Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 31.10.1991

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.08.1992 - 18 a U 81/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3437
OLG Karlsruhe, 04.08.1992 - 18 a U 81/92 (https://dejure.org/1992,3437)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.08.1992 - 18 a U 81/92 (https://dejure.org/1992,3437)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. August 1992 - 18 a U 81/92 (https://dejure.org/1992,3437)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1506
  • NZV 1992, 485
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05

    Ausschluss der Haftung des KFZ-Versicherers bei Vorsatz des Fahrers

    Zu den Sorgfaltsanforderungen eines Halters, eine unberechtigte Fahrt auszuschließen, werden nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 289; OLG Oldenburg NZV 1999, 294; OLG Karlsruhe NZV 1992, 485) strengste Sorgfaltsanforderungen gestellt, wobei zugunsten des beweisbelasteten Geschädigten der Anscheinsbeweis einer Sorgfaltspflichtverletzung spricht, wenn es gleichwohl zu der unberechtigten Benutzung kommt.

    Der der Beklagten zu 2) als Halterin obliegende Entlastungsbeweis für die Anwendung genügender Sorgfalt (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1992, 485) ist dagegen nicht geführt.

  • OLG Oldenburg, 29.04.1998 - 2 U 264/97

    Vorsatz, Schadensersatz, Halter, Risikoausschluß, Obhutspflicht,

    Der sicherungspflichtige Halter muß zunächst darlegen, durch welche Maßnahmen sein Kfz gegen unbefugte Benutzung gesichert war; steht fest, daß objektiv gegen die Pflicht verstoßen wurde, spricht in der Regel der Anscheinsbeweis dafür, daß den Halter ein Verschulden trifft (OLG Karlsruhe NZV 1992, 485).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 220/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Fortbildung des Rechts erfordert keine Entscheidung des Revisionsgerichts; zahlreiche Entscheidungen der Oberlandesgerichte und auch des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B.: BGH, Urteil vom 3. November 1960 - III ZR 131/59 - MDR 1961, 123; OLG Hamm OLGR 1991, 15; OLG Karlsruhe NJW-RR 1992, 1506) stellen an die Sorgfaltspflichten des Halters und Fahrers nach § 14 Abs. 2 Satz 2 StVO sehr strenge Anforderungen, von denen abzugehen die vom Berufungsgericht festgestellten besonderen Umstände des vorliegenden Falles keine Veranlassung bieten.
  • LG Osnabrück, 02.07.2003 - 10 O 3127/02

    Schadensersatz wegen Schäden an verschiedenen Streifenwagen der Polizei infolge

    Denn die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen von § 7 Abs. 111 StVG sind anspruchsbegründende Tatsachen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 1506 [OLG Karlsruhe 04.08.1992 - 18 a U 81/92] m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.10.1991 - 5 U 79/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9175
OLG Celle, 31.10.1991 - 5 U 79/89 (https://dejure.org/1991,9175)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.10.1991 - 5 U 79/89 (https://dejure.org/1991,9175)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Oktober 1991 - 5 U 79/89 (https://dejure.org/1991,9175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 8 a
    Zum Begriff der geschäftsmäßigen Personenbeförderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 485
  • VersR 1993, 373
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.05.1991 - VI ZR 291/90

    Entgeltliche und geschäftsmäßige Personenbeförderung

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.1991 - 5 U 79/89
    Das erste Berufungsurteil ist vom BGH aufgehoben worden (BGHZ 114, 348 = VersR 1991, 933), weil noch Beweis zur Frage der Geschäftsmäßigkeit erhoben werden mußte.
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92

    Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG , Schätzung der Abgabe bei

    Für den Umfang der von der Konzertdirektion "als Arbeitgeber" erbrachten Mitwirkung bei der Vermarktung, insbesondere der "technischen Hilfen", etwa die Organisation von Fahrzeugen für eine Tournee (vgl zur Haftung wegen geschäftsmäßiger Personenbeförderung in solchen Fällen: BGHZ 114, 348, 352 und Oberlandesgericht (OLG) Celle NZV 1992, 485) oder die Prüfung der Verkehrssicherheit auf einer Bühne (vgl BGH VersR 1984, 554), ist es unerheblich, ob die Konzertdirektion als Veranstalter oder als Zwischenglied zwischen Künstler und Veranstalter auftritt, ob sie ein Eigengeschäft macht oder ob sie wie ein Kommissionär tätig wird.
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 64/93

    Anforderungen an die Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz -

    Für den Umfang der von der Konzertdirektion "als Arbeitgeber" erbrachten Mitwirkung bei der Vermarktung, insbesondere der "technischen Hilfen", etwa die Organisation von Fahrzeugen für eine Tournee (vgl zur Haftung wegen geschäftsmäßiger Personenbeförderung in solchen Fällen: BGHZ 114, 348, 352 und OLG Celle NZV 1992, 485) oder die Prüfung der Verkehrssicherheit auf einer Bühne (vgl BGH VersR 1984, 554), ist es unerheblich, ob die Konzertdirektion als Veranstalter oder als Zwischenglied zwischen Künstler und Veranstalter auftritt, ob sie ein Eigengeschäft macht oder ob sie wie ein Kommissionär tätig wird.
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