforderliche Absicht reicht es aus, daß der Täter den Verkehrsunfall - und damit unter den hier gegebenen Umständen einen Unglücksfall - durch einen verkehrsfremden (verkehrsfeindlichen) Eingriff gezielt herbeigeführt hat (vgl. BGH NZV 1992, 325; NStZ 1992, 182, 183).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Dies bedeutet in subjektiver Hinsicht, dass der Täter nur dann mit dem erforderlichen zumindest bedingten Gefährdungsvorsatz handelt, wenn er über die allgemeine Gefährlichkeit des Alleinrennens hinaus auch die Umstände kennt, die den in Rede stehenden Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und er sich mit dem Eintritt dieser Gefahrenlage zumindest abfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15 Rn. 10; Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 365/14 Rn. 3; Beschluss vom 18. November 1997 - 4 StR 542/97, NStZ-RR 1998, 150; Beschluss vom 22. August 1995 - 4 StR 456/95, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a Vorsatz 2; Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 591/91 Rn. 9; Urteil vom 24. Juli 1975 - 4 StR 165/75, BGHSt 26, 176, 179; Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 ff.; LK-StGB/König, 13. Aufl., § 315 Rn. 101 und § 315c Rn. 191 mwN).
  • OLG Hamm, 04.06.2013 - 5 RVs 41/13

    Umfang der Feststellungen bei einer Verurteilung wegen eines gefährlichen

    Zwar hat der Angeklagte nach den insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zum objektiven Unfallgeschehen die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Hindernisbereiten im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB beeinträchtigt (vgl. zum Hindernisbereiten durch unvorhersehbares Bremsen nach Straßeneinmündungen: BGH, Urteil vom 16. Januar 1992, 4 StR 591/91, zitiert nach juris Rn. 7; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 315b Rn. 7).

    Dies würde sich in dem Fall, dass tatsächlich ein den Grenzwert von 750,- EUR überschreitender Schaden am Fahrzeug eingetreten ist, von selbst verstehen (so ausdrücklich: BGH, NZV 1992, 325 a.E.).

  • OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96

    Strafbarkeit eines Ausbremens bis zum Stillstand

    Dementsprechend hat der BGH mehrfach entschieden, dass sich nach § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar macht, wer - ohne durch die Verkehrslage hierzu veranlasst worden zu sein scharf abbremst (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten Nr. 1; BGH VRS 53, 355; BGH NZV 92, 325).
  • OLG München, 15.06.2005 - 4St RR 92/05

    Verbot der Schlechterstellung bei Gesamtstrafenbildung unter Annahme

    Das Berufungsgericht ist zu Recht von Tatmehrheit zwischen dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und dem versuchten Betrug ausgegangen (BGH VRS 83, 185/186; BGH NZV 1992, 325).
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Rechtsprechung
   AG Dortmund, 18.04.1991 - 118 C 7309/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,13299
AG Dortmund, 18.04.1991 - 118 C 7309/90 (https://dejure.org/1991,13299)
AG Dortmund, Entscheidung vom 18.04.1991 - 118 C 7309/90 (https://dejure.org/1991,13299)
AG Dortmund, Entscheidung vom 18. April 1991 - 118 C 7309/90 (https://dejure.org/1991,13299)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 325
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